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Deutscher Kulturrat lehnt Pläne der Bundesregierung zur künftigen Regelung der Vergütungsabgabe und zur Bagatellklausel ab
Berlin, den 26.01.2006. Anlässlich der heute stattfindenden Anhörung des Bundesministeriums der Justiz zum überarbeiteten „Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ (so genannter Korb II) hat der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, seine Stellungnahme zum „Referentenentwurf eines Zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ aktualisiert.
Der Deutsche Kulturrat lehnt die Pläne der Bundesjustizministerin zur künftigen Regelung der Vergütungsabgabe ab.
Ebenso lehnt der Deutsche Kulturrat die geplante so genannte Bagatellklausel ab, mit der Urheberrechtsverletzungen in geringem Umfang zukünftig straffrei sein sollen. Kulturstaatsminister Bernd Neumann, MdB hat sich ebenfalls bereits öffentlich gegen die geplante Bagatellklausel bei Urheberrechtsverletzungen ausgesprochen.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die von der Bundesregierung geplante Reform des Urheberrechtes enthält deutliche Verschlechterungen für die Künstlerinnen und Künstler. Offensichtlich liegen der Bundesjustizministerin die Computerindustrie und die Raubkopierer mehr am Herzen als die Künstler. Nur so ist zu erklären, warum der Computerindustrie unverhältnismäßige finanzielle Geschenke zu Lasten der Künstler gemacht werden sollen und die Kleinkriminalität bei Urheberrechtsverletzungen legalisiert werden soll.“