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Baustelle Verwertungsrechte. Foto: Hufner
Fragen des Urheberrechts. Immer eine neue Baustelle. Foto: Hufner
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Urheberrecht: Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs

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Schutz gegen „Framing“: technische Sicherung zulässig – aber auch erforderlich. Die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg zum Recht der öffentlichen Widergabe ist ein weiterer Baustein zur Schärfung des Urheberrechts im Internet.

Der EuGH hat seine bisherige Rechtsprechung zur Nutzung fremder Werke im Internet fortentwickelt. Ständige Rechtsprechung ist, dass Werke, die mit Zustimmung des oder der Rechteinhaber*in ohne Zugangsbeschränkung im Internet frei verfügbar sind und von jedem Dritten weitergenutzt werden können – jedenfalls solange ein*e Nutzer*in die Werke nicht herunterlädt, sondern sie durch einen Framing-Link in seine eigene Webseite einbindet. Heute hat der EuGH entschieden, dass die Rechteinhaber*innen eine technische Sicherung von ihrem oder ihrer Lizenzpartner*in gegen Framing verlangen dürfen – ja sogar müssen, wenn sie verhindern wollen, dass ihre Werke auch auf anderen Seiten als der lizenzierten genutzt werden können.

Dabei hat der EuGH klargestellt: bei der Öffnung von Sammlungen und Archiven im Internet müssen die gezeigten Werke gegen Missbrauch durch Dritte geschützt werden. Die Institutionen des kulturellen Erbes sind jetzt in der Pflicht, mit technischen Mitteln hierfür Sorge zu tragen.

Die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst (VG Bild-Kunst) sieht die EuGH-Entscheidung zwiespältig. Justitiarin Dr. Anke Schierholz meint: „Einerseits hat der EuGH Künstler*innen die Kontrolle über die Nutzung ihrer Werke im Internet zurückgegeben und seine Rechtsprechung geschärft. Andererseits sehen wir auch, dass es für die Lizenznehmer*innen eine Bürde ist, wenn immer eine technische Sicherung erfolgen muss. Wir hätten uns gewünscht, dass der EuGH weiter geht und auch für das Internet festhält, was in der analogen Welt Standard ist: dass eine Lizenz immer nur den oder die Lizenznehmer*in zur Nutzung berechtigt, nicht aber jede*n beliebige*n Dritte*n.“

Hintergrund

In dem Rechtsstreit zwischen der VG Bild-Kunst und der Deutschen Digitalen Bibliothek geht es um die Frage, ob eine Lizenz für die Nutzung von Werken im Internet davon abhängig gemacht werden kann, dass die Webseite mit einem technischen Schutz gegen Framing versehen wird. Bei dem sogenannten „Framing“ werden Bilder von fremden Internet-Servern in die eigene Webseite eingebunden, man bedient sich also der Lizenz, die ein*e Dritte*r für diese Bilder erworben hat. Nach der bisherigen Rechtsprechung war dies zulässig; die Urheber*innen mussten nicht gefragt werden.

Die Frage hat eine kulturpolitische Bedeutung: von Museen und Archiven wird erwartet, dass sie das Kulturerbe im Internet sichtbar machen. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Deutsche Digitale Bibliothek (DDB), die als zentrales nationales Portal diese Aufgabe für alle deutschen Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen wahrnimmt. Auch die Kreativen wollen, dass ihre Werke dort sichtbar sind.

VG Bild-Kunst und DDB hatten bereits einen Lizenzvertrag über die Nutzung von Bildmaterial unterschriftsreif verhandelt, als mit der Rechtsprechung des EuGH plötzlich die Gefahr entstand, dass die Urheber*innen mit einer solchen Lizenz jede Kontrolle über die weiteren Nutzungen ihrer Werke verlieren würden. Die VG Bild-Kunst verlangte daher eine technische Sicherung gegen Framing, die die DDB aber nicht gewähren kann. Im Streitfall geht es um die Frage, ob eine solche technische Sicherung zur Bedingung für eine Lizenz gemacht werden kann. Sehr viel einfacher wäre es für den gesamten Kulturbetrieb, wenn technische Sicherungen gar nicht nötig wären, weil die Urheber*innen im Falle des Framing ihre Rechte gegenüber dem oder der dritten Nutzer*in behalten und gegebenenfalls durchsetzen könnten. Dann könnten einfache Lizenzlösungen gefunden werden, die den Kulturbetrieb nicht mit zusätzlichen technischen Fragen belasten.

Über die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst (VG Bild-Kunst)

Die VG Bild-Kunst ist die deutsche Verwertungsgesellschaft für den gesamten Bildbereich. Sie hat mehr als 65.000 Mitglieder, vertritt über Verträge mit Schwester-Organisationen fast 300.000 Bild-Schaffende weltweit. Zu ihnen zählen Künstler*innen, die Werke im visuellen Bereich schaffen und ihre urheberrechtlichen Ansprüche unter anderem mithilfe der VG Bild-Kunst wahrnehmen. Die VG Bild-Kunst arbeitet ohne eigene Gewinnerzielungsabsicht. Sie schüttet die Erlöse aus der Verwertung der eingebrachten Nutzungsrechte nach Abzug der Verwaltungskosten vollständig an ihre Mitglieder aus. Sie hat ihren Sitz in Bonn.