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Ein-Euro-Jobs in der Kultur: Zusätzlichkeit ernst nehmen

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Deutscher Kulturrat stellt Positionspapier zu Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung vor

Berlin, den 28.04.2005. Der Vorsitzende des Deutschen Kulturrates, Prof. Dr. Max Fuchs, hat heute in Berlin das Positionspapier des Deutschen Kulturrates zu Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung „Ein-Euro-Jobs: Zusätzlichkeit ernst nehmen“ vorgestellt.

Der Deutsche Kulturrat unterstreicht in dem Positionspapier die Verantwortung des Kulturbereiches, Arbeitslosen wieder den Zutritt zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Der Deutsche Kulturrat warnt davor, den ohnehin prekären Arbeitsmarkt Kultur durch Ein-Euro-Jobs auszuhöhlen.

Der Deutsche Kulturrat fordert die Kultureinrichtungen vor Ort auf, sich ähnlich den Wohlfahrtsverbänden aktiv an den Beiräten der Arbeitsgemeinschaften bzw. der optierenden Kommunen zu beteiligen und damit einen Beitrag zur regionalen Gestaltung der "Ein-Euro-Jobs" zu leisten.

Der Deutsche Kulturrat fordert darüber hinaus:

· „Ein-Euro-Jobs“ dürfen in Kultureinrichtungen und Kulturvereinen nur zusätzlich bereit gestellt werden. Sie dürfen nicht dazu dienen, fehlende Mittel im Kultur- oder Bildungshaushalt auszugleichen und so Lücken in der Kulturfinanzierung zu schließen, die womöglich durch Kürzungen der öffentlichen Kulturhaushalte erst aufgerissen werden oder worden sind.
· „Ein-Euro-Jobs“ dienen zur Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen ins Berufsleben, daher müssen innerhalb jeder Maßnahme Qualifizierungsangebote bereit gestellt werden.
· „Ein-Euro-Jobs“ dürfen nicht dazu führen, dass Künstlerinnen und Künstler oder andere Berufsgruppen, die bisher im Rahmen von Honorarverträgen Aufgaben in der kulturellen Bildungsarbeit oder anderen Bereichen des kulturellen Lebens übernommen haben, durch "Ein-Euro-Jobs" verdrängt werden.
· Ausbildungsplätze im Kulturbereich dürfen nicht durch „Ein-Euro-Jobs“ gefährdet werden.
· Bürgerschaftliches Engagements im Kulturbereich darf nicht durch „Ein-Euro-Jobs“ gefährdet werden.
· „Ein-Euro-Jobber“ können kein qualifiziertes Personal in Ganztagsschulen ersetzen.
· Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABMs) müssen Vorrang vor ein „Ein-Euro-Jobs“ haben.
· Die Übernahme eines „Ein-Euro-Jobs“ im Kulturbereich muss freiwillig erfolgen.

Die Stellungnahme kann im Internet unter folgender Adresse heruntergeladen werden:
http://www.kulturrat.de/detail.php?detail=404&rubrik=4