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Entflechtungsdiskussion auf der Zielgeraden

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Bund und Länder wollen Konsultationsverfahren zur Kulturförderung vereinbaren

Berlin, den 06.06.2003. Die Entflechtungsdebatte im Kulturbereich zwischen Bund und Ländern befindet sich auf der Zielgeraden. Sie begann mit der provokanten Äußerung über die Kulturhoheit der Länder als Verfassungsfolklore des ersten Kulturstaatsministers auf der Bundesebene Michael Naumann und sie endet voraussichtlich am 26. Juni 2003 mit einem Treffen der Ministerpräsidenten der Länder mit dem Bundeskanzler. An diesem Tag wird nicht nur ein Schlussstrich unter die Entflechtungsdebatte im Kulturbereich gezogen, sondern auch ein Beschluss über die Zusammenführung der Kulturstiftung der Länder mit der Kulturstiftung des Bundes vereinbart werden.

Am Dienstag, den 10. Juni 2003 werden die Chefs der Staatskanzleien der Länder die Vorlage für die Ministerpräsidentenkonferenz am 26. Juni 2003 abstimmen. Kernstück der neuen Vereinbarung wird voraussichtlich ein Konsultationsverfahren zur künftigen Kulturförderung des Bundes sein. In allen strittigen Kompetenzbereichen wird der Bund auf der Grundlage dieses Verfahrens neue Vorhaben und Projekte fördern können, wenn die Länder dieser Förderung mit einer zweidrittel Mehrheit im Kulturausschuss der Kultusministerkonferenz zustimmen. Zu den umstrittenen Bereichen zählen z.B. die Förderung von Kultureinrichtungen von nationalem Rang, die Förderung von nationalen Denkmälern, die Sicherung und der Erwerb national wertvollen Kulturgutes, die bundesweite Förderung besonders begabter Künstlerinnen und Künstler und die Förderung nicht-staatlicher inländischer Kulturorganisationen und Kulturverbände.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte zu dem geplanten Konsultationsverfahren: „Es ist gut, dass die unsägliche Entflechtungsdebatte im Kulturbereich sich nun ihrem Ende zuneigt. Kunst und Kultur waren von Anfang an der falsche Schauplatz, um die Trennung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern durchzuexerzieren. Dass nun ein verifizierbares Konsultationsverfahren zur Kulturförderung des Bundes und der Länder eingeführt werden soll, ist der richtige Weg. Die Länder sollten aber wissen, dass, sollten sie Förderungen des Bundes im Konsultationsverfahren blockieren, sie selbst für diese Bereiche die finanzielle Verantwortung übernehmen müssen.“