Karlsruhe/Düsseldorf (ddp-nrw). Im Streit um die Aufführung der lange Zeit verschollenen Vivaldi-Oper «Motezuma» verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) heute (22. Januar, 10.00 Uhr) über die Revision der Sing-Akademie zu Berlin. Sie verlangt Schadenersatz, weil die Organisatoren des Düsseldorfer Kulturfestivals «Altstadtherbst» im September 2005 die Vivaldi-Oper ohne ihre Zustimmung aufgeführt hatten. Gefordert wird eine angemessene Beteiligung an den Eintrittsgeldern.
Im Handschriftenarchiv der Sing-Akademie war die Komposition von Antonio Vivaldi (1678-1741) 2002 entdeckt worden. Die Einrichtung gab daraufhin Faksimile-Kopien dieser Handschrift heraus. Die Akademie macht geltend, sie habe das ausschließliche Recht zur Verwertung dieser Komposition erworben. Bei der Musik zu «Motezuma» handele es sich - urheberrechtlich gesehen - um ein bislang «nicht erschienenes» Werk, das sie erstmals habe erscheinen lassen.
Das Düsseldorfer Landgericht wies jedoch im Mai 2006 die Klage zurück. Die Sing-Akademie habe nicht nachweisen können, dass sie die Rechte an der Oper besitzt. Die Berliner hatten behauptet, die Oper zuerst veröffentlicht zu haben und damit im Besitz der Urheberrechte zu sein. Dem Urteil zufolge kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Oper schon einmal vor langer Zeit veröffentlicht worden war. Ohne die Rechte an «Motezuma» habe die Sing-Akademie auch keinen Anspruch auf die in Düsseldorf erzielten Zuschauereinnahmen.