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Deutscher Kulturrat teilt Sorge der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und fordert diese zum Handeln auf
Berlin, den 07.12.2004. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, teilt die Sorge der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, dass die Verankerung des Staatsziels Kultur auf die lange Bank geschoben werden könnte.
Die Föderalismuskommission plant in ihrer Sitzung am 17.12.2004, den Katalog von geplanten Grundgesetzänderungen zu beschließen und sich im Frühjahr 2005 mit den untergesetzlichen Regelungen in den Beziehungen zwischen Bund und Ländern zu befassen.
Für den Kulturbereich heißt das, dass voraussichtlich die Entflechtung der Kompetenzen von Bund und Ländern im Kulturbereich erst im Frühjahr 2005 und nicht schon am 17. Dezember dieses Jahres abgeschlossen wird. Hinsichtlich der Verankerung des Staatsziels Kultur im Grundgesetz bedeutet dies, dass, wenn es nicht jetzt in den Katalog von geplanten Grundgesetzänderungen aufgenommen wird, die Umsetzung voraussichtlich auf die lange Bank geschoben wird.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Es ist bedauerlich, dass die Bundesregierung sich nicht aktiver um die Aufnahme des Staatszieles Kultur im Grundgesetz kümmert. Damit aus dem Staatsziel Kultur im Grundgesetz keine unendliche Geschichte wird, könnte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion deshalb mit gutem Beispiel vorangehen und eine Initiative in der Föderalismuskommission starten. Zusammen mit den unionsgeführten Ländern stellt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in der Föderalismuskommission die Mehrheit. Es müsste so möglich sein, das Staatsziel Kultur tatsächlich im Grundgesetz zu verankern. Hier hat die Opposition eine einmalige Chance, aktiv Kulturpolitik zu gestalten.“