Hauptbild
Radio Jazz

Radio ohne Jazz

Hauptrubrik
Banner Full-Size

Berliner Jazzradio verliert Streit um Sendefrequenz

Autor
Publikationsdatum
Body

Das Berliner JazzRadio wird nach einer Gerichtsentscheidung nur noch bis Jahresende auf der Berliner UKW Frequenz 106,8 MHz ausgestrahlt. Ab 1. Januar 2026 darf ein auf elektronische Musik ausgerichteter Sender die Frequenz übernehmen, wie das Berliner Verwaltungsgericht im Eilverfahren entschied. 

Damit blieb der seit rund 30 Jahren bestehende Jazzsender bislang erfolglos mit seinem Vorgehen gegen den Verlust seiner Sendelizenz. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. JazzRadio kann beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde einlegen. «Wir besprechen unsere nächsten Schritte mit unseren Anwälten», teilte Geschäftsführer Julian Allitt auf Anfrage mit. Der Sender ist nach eigenen Angaben der einzige terrestrische Jazzsender in Deutschland. Er gilt in der Szene als anerkannt und wurde mehrfach ausgezeichnet.

Künftige Ausrichtung auf Berliner Techno- und Clubszene

Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) hatte entschieden, die Frequenz künftig an einen Sender zu vergeben, der sich auf elektronische Musik konzentriert. Sie begründete dies nach Gerichtsangaben damit, «dass mit der Ausrichtung des Programms auf die Berliner Techno- und Clubszene ein höherer programmlicher Vielfaltsbeitrag zu erwarten sei als von JazzRadio».

Der Sender hielt diese Entscheidung für rechtswidrig und klagte. Nach Auffassung des Gerichts hat die Medienanstalt bei der Vergabe der Frequenzen jedoch einen Beurteilungsspielraum. Die Auswahl könne nur in dem Sinne überprüft werden, ob der Organisation schwerwiegende Fehler unterlaufen seien. Dies ist aus Sicht der Richter nicht erkennbar.

Gericht widerspricht Frequenz-Verlust zum Oktober

Allerdings schritten die Richter ein, was das Datum des Senderwechsels angeht: Nach der Entscheidung der Medienanstalt sollte der neue Sender bereits ab dem 1. Oktober auf der UKW-Frequenz 106,8 MHz an den Start gehen. Dies ist aus Sicht des Gerichts nicht rechtens. Der Jazzsender kann diese damit noch bis Jahresende nutzen.

 

Ort
Autor
Musikgenre