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Deutscher Kulturrat begrüßt Vorschlag, dass Hauptstadtklausel im Grundgesetz nun mit Leben gefüllt werden muss
Berlin, den 22.11.2006. Heute wurde der Haushalt des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Kulturstaatsminister Bernd Neumann, MdB verabschiedet. Es ist sehr erfreulich, dass dieser Haushalt das zweite Jahr in Folge gestiegen ist. Besonders erfreulich ist die Steigerung im Haushalt 2007 um 3,5%. Schmerzlich ist allerdings, dass im Haushalt des BKM im Vollzug des Haushaltsjahres eine Minderausgabe von 10 Mio. Euro erbracht werden muss.
Der Deutsche Kulturrat begrüßt die Vorschläge von Hans-Joachim Otto, MdB (FDP) und von Petra Merkel, MdB (SPD), dass nach der Grundgesetzänderung im Sommer dieses Jahres nunmehr über die Hauptstadtkulturförderung neu nachgedacht werden muss. Hans-Joachim Otto, MdB fordert einen Staatsvertrag, an dessen Aushandlung der Berliner Senat, das Abgeordnetenhaus von Berlin, der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung beteiligt werden. Petra Merkel, MdB bezog sich in ihrer Rede auf den neuen Grundgesetzartikel 22, in dem geregelt ist, dass die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt Aufgabe des Bundes ist und das Nähere durch Bundesgesetz geregelt wird. Jetzt muss ein solches Bundesgesetz gestaltet werden.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Es ist großer Erfolg von Kulturstaatsminister Bernd Neumann, dass er seinen Etat erneut steigern konnte. Zusätzlich haben die Haushälter des Deutschen Bundestags, eigentlich eher für das Sparen bekannt, noch einige Millionen draufgelegt. Dieses ist für die Kulturpolitik des Bundes ein großer Erfolg. Ich hoffe weiter, dass, wie der Vorsitzende des Kulturausschusses des Deutschen Bundestags Hans-Joachim Otto eingefordert hat, nunmehr eine gütliche Einigung hinsichtlich des Faxverbots für den Deutschen Kulturrat gefunden wird und der Kulturstaatsminister seine Interpretationsspielräume dieser Haushaltsentscheidung ausnutzt. In der Frage der Hauptstadtkulturförderung haben sowohl Hans-Joachim Otto als auch Petra Merkel deutlich gemacht, dass hier Handlungsbedarf besteht und die Kulturförderung des Bundes in der Hauptstadt keine Sache der Verwaltung mehr ist, sondern in die Entscheidung darüber in das Parlament gehört. Dieses wird zu mehr Transparenz im der Hauptstadtkulturförderung beitragen.“