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Ein Sieg für die Buchpreisbindung

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Deutscher Kulturrat begrüßt Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt zur Buchpreisbindung

Berlin, den 15.06.2004. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt das heutige Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt, in dem festgestellt wurde, dass sich auch Privatleute, wenn sie regelmäßig kommerziell im Internet Bücher versteigern, an die Buchpreisbindung halten müssen.

Hintergrund des Rechtsstreits war, dass zunehmend neuwertige, teilweise original verpackte Bücher in großen Mengen unter dem gebundenen Ladenpreis im Internet versteigert werden. Aktuell hat ein Darmstädter Spezialbuchhändler für Foto/Grafik/Design und Comic-Art gegen einen Berliner Journalisten geklagt, der regelmäßig original verpackte Bücher im Internet unter dem gebundenen Ladenpreis angeboten hat.

Die Buchpreisbindung ermöglicht Verlagen eine Mischkalkulation, dass so genannte Bestseller die Produktion und den Vertrieb von nicht so gängiger Literatur mitfinanzieren. Die in den 90er Jahren von Seiten der EU-Kommission unternommenen Vorstöße, die grenzüberschreitende Buchpreisbindung zu untersagen, wurden zurückgewiesen. Die Buchpreisbindung ist seither in Deutschland gesetzlich geregelt.

Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt ist ein weiterer Sieg für den Erhalt der Buchpreisbindung. Nicht kommerziell handelnde Privatleute können nach wie vor Bücher im Internet auch unterhalb des gebundenen Ladenpreises versteigern. Wer jedoch kommerziell auftritt, muss sich an die Buchpreisbindung halten.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte heute: „Für den Literaturmarkt ist die Buchpreisbindung unerlässlich. Nur so können Verlage auch in literarische Werke investieren, die weniger gekauft werden. Autorinnen und Autoren brauchen die Buchpreisbindung, um auf dem Markt überleben zu können. Die literarische Vielfalt wird durch die Buchpreisbindung gesichert.“