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Reform der Künstlersozialversicherung auf Zielgerade - Buch informiert

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Deutscher Kulturrat begrüßt Reformvorhaben der Bundesregierung

Berlin, den 08.03.2007. Heute Mittag stellte der Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales Heinrich Tiemann in Berlin das Buch „Entwurf eines III. Gesetzes zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes – Hintergründe und aktuelle Anforderungen“ von Olaf Zimmermann und Gabriele Schulz vor und läutete damit die heiße Phase der dritten Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes ein. Staatssekretär Heinrich Tiemann erläuterte den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes, das sich zur Zeit in der parlamentarischen Beratung befindet und voraussichtlich am 22. oder 23.03.2007 in 2. und 3. Lesung vom Deutschen Bundestag behandelt wird.

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt, dass die Bundesregierung den „Regierungsentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes und anderer Gesetze“ vorgelegt hat.

Der Deutsche Kulturrat begrüßt weiter, dass die Bundesregierung im genannten Referentenentwurf Ergebnisse des gemeinsamen Runden Tisches „Stärkung der Künstlersozialversicherung“ aufgenommen hat. Der Runde Tisch wurde vom Deutschen Kulturrat und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Jahr 2004 initiiert, um mit Vertretern der Verbände der Verwerter künstlerischer und publizistischer Leistungen sowie der Verbände der Künstler und Publizisten gemeinsam Strategien zur Stabilisierung der Künstlersozialversicherung zu erarbeiten.

Die Künstlersozialversicherung ist ein wichtiger kultur- und sozialpolitischer Fortschritt. Seit ihrem Bestehen können sich freiberufliche Künstler und Publizisten im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung kranken-, pflege- und rentenversichern. Vor der Einführung des Künstlersozialversicherungsgesetzes hatten viele Künstler und Publizisten keinerlei soziale Absicherung.

Die soziale Absicherung im Rahmen der Kranken-, der Pflege- und der Rentenversicherung wird zu 50% von den Versicherten, zu 30% von den Verwertern künstlerischer und publizistischer Leistungen durch die Künstlersozialabgabe und zu 20% durch einen Bundeszuschuss finanziert. Mit dem Bundeszuschuss nimmt der Bund seine kultur- und sozialpolitische Verantwortung für freiberufliche Künstler und Autoren wahr.

Unternehmen, Kultureinrichtungen und Vereine, die Leistungen freiberuflicher Künstler und Publizisten in Anspruch nehmen, müssen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben die Künstlersozialabgabe entrichten. Grundlage für die Künstlersozialabgabe sind die gezahlten Honorare, Gagen, Erlöse aus Kommissionsgeschäften etc. Der Prozentsatz für die Künstlersozialabgabe wird jährlich auf dem Verordnungsweg durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgelegt; er beträgt im Jahr 2007 5,1%. Die Zahlung erfolgt an die Künstlersozialkasse, die die Beiträge an die Sozialversicherungsträger bzw. Krankenkassen weiterleitet.

Der Deutsche Kulturrat erwartet, dass die nunmehr anstehende Reform dazu beitragen wird, die Künstlersozialversicherung zukunftsfest zu machen und auch die Künstlersozialabgabe auf ein für Verwerter künstlerischer und publizis-tischer Leistungen erträgliches Maß zurückzuführen.

Bessere Erfassung der Abgabepflichtigen

Der Deutsche Kulturrat begrüßt, dass durch die Einschaltung der Deutschen Rentenversicherung alle Unternehmen mit Beschäftigten im Rahmen der üblichen Prüfung über die ordnungsgemäße Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge auch geprüft werden sollen, inwiefern Leistungen von freiberuflichen Künstlern und Publizisten in Anspruch genommen wurden und ob die Künstlersozialabgabe ordnungsgemäß abgeführt wurde.

Die Künstlersozialabgabe ist keine freiwillige Leistung der Unternehmen, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Genauso wie Unternehmen für ihre Mitarbeiter Sozialversicherungsbeiträge entrichten müssen, sind sie verpflichtet, für Leistungen freiberuflicher Künstler und Publizisten die Künstlersozialabgabe zu zahlen. Wer sich dieser Pflicht entzieht, handelt gesetzwidrig und verschafft sich einen nicht zu rechtfertigenden Wettbewerbsvorteil.

Der Deutsche Kulturrat erwartet, dass durch die unterstützende Prüftätigkeit der Deutschen Rentenversicherung zahlreiche Abgabepflichtige ermittelt werden, die ihren Verpflichtungen bislang nicht nachkommen. Er geht davon aus, dass mittelfristig die Künstlersozialabgabe sinken wird, da sich die Abgabelast auf mehr Schultern verteilt als bisher.

Vermehrte Prüfung der Versicherten

Der Deutsche Kulturrat sieht die Notwendigkeit, auch die Versicherten stärker zu prüfen. Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse ist die erwerbsmäßige und dauerhafte Ausübung einer selbständigen Tätigkeit als Künstler oder Publizist. Aufgrund der starken Einkommensschwankungen schätzen Künstler und Publizisten ihr Einkommen für das Folgejahr im Voraus. Diese Einkommensschätzung ist Basis für die Festlegung des Versichertenbeitrags.

Der Deutsche Kulturrat schätzt die Absicht, dass jährlich aus dem Kreis der Versicherten eine Stichprobe hinsichtlich ihres tatsächlichen Einkommens der letzten drei Jahre vorgenommen werden soll, positiv ein. Damit wird die schon bestehende sachgerechte Überprüfung im Rahmen der Beitragsüberwachung durch die Künstlersozialkasse verstärkt und sichergestellt, dass nur der Kreis der tatsächlich Berechtigten Mitglied in der Künstlersozialkasse sein kann.


Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte bei der Buchvorstellung im Bundesministerium für Arbeit und Soziales: „Die zur Zeit in der parlamentarischen Beratung befindliche Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes ist eine der wichtigsten kulturpolitischen Maßnahmen in dieser Legislaturperiode. Durch die geplanten Änderungen wird das einmalige Modell der Künstlersozialversicherung zukunftsfest gemacht. Künstler und Publizisten können sicher sein, dass sie auch in den nächsten Jahren über die Künstlersozialversicherung kranken-, pflege- und rentenversichert sind und die Verwerter künstlerischer Leistungen können sicher sein, dass mehr Beitragsgerechtigkeit hergestellt wird. Die Reform der Künstlersozialversicherung ist auf der Zielgeraden.“


Neuerscheinung:

Entwurf eines III. Gesetzes zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes – Hintergründe und aktuelle Anforderungen
Autoren: Olaf Zimmermann, Gabriele Schulz
Mit einem Vorwort von Minister Franz Müntefering und einem Nachwort von Sabine Schlüter, Leiterin der Künstlersozialkasse
Herausgeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
252 Seiten, gebunden, DIN A 5

Das Buch kann kostenlos direkt beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter http://www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/Service/publikationen,did=19003… angefordert werden!

Unter der Bestellnummer A299 kann das Buch beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales auch per Telefon 0180/5151510, per Fax unter 0180/5151511 oder per E-Mail info [at] bmas.bund.de (info[at]bmas[dot]bund[dot]de) bestellt werden.
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