In einer rund anderthalbstündigen Beratung des Petitionsausschusses wurden drei Petitionen (wir berichteten letztes Jahr ausführlich), das Thema Gema betreffend, verhandelt. Die Vorwürfe der Petenten richteten sich auf Unstimmigkeiten in der Selbstverwaltung der GEMA, die einerseits Veranstalter aber auch GEMA-Berechtigte betreffen und sich weitgehende Reformen wünschen.
Im Zentrum der Beratungen im Petitionsausschuss stand dabei immer wieder das Abrechnungsverfahren PRO, welches undurchschaubar sei und das bislang auch nicht durch eine Abstimmung auf der Mitgliederversammlung legitimiert sei. Es würde sicher der GEMA-Mitgliederversammlung gut anstehen, wenn man dies nachholte. Sowohl Petenten wie Mitglieder des Ausschusses monierten dies, die Richter des Bundesgerichtshofes finden diesen Umstand „bedenklich“; die zwingende Notwendigkeit der Legitimierung des Verfahrens durch eine Mitgliederversammlung bestreitet allerdings das Bundesministerium der Justiz, das keinen Handlungsbedarf in dieser Frage sieht.
Genauso wenig Handlungsbedarf sieht man bei der Aufstockung der Anzahl der Delegierten, die die nichtordentlichen Mitglieder der GEMA auf Mitgliederversammlungen vertreten sollen. Eine Erhöhung von 34 auf 45 sei genügend, das ergebe sich aus entsprechenden Normen des Urheberwahrnehmungsgesetzes, meint das Bundesjustizministerium. Zur Begründung erklärte man, dass schließlich auch nicht alle ordentlichen Mitglieder ihr Stimmrecht wahrnehmen würden, dass also eine Regelung, die sich am Gesamtaufkommen der nichtordentlichen Mitgliedern orientierte, zu einer Verzerrung bei Entscheidungen führen würde.
Ein Gedanke, den man, wenn man ihn ernst nähme, wenigstens bis zum Ende denken sollte, so krumm er ohnehin ist – danach wäre es konsequent, die Delegiertenzahl der Nichtordentlichen Mitglieder für jede Mitgliederversammlung danach zu bemessen, wie viele ordentliche stimmberechtigte Mitglieder jeweils anwesend sind.
Nachwievor ist es augenscheinlich so, dass die Kontrolle der GEMA durch sich selbst nicht gut funktioniert. Sei es, dass Abrechnungen nicht nachvollziehbar sind, dass Veranstalter sich durch ein Dickicht von Tarifen wühlen müssen und gegebenenfalls Härtefallregelungen greifen, die allerdings vom Goodwill anhängig sind.
Unklar scheint auch, wo die selbsternannte Solidargemeinschaft GEMA anfängt und wo sie aufhört. Zum Beispiel, als die Abgeordnete Gitta Connemann anfragte, wie es angehe, dass an der GEMA-eigenen Sozialkasse nur die ordentlichen Mitglieder partizipieren können, obwohl sämtliche Mitglieder sich durch Abschläge auf ihre Tantiemen sich an ihr beteiligten. Ein schönes Beispiel übrigens dafür, wie sich die Katze in den Schwanz beißt. Denn die Mehrheit für Änderungen in der Satzung der GEMA haben die ordentlichen Mitglieder. Direkt verbessert hat man allerdings den Zustand des Aufsichtsgremiums der GEMA, des Deutschen Patent- und Markenamtes, durch personelle Aufstockung. Dies nur als kleiner bunter Fragenstrauß, der in der Sitzung behandelt wurde.
Zu einem Eklat kam es, als der Ausschuss bemerkte, dass der Vorstandvorsitzende der GEMA, Harald Heker, direkt am Tisch des für die Fragen zuständigen Ministeriums der Justiz saß und somit den Eindruck erwecken konnte, er tue dies als Vertreter der Regierung. Soweit man wisse, sei Heker kein Mitglied der Regierung. Nach einer kurzen Beratungspause wurde dann Heker des Platzes verwiesen. Die etwas fadenscheinigen Erklärungen des das Justizministerium vertretenden Staatssekretärs Max Stadler (FDP), er sei dabei, weil die Probleme sehr kompliziert seien und manche Fragen sich eventuell direkt an die GEMA richteten, konnte nicht den Verdacht entkräften, dass die Stellungnahme des Justizministerium sehr stark den Einflüsterungen der GEMA zu verdanken ist; das freilich wäre ein sehr merkwürdiger Vorgang, der den Vorwurf des politischen Lobbyismus nahelege. Ein Gefallen hat sich die GEMA mit diesem politisch-taktischem Fauxpas auf keinen Fall getan.
Zum weiteren Vorgang: Die Petenten und das Justizministerium werden die im Ausschuss gestellten Fragen schriftlich beantworten. Danach wird der Petitionsausschuss beraten und eine Empfehlung aussprechen. Zu erwarten ist, das schlug Ausschussmitglied Siegfried Kauder vor, die Angelegenheit im Bundestag zu verhandeln und dem Rechtsausschuss zur Bearbeitung zuzuleiten.