Seit kurzem ist der Online-Musik-Verkaufsdienst www.popfile.de der Plattenfirma „Universal“ im Netz. Die Plattenfirma sieht dies als attraktives Gegenangebot zum illegalen Musiktausch über die so genannten Musiktauschbörsen an. Im Angebot sind Künstler wie Eminem, die No Angels oder Papa Roach. 99 Cent pro Song muss man berappen und erhält theoretisch ein mit Wasserzeichen versehenes Musikstück. Als Publikum hat man die Jugend im Auge, was sich in konsequenter Duzerei in den Texten ausdrückt. „Nur bei popfile kannst Du Dir brandheiße und topaktuelle Tracks ganz legal direkt auf Deine Festplatte downloaden. Wie das funktioniert? Ganz einfach: Zuerst holst Du Dir die kostenlose Software My-Playlist. Damit kannst Du dann schon loslegen und alle Tracks probehören...“ Theoretisch jedenfalls. Mein Versuch – nach Anmeldung und Download entsprechender Downloadsoftware – eines der kostenfreien Stücke zu erhalten, scheiterte bislang. Falls es dennoch klappen sollte, liebe Eltern, bitte auf die Telefonrechnung achten, denn über sie kann man die Download abrechnen lassen. Ob dieses Download-Modell funktionieren wird? Man wird es abwarten müssen.
Linkhaftung: Gesetzgeberische
Untätigkeit schafft endlich Klarheit
Unter diesem Titel haben die Rechtsanwälte Uwe Jürgens und Oliver Köster am 4. Juli 2002 in der Internetzeitschrift Telepolis (http://www.telepolis.de/deutsch/inhalt/on/12721/1.html) eine ausführliche Würdigung des Problems der Haftung für Links dargelegt. Entgegen der im Internet vielfach eingesetzten Mitteilung, dass man für externe Links grundsätzlich nicht hafte, reicht dies keinesfalls. Diese als Disclaimer bekannten Texte sind im konkreten Fall sinnlos und befreien einen keineswegs prinzipiell von der Haftung für die Setzung von Links zu rechtsverletzenden Internetangeboten. Wie es zu so einer merkwürdigen Deutung kommen konnte, ist schleierhaft. Im Urteil des LG Hamburg vom 12. Mai 1998 (Az.: 312 O 85/98) wird gerade klargestellt, dass eine solche allgemeine Haftungsfreistellung nicht von der Haftung befreie, wenn man Kenntnis von rechtsverletzenden Inhalten habe. Auf die nmz wird man jedoch immer leicht einen Link setzen können. „So wird zwar zum Beispiel bei Links auf gängige Tageszeitungen angesichts der stetig wechselnden Inhalte dieser Angebote (z.B. www.faz.net) keinesfalls von einem zu Eigen machen ausgegangen werden können“, schreiben die Autoren. Anderer Link zum Thema: http://www.afs-rechtsanwaelte.de/linkhaftung.htm