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Mit einer Generation Verspätung: UNESCO-Kulturgutschutz wird ratifiziert!

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Mit einer Generation Verspätung Ratifizierungsprozess zum Kulturgutschutz eingeleitet
Deutscher Kulturrat begrüßt, dass Bundeskabinett Gesetzesentwurf zum UNESCO-Übereinkommen zum Kulturgüterschutz verabschiedet hat

Berlin, den 15.02.2006. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt, dass das Bundeskabinett heute den Gesetzesentwurf zur Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens zum Kulturgüterschutz von 1970 beschlossen hat.

Das UNESCO-Übereinkommen zum Kulturgüterschutz wurde bereits 1970 innerhalb der UNESCO verabschiedet. Nach 36 Jahren beginnt nunmehr der deutsche Ratifizierungsprozess. Das UNESCO-Übereinkommen zum Kulturgüterschutz dient dazu, den illegalen Handel mit Kulturgütern auf internationaler Ebne zu bekämpfen.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Kulturstaatsminister Bernd Neumann hat Wort gehalten und in den ersten 100 Tagen seiner Amtszeit den Gesetzesentwurf zum UNESCO-Übereinkommen zum Kulturgüterschutz durch das Bundeskabinett gebracht. Wir fordern ihn auf, sich mit demselben Elan nun dafür einzusetzen, dass nun auch die UNESCO-Konvention zur kulturellen Vielfalt so schnell wie möglich von Deutschland ratifiziert wird. Es hat eine ganze Generation gedauert, bis das Thema Kulturgutschutz beherzt angegangen wurde und nun die Ratifizierung im Deutschen Bundestag kurz bevorsteht. Bei der UNESCO-Konvention zur kulturellen Vielfalt wäre eine ähnliche Wartezeit völlig indiskutabel.“