Hauptrubrik
Banner Full-Size

Konvention Kulturelle Vielfalt: zahnloser Tiger oder scharfes Schwert

Publikationsdatum
Body

Deutscher Kulturrat sieht noch Nachbesserungsbedarf bei der Konvention zum Schutz kultureller Vielfalt und ruft die Kulturstaatsministerin zum Handeln auf

Berlin, den 27.04.2005. Der zwischenstaatliche Verhandlungsprozess zur UNESCO-Konvention zum Schutz kultureller Vielfalt geht vom 23.05. bis zum 04.06.2005 in Paris in die letzte und entscheidende Phase. Gestern fand im Großen Anhörungssaal des Marie Elisabeth Lüders Hauses des Deutschen Bundestags die vierte Konsultation der bundesweiten Koalition kulturelle Vielfalt statt, an der sich auch der Deutsche Kulturrat als Spitzenverband der Bundeskulturverbände beteiligt.

Der Deutsche Kulturrat hat in der vierten Konsultation deutlich gemacht, dass der Entwurf zur UNESCO-Konvention zum Schutz kultureller Vielfalt noch Lücken enthält, die geschlossen werden müssen. So sind z.B. die Medien, die ein Teil der Kultur sind, nur unzureichend im Entwurf zur UNESCO-Konvention berücksichtigt.

Mit besonderem Erstaunen nahm der Deutsche Kulturrat bei dem Treffen die Äußerungen des kanadischen Botschafter Paul Dubois zur Kenntnis, dass die Europäische Union sich gegen eine Föderalismusklausel in der Konvention zum Schutz kulturelle Vielfalt ausgesprochen hat.

Die letztendliche Kernfrage der Konvention ist das Verhältnis zwischen dem Regime der Welthandelsorganisation, z.B. in den zur Zeit laufenden GATS-Verhandlungen (Allgemeines Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen) und der Konvention zum Schutz kultureller Vielfalt. Hier wurde bei der gestrigen Aussprache noch einmal deutlich, dass die Konvention kulturelle Vielfalt keine automatische Schutzfunktion gegenüber der Liberalisierung des Dienstleistungshandels im Kultur- und Medienbereich durch die Welthandelsorganisation hat.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Ob die Konvention zum Schutz kultureller Vielfalt ein scharfes Schwert zum Schutz der Kultur vor den Liberalisierungsbestrebungen der Welthandelsorganisation sein wird, ist noch unklar. Damit die Konvention zum Schutz kultureller Vielfalt kein zahnloser Tiger wird, muss die Bundesregierung, und hier ganz besonders die Kulturstaatsministerin, in der jetzt anstehenden letzten Verhandlungsrunde dafür sorgen, dass die Konvention so ausgestaltet wird, dass sie die kulturelle Vielfalt in einer globalisierten Welt tatsächlich schützen kann.“