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Deutscher Kulturrat bedauert vorläufiges Scheitern der Europäischen Verfassung
Berlin, den 14.12.2003. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, bedauert, dass sich die europäischen Staats- und Regierungschefs bei ihrem gestrigen Treffen nicht auf eine Europäische Verfassung einigen konnten.
Der Deutsche Kulturrat hat in den letzten Jahren die Entwicklung der Europäischen Verfassung und die Erarbeitung der Europäischen Grundrechtscharta intensiv begleitet. Für den Deutschen Kulturrat war es immer das Anliegen, dass in der EU-Grundrechtscharta wie auch in der Verfassung die Kultur einen wichtigen Stellenwert erhält. Dieses ist leider nur teilweise gelungen.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte heute: „Der Spatz in der Hand ist besser als die Taube auf dem Dach, das Sprichwort galt für uns auch hinsichtlich der EU-Verfassung. Hier hätten wir uns ein auch verfassungsrechtlich bindenderes Bekenntnis zu einem Europa als Kulturgemeinschaft gewünscht. Dennoch ist der Verfassungsentwurf dem jetzigen verfassungslosen Zustand eindeutig vorzuziehen. Jetzt ist auch der Spatz Verfassungsentwurf noch weggeflogen. Es ist eine große Chance vertan worden, vor der Erweiterung der Europäischen Union im Mai nächsten Jahres Europa ein verfassungsrechtliches Fundament zu geben. Dieser Fehler muss so schnell wie möglich korrigiert werden.“