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Deutscher Kulturrat begrüßt Einstellung der Untersuchung der EU-Kommission zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Berlin, den 25.04.2007. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt, dass die EU-Kommission, die Untersuchung hinsichtlich der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland eingestellt hat. Die Untersuchung wurde auf Grund einer Beschwerde privater Rundfunkanstalter von der EU-Kommission eingeleitet. Die Beschwerdeführer hatten u.a. bemängelt, dass die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten durch Gebühren über das erforderliche Maß hinausgeht und die Mittel auch für kommerzielle Tätigkeiten verwandt werden.
Jetzt sind die Bundesländer am Zuge, einen neuen Rundfunkstaatsvertrag zu erarbeiten, mit dem die Auflagen der EU-Kommission erfüllt werden.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die Einstellung der Untersuchung ist ein Erfolg für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Damit wurde zuerst einmal festgestellt, dass das Finanzierungssystem des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit den EU-Beihilfevorschriften grundsätzlich im Einklang steht. Die nun geforderte Konkretisierung des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist eine Chance. Es besteht jetzt die Möglichkeit, die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gerade in den Bereichen Kultur und Bildung eindeutiger zu fassen. Die Entscheidung aus Brüssel birgt durch ihre Vorgaben aber auch das Risiko, dass die bewährte Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland in der Zukunft einer größeren staatlichen Kontrolle weichen könnte. Der Deutsche Kulturrat wird sich an der nun anstehenden Debatte engagiert beteiligen.“