Köln - Nach der Versteigerung der von Theatern genutzten Funkfrequenzen halten sich die Häuser Schadenersatzklagen offen. Wenn es «hart auf hart» komme, würden juristische Schritte gegen die Mobilfunkanbieter oder den Bund geprüft, sagte der Direktor des Deutschen Bühnenvereins, Rolf Bolwin, in Köln. Derzeit würden die Theater nicht von den Mobilfunkanbietern informiert, wann und wo die Frequenzen in Betrieb genommen und damit die drahtlosen Mikrofonanlagen bei Aufführungen gestört oder gar ausfallen werden.
Bolwin hofft auf einen gütlichen Ausgang der Gespräche: «Wir gehen noch davon aus, dass wir zu einer für alle befriedigenden Einigung kommen.» Die Bundesnetzagentur hatte den Frequenzbereich von 790 bis 862 Megahertz versteigert, der durch das Abschalten des analogen Rundfunks freigeworden war, allerdings auch für drahtlose Mikrofonlagen von Theatern oder anderen Veranstaltungen genutzt wird. «Das Geld für diese Anlagen - ob Umrüstung oder Neuanschaffung - ist erst einmal nicht da», sagte Bolwin. Er bezifferte die Kosten auf bis zu über 300.000 Euro pro Theater.
Der Bühnenverein-Direktor sieht den Bund in der Pflicht. Dieser habe durch die Versteigerung der Frequenzen rund drei Milliarden Euro eingenommen und müsse daher den größeren Teil der Kosten übernehmen. Bislang habe der Bund lediglich 75 Millionen Euro für 2011 in Aussicht gestellt. Dies reiche aus Sicht der Länder aber nicht aus. Kein Kongress, kein Musical und kein großes Sportereignis komme ohne die Mikrofonanlagen aus, sagte Bolwin.