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Kulturpolitische Positionen des Deutschen Kulturrates
Kulturpolitik auf bundespolitischer Ebene konzentriert sich auf die Schaffung rechtlicher insbesondere gesetzlicher Rahmenbedingungen zur Entfaltung des künstlerischen Schaffens, der Verwertung von Kunst, der kulturellen Vermittlungsarbeit und der Rezeption von Kunst und Kultur. Diese Rahmenbedingungen unterliegen - bedingt durch den europäischen Integrationsprozess - verstärkt auch der europäischen Rechtsetzung. Internationale Abkommen, wie z.B. das GATS-Abkommen, haben eine kulturelle Dimension. Sie setzen wesentliche Rahmenbedingungen für das kulturelle Leben.
Kulturpolitik findet weder im luftleeren Raum noch im Elfenbeinturm statt. Kulturpolitik ist eingebettet in die allgemeine gesellschaftliche, soziale, technische und ökonomische Entwicklung und steht in vielfältiger Wechselbeziehung mit ihr.
Kulturpolitik darf sich nicht nur auf den bisherigen kooperativen Kulturföderalismus (Bund, Länder, Kommunen) beziehen. Sie muß den europäischen Integrationsprozess ebenso produktiv integrieren wie die Tendenz zum weltweiten Austausch und der Vernetzung. Das kulturelle Leben wird durch eine Vielfalt der Kulturen geprägt. Der Austausch mit anderen Kulturen findet nicht nur in der Auswärtigen Kulturpolitik statt, sondern ist ein Bestandteil des kulturellen Lebens in Deutschland.
Kulturpolitik in der Bürgergesellschaft lebt vom Zusammenwirken von öffentlich geförderten Kulturinstitutionen und privatem Engagement. Die öffentliche Kulturfinanzierung sichert den Grundbestand der Kultureinrichtungen. Das vielfältige kulturelle Leben in der Bundesrepublik Deutschland kann sich erst vor dem Hintergrund der Trägervielfalt, der unzähligen ehrenamtlich arbeitenden Vereine und Organisationen, der arbeitsteiligen Kulturwirtschaft, der kunstfördernden Unternehmen und Einzelpersonen entfalten. Keine der unterschiedlichen Säulen des kulturellen Lebens kann und darf durch eine andere ersetzt werden, denn erst das Zusammenspiel sichert die Fortentwicklung der kulturellen Vielfalt.
Kulturpolitik setzt die Freiheit der Kunst voraus und ist verpflichtet, für angemessene Arbeitsbedingungen sowie Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten von Künstlerinnen und Künstlern, Kulturvermittlern und -verwertern Sorge zu tragen.
Kulturpolitik ist auch Wirtschafts- und Ordnungspolitik. Die in den letzten Jahren entstandene Kulturwirtschaft hat inzwischen an ökonomischer Stärke traditionelle Wirtschaftsbereiche übertroffen. Am Beispiel der Kulturwirtschaft ist der Strukturwandel von der Industrie- über die Dienstleistungs- zur Wissensgesellschaft anschaulich nachzuvollziehen.
Kulturpolitik steht in Wechselwirkung mit der Bildungspolitik. Schlüsselqualifikationen wie Sprachkompetenz, Kreativität, Innovationskraft, Teamfähigkeit und vernetztes Denken werden durch den Umgang mit Kunst und Kultur vermittelt. Kunst und Kultur leisten einen erheblichen Beitrag zur Entwicklung der Demokratiefähigkeit. Gerade der Umgang mit dem mitunter Widerständigen, nicht gleich Eingängigen weckt die Sensibilität zum Umgang mit Fremdem.
Der Deutsche Kulturrat als Dachverband von rd. 200 Bundesverbänden des Kultur- und Medienbereiches steht für die skizzierte Kulturpolitik ein. Seine Lobbyarbeit auf bundes- und europapolitischer Ebene ist diesen Grundsätzen verpflichtet.
Eine zukunftsweisende Kulturpolitik für das 21. Jahrhundert verbindet nach Auffassung des Deutschen Kulturrates die traditionelle Vernetzung der Kulturpolitik mit anderen Politikfeldern und mit den künftigen gesellschaftlichen Herausforderungen.
Die Kulturpolitischen Positionen des Deutschen Kulturrates wurden mit den Wahlprüfsteinen zur Bundestagswahl 2002 erarbeitet und vom Sprecherrat im März 2002 verabschiedet.