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Berlin, den 10.04.2007. Heute erreichte der WDR vor dem Hamburger Oberlandesgericht einen Teilerfolg beim Streit um den Film „Nur eine einzige Tablette“. In dem Film geht es um den Contergan-Skandal zu Beginn der 60er Jahre. Gegen die Ausstrahlung des Films hatte u.a. die Firma Grünenthal, die Contergan hergestellt hat, und der frühere Anwalt der Contergan-Opfer Karl-Hermann Schulte-Hillen geklagt. Sie argumentierten, dass in dem Drehbuch historische Tatsachen nicht richtig dargestellt würden und die Persönlichkeitsrechte der Opfer Vorrang vor der Kunstfreiheit hätten. Dieser Argumentation wurde bislang vom Hamburger Landgericht gefolgt und der Film konnte entsprechend nicht gezeigt werden.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Mit dem Urteil des Hamburger Oberlandesgerichts wurde ein erster Teilerfolg für die Kunstfreiheit erreicht. Die Chancen sind gestiegen, dass der Film bald gezeigt werden kann. Dennoch muss man feststellen, dass die Kunstfreiheit von verschiedenen Seiten bedroht wird. Sei es das Verbot von Maxim Billers Buch „Esra“, sei es der vorliegende Fall des Films „Nur eine einzige Tablette“, sei es die Diskussion um das Verbot von Computerspielen. Es steht außer Frage, dass zwischen Kunstfreiheit und anderen Rechtsgütern abgewogen werden muss. Dennoch, die Kunstfreiheit ist ein sehr hohes Gut, das es zu verteidigen gilt. Zur Zeit kann man manchmal den Eindruck gewinnen, dass alle andere Argumente wichtiger als die Kunstfreiheit sind. Darum ist das heutige Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg so wichtig für die Stärkung der Kunstfreiheit.“