nmzAkademie: Stipendien der neuen musikzeitung – Noch bis zum 5. Juni können sich junge Autor*innen bewerben +++ Zwei aktuelle Studien des Deutschen Musikrates +++ Knabenchor und Mädchen +++Urheberrechtsrichtlinie
nmzAkademie: Stipendien der neuen musikzeitung – Noch bis zum 5. Juni können sich junge Autor*innen bewerben
Die neue musikzeitung ruft anlässlich ihres 70. Jahrgangs in Kooperation mit der Jeunesses Musicales eine Akademie für engagierten Musikjournalismus ins Leben. Welche Relevanz hat Musik heute in unserem Leben? Was sind aktuelle ästhetische Positionen? Welche kulturpolitischen Faktoren ermöglichen das Erklingen von Musik? Mit welchen Mitteln kommunizieren Künstler heute ihre Projekte ihrem Publikum und welche Rolle spielt Musikjournalismus dabei? Die Herausforderungen der Medienbranche in Zeiten der Digitalisierung unterwerfen den Beruf des Musikpublizisten einem grundlegenden Wandel. Multimediale Formen des Musikjournalismus ergänzen nach und nach das klassische Printmedium. Engagierter Musikjournalismus bleibt umso wichtiger, und es braucht neue Stimmen, junge Autorinnen und Autoren, die Lust und Mut zur kritischen Reflexion mitbringen.
Die nmz will junge Autor*innen und Journalist*innen für ihre Themen interessieren und begeistern: Kulturpolitik, Musikwirtschaft, Musikpädagogik, Gegenwartsmusik und weitere musikbezogene Inhalte. Musikwissenschaftler*innen, Musiker*innen, Musikpädagog*innen, Blogger*innen und andere, die Musikjournalismus betreiben wollen oder schon auf dem Weg dorthin sind, zum Beispiel Studierende von Journalismusstudiengängen, die sich spezialisieren und fortbilden wollen, können sich noch bis 5. Juni bewerben, sie sollten nicht älter als 28 Jahre sein.
Neben dem Erwerb und der Vertiefung von journalistischen Kompetenzen bietet die nmzAkademie vielfältige Möglichkeiten im Networking und der Erweiterung eines beruflichen Kontaktnetzes. Social Media und die kritische Auseinandersetzung damit sind ein wichtiger Bestandteil der nmzAkademie. Weitere Infos im Netz unter www.nmz.de/akademie
Zwei aktuelle Studien des Deutschen Musikrates
In Monatsfrist ging der Deutsche Musikrat mit zwei Studien an die Öffentlichkeit. „19 Prozent der Bevölkerung ab 6 Jahre in Deutschland machen hobbymäßig Musik“ – zu diesem Ergebnis kam die erste repräsentative Erhebung des Deutschen Musikinformationszentrums (miz) zum Thema Amateurmusizieren. Grundlage war eine bevölkerungs-repräsentative Befragung vom Institut für Demoskopie Allensbach. Die Autoren der Studie verweisen darauf, dass sich zum Teil gravierende Unterschiede in den verschiedenen soziodemografischen Gruppen: Gut gebildete Menschen mit höherem Einkommen musizieren etwa doppelt so oft wie Menschen mit niedrigerem sozioökonomischen Status. Das miz will mit der Untersuchung valide Daten vorlegen, die eine neue Diskussionsgrundlage für die Kultur- und Bildungspolitik schaffen. Die Untersuchung stützt sich auf insgesamt 1.208 Interviews und wurde im November und Dezember 2020 durchgeführt. In den Blick genommen wurde explizit das Musizierverhalten vor der Corona-Pandemie. Befragt wurde in einem repräsentativen Querschnitt die Bevölkerung ab 16 Jahre, darunter 331 Eltern, die Auskunft auch zum Musizierverhalten ihrer Kinder im Alter zwischen 6 und 15 Jahren gegeben haben. Der vollständige Ergebnis- und Methodenbericht steht unter www.miz.org/amateurmusikstudie zur Verfügung.
Eine zweite Studie des DMR unter dem Titel „Eiszeit“ zeigt massive Einkommens- und Perspektivverluste im Musikleben in der Corona-Zeit auf. Auf Basis der aktuellen Studienergebnisse hat der DMR die drängendsten Handlungsfelder skizziert und entsprechende musikpolitische Forderungen für eine nachhaltige Unterstützung und Stabilisierung des Musiklebens erarbeitet. Diese sind der Studie vorangestellt. Nachzulesen unter: www.musikrat.de/corona/eiszeit
Knabenchor und Mädchen
Im Sommer 2020 hatte ein Berliner Verwaltungsgericht darüber zu befinden, ob auch ein Mädchen in einen Knabenchor – es handelte sich um den Staats- und Domchor zu Berlin – aufgenommen werden müsse und lehnte dies ab. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies jetzt mit dem Urteil vom 21. Mai 2021 eine Berufungsklage der Mutter zurück mit der Begründung, dem Land Berlin sei es es durch die Landesverfassung erlaubt, „zum Schutz des kulturellen Lebens die aus der christlichen Sakralmusik entstandene Tradition der Knabenchöre zu pflegen.“ Und weiter: „Das berechtigt den Chorleiter dazu, Mädchen auszuschließen, wenn sie bei allem Talent mit ihrer Stimme nicht dem Klangbild eines solchen Chores entsprechen.“ Diese Entscheidung sei von den Gerichten nicht zu beanstanden, wenn es im Land Berlin auch Mädchen möglich sei, eine hochwertige musische Bildung zu erhalten.
Urheberrechtsrichtlinie
Deutschland muss eine entsprechende EU-Richtlinie zum Urheberrecht bis Juni in nationales Recht umgesetzt haben. Nach langen Diskussionen hat der Bundestag am 20. Mai mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition die umstrittene Reform des Urheberrechts beschlossen. Die Grünen enthielten sich. AfD, Linke und FDP stimmten dagegen.
Bei der Reform geht es unter anderem darum, die bisherigen Urheberrechtsregeln für Presseverlage, Internetplattformbetreiber, Urheber und Nutzer an den Gebrauch im Internet anzupassen. Künftig sollen die Betreiber in Haftung genommen werden können, wenn Nutzer urheberrechtlich geschützte Werke wie Bilder, Texte oder Videos unerlaubt und ohne Lizenzvereinbarungen hochladen. Mit dem nun geltenden Leistungsschutzrecht für Presseverleger bekommen Verlage eine Beteiligung, wenn Ausschnitte aus Artikeln auf Plattformen wie Google News angezeigt werden. So genannte Snippets können weiterhin frei genutzt werden. Internetnutzer fürchten dagegen Einschränkungen durch Upload-Filter und eine Beschränkung der Meinungsfreiheit, wenn zu viele Inhalte vor dem Hochladen von den Plattformen ausgefiltert würden. Lesen Sie dazu auch das „Dossier Urheberrecht“ der nmz 2/2021, unter anderem mit einem Gespräch zwischen Netzpolitikerin Julia Reda und Komponist Moritz Eggert oder dem Artikel „Musikindustrie zwischen Hoffen und Bangen – eine Bestandsaufnahme vor der Umsetzung des neuen Urheberrechtsgesetzes“.