Kultur muss als förderfähiges Zukunftsfeld in das Sondervermögen des Bunds aufgenommen werden!
Der Deutsche Musikrat unterstützt die Forderung von Barbara Klepsch, Präsidentin der Kulturministerkonferenz, den Kulturbereich im geplanten Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ des Bunds zu berücksichtigen.
Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrats, unterstreicht: „Kultur muss unter Ziffer 5 des § 4 Abs. 1 des Gesetzentwurfs zum Sondervermögen nach dem Bereich ‚Bildung‘ zusätzlich aufgenommen werden! Denn Kultur ist der Klebstoff, der unsere Gesellschaft zusammenhält, und eine grundlegende Ressource für Bildung und Gesundheit. Nicht zuletzt ist das Kultur- und Musikleben in Deutschland aber auch ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor. Es braucht Investitionen, damit dies nicht nur so bleibt, sondern auch die anstehenden Transformations- und Zukunftsaufgaben bewältigt werden können: hin zu mehr Inklusion, Teilhabe und kultureller Vielfalt.“ Das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ soll laut Bundesregierung gezielt Investitionen in zentrale Zukunftsfelder ermöglichen – darunter Bildung, Digitalisierung, Klimaschutz und Wissenschaft. In einem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf wurde der Bereich Kultur jedoch nicht in die Liste der förderfähigen Infrastrukturmaßnahmen aufgenommen.
Berlin, 16. September 2025
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Kultur muss als förderfähiges Zukunftsfeld in das Sondervermögen des Bunds
aufgenommen werden!
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Kultur gehört zur förderfähigen Infrastruktur
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