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Deutscher Kulturrat begrüßt Entscheidung der Bundesregierung zum Erhalt der Vielfalt im Musikmarkt
Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung, in ihrem Entwurf eines „Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ im Paragraphen 42a die so genannte Zwangslizenz zur Herstellung von Tonträgern festzuschreiben.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte heute: „Die Entscheidung der Bundesregierung, aus kulturpolitischen Gründen die so genannte Zwangslizenz beizubehalten, begrüßen wir sehr. Das Wort Zwangslizenz lässt an Regulierungswut und Einschränkung künstlerischer Freiheit denken. Doch genau das Gegenteil ist der Fall. Man stelle sich einmal vor, es würde die so genannte Zwangslizenz nicht geben und Werke zum Beispiel der ernsten Musik würden deshalb nur noch in einer einzigen Fassung auf CD erhältlich sein. Dies würde zu einer Monopolisierung einzelner Musikstücke führen, die die Vielfalt der musikalischen Interpretationen unmöglich machen würde. Die Bundesregierung hat mit der Beibehaltung der so genannten Zwangslizenz in ihrem Gesetzesentwurf, eine kulturpolitisch bedeutende Entscheidung getroffen. Wir hoffen, dass nach der Bundestagswahl der Gesetzesentwurf schnellstmöglich umgesetzt wird.“