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Föderalismusreform: Länder sehen deutlichen Kompetenzzuwachs

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Berlin, den 08.12.2005. Gestern erklärte der Chef der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei Martin Stadelmaier bei dem Symposion der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten in Berlin, dass die Länder durch die in der Föderalismusreform angestrebte Veränderung des Art. 23 im Grundgesetz einen deutlichen Kompetenzzuwachs im Bereich der Medienpolitik erwarten.

Die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz ist federführend verantwortlich für die Rundfunkpolitik der Länder. Bei dem Symposion der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten mit dem Thema „Im Regulierungsviereck von WTO, EU, Bund und Ländern – Rundfunk im Spannungsfeld zwischen Kultur und Wirtschaft“ wurde das zukünftige Verhältnis von Bund, Ländern und EU in der Medienpolitik analysiert. Bedauerlich war, dass die angekündigten Vertreter des Bundes ihre Teilnahme kurzfristig absagten.

Seit einigen Wochen gibt es eine Auseinandersetzung, welche Auswirkungen die im Anhang 2 des Koalitionsvertrags von CDU/CSU und SPD festgelegten Änderungen des Grundgesetzes bei einer in Kürze anstehenden Föderalismusreform auf den Kultur-, Medien- und Bildungsbereich haben würden. Im Zuge der Föderalismusreform soll auch Art. 23 Grundgesetz geändert werden, in dem festgelegt ist, wer die deutschen Interessen auf europäischer Ebene vertritt.

Nach dem bisherigen Wortlaut lautet Art. 23, Abs. 6 Grundgesetz:

Wenn im Schwerpunkt ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse der Länder betroffen sind, soll die Wahrnehmung der Rechte, die der Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat der Europäischen Union zustehen, vom Bund auf einen vom Bundesrat benannten Vertreter der Länder übertragen werden. ...

Künftig soll der Paragraf wie folgt lauten:

Wenn im Schwerpunkt ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse der Länder auf den Gebieten der schulischen Bildung, der Kultur oder des Rundfunks betroffen sind, wird die Wahrnehmung der Rechte, die der Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat der Europäischen Union zustehen, vom Bund auf einen vom Bundesrat benannten Vertreter der Länder übertragen. ....

Die zunächst klein erscheinende Änderung hat eine große Wirkung. Bisher soll die Wahrnehmung deutscher Interessen auf der europäischen Ebene auf einen Ländervertreter übertragen werden, künftig wird in genau definierten Bereichen die Vertretung in Brüssel durch einen Ländervertreter wahrgenommen. Hieran gibt es dann nichts mehr zu rütteln. Nur drei Politikfelder werden genannt, in denen die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland den Ländern explizit überlassen wird: Schule, Kultur und Rundfunk. In allen anderen Politikfeldern erfolgt die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland durch ein Mitglied der Bundesregierung. Der Chef der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei Martin Stadelmaier hat bei dem genannten Symposion deutlich gemacht, dass er diese Änderung eindeutig als Stärkung der Kompetenz der Länder in der Medienpolitik ansieht.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Langsam klärt sich die Lage. Im Bildungs- und im Medienbereich wird intensiv diskutiert, welche Auswirkungen die angestrebte Reform des Föderalismus auf das Verhältnis zwischen Bund und Ländern haben wird. Die Föderalismusreform, die voraussichtlich im Januar 2006 in den Deutschen Bundestag eingebracht, bereits im Mai 2006 im Bundestag und kurze Zeit später im Bundesrat verabschiedet werden soll, wird deutliche Veränderungen nicht nur für den Medien- und Bildungsbereich, sondern auch für den Kulturbereich mit sich bringen. Die Diskussion im Kulturbereich ist ebenfalls dringend notwendig.“