Hauptrubrik
Banner Full-Size

DKR 2001: 4. Der Deutsche Kulturrat im Gespräch

Publikationsdatum
Body


4.1 Vorbemerkung

Eine wesentliche Aufgabe des Deutschen Kulturrates ist es, im Kontakt mit der Politik, mit der Verwaltung und mit anderen Verbänden zu stehen. Nur auf diese Weise ist es möglich, die Anliegen der in den Sektionen des Deutschen Kulturrates zusammengeschlossenen Verbände zu vertreten.

Neben den Gesprächen mit Entscheidungsträgern bieten Anhörungen des Deutschen Bundestags die Gelegenheit, die Positionen des Deutschen Kulturrates darzustellen. Diese Anhörungen dienen den Abgeordneten des Deutschen Bundestags dazu, im Gesetzgebungsverfahren den Rat von Expertinnen und Experten einzuholen und damit im Vorfeld mögliche Wirkungen von Gesetzgebungsprozessen einzuschätzen. Diese Form der Mitwirkung von Verbänden an der Gesetzgebung ist ein integraler Bestandteil unserer Demokratie.

4.2 Gespräche mit Vertretern aus Verbänden, der Politik und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Aus der Vielzahl an Gesprächen, die von Vertretern des Deutschen Kulturrates im Berichtszeitraum geführt wurden, kann hier nur ein Ausschnitt präsentiert werden.

Der Direktor von 3sat, Dr. Gottfried Langenstein, lud am 25.05.2000 den Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, zu einem Gespräch nach Mainz ein. Im Gespräch wurde die Bedeutung von 3sat als Kulturprogramm erörtert. Herr Zimmermann hob hervor, dass 3sat für den Kulturbereich zu einem unverzichtbaren Programmbestandteil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geworden ist.

Der WDR-Rundfunkrat bat am 30.05.2000 den Geschäftsführer zu einem Gespräch. Im Mittelpunkt stand die Frage nach dem Stellenwert von Kultur im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. In seinem Statement macht Herr Zimmermann deutlich, dass seines Erachtens der öffentlich-rechtliche Rundfunk aufgrund seines Programmauftrags besonders der Kultur verpflichtet ist.

Staatsminister a.D. Anton Pfeifer und der Kulturpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Norbert Lammert hatten am 07.06.2000 zu einem kulturpolitischen Gespräch mit Abgeordneten des Deutschen Bundestags, Abgeordneten verschiedener Landtage und Kulturdezernenten einige Vertreter aus Mitgliedsverbänden des Deutschen Kulturrates sowie Vorstand und Geschäftsführung des Deutschen Kulturrates in die Konrad-Adenauer-Stiftung in Berlin eingeladen. Wichtige Themen bei dem Gespräch waren die Reform des Stiftungsrechts sowie die Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes.

Mit dem Direktor des Deutschen Instituts für Urbanistik, Dr. Mäding, führte der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, am 07.07.2000 ein Gespräch. Gesprächsthema waren Seminare, die das Deutsche Institut für Urbanistik für den Kulturbereich anbietet und in denen Fragen des bürgerschaftlichen Engagements in den Kommunen erörtert werden.

Der Geschäftsführer der Marketing-Gesellschaft Partner für Berlin und ehemalige Kultursenators, Dr. Volker Hassemer, bat am 18.07.2000 den Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates zu einem Gespräch. Dr. Hassemer erkundigte sich in dem Gespräch nach der Präsenz des Deutschen Kulturrates in Berlin.

Der Stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Kulturrates, Bogislav von Wentzel, und der Geschäftsführer, Olaf Zimmermann, waren am 06.09.2000 vom Senator für Wissenschaft, Forschung und Kultur Berlin, Prof. Dr. Christoph Stölzl, eingeladen worden. Neben dem allgemeinen kulturpolitischen Austausch interessierte sich Prof. Dr. Stölzl insbesondere für die Position des Deutschen Kulturrates zur Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes.

Am 11.04.2001 fand ein Gespräch zwischen Staatssekretärin Brigitte Zypries, Bundesministerium des Innern, und dem Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, statt. Thema des Gespräches waren Fragen der Verwaltungsvereinfachung und der Reform des Zuwendungsrechts.


4.3 Teilnahme an Anhörungen und Expertengesprächen

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion führte am 23.08.2000 im Reichstag eine Anhörung zum Thema „Sozialversicherungspflicht für ehrenamtlich Tätige“ durch. Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, stellte bei dieser Anhörung die vom Deutschen Kulturrat in den Steuerpolitischen Vorschlägen des Jahres 1998 vorgelegte Position zur so genannten Übungsleiterpauschale vor. Der Deutsche Kulturrat hat die Forderung erhoben, dass die so genannte Übungsleiterpauschale auf alle ehrenamtlichen Tätigkeiten ausgedehnt und auf DM 4.800,-- ausgedehnt werden sollte.

Am 19.09.2000 veranstaltete das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung in Bonn ein Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern aus den Bundeskulturverbänden zur Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung stellte anlässlich dieses Expertengespräches seinen Gesetzesentwurf zur Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes in den Grundzügen vor. Vom Geschäftsführer des Deutschen Kulturrat, Olaf Zimmermann, wurden die in den Stellungnahmen zur Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes formulierten Positionen vorgetragen.


Im Bundesministerium der Justiz in Berlin veranstaltete die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform des Stiftungsrechts am 30.10.2000 eine Anhörung zur Reform des Stiftungszivilrechts. Anhand von Fragen zur Transparenz von Stiftungen, zu Problemen bei der Stiftungserrichtung, zur künftigen Regelung der Stiftungsaufsicht wurde der Reformbedarf im Stiftungszivilrecht erörtert. Herr Zimmermann als Vertreter des Deutschen Kulturrat hat die bereits formulierte Stellungnahme „Verbesserungen im Stiftungsrecht sind erforderlich“ vorgetragen.

Am 12. und 13.11.2000 veranstaltete die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ eine große Verbändeanhörung. Gegliedert nach Zielgruppenorganisationen, Internationalen Organisationen, Fachorganisationen, Wohlfahrtsverbänden, Hilfsorganisationen und Rettungsdiensten sowie Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen wurden insgesamt 32 Verbände von den Mitgliedern der Enquete-Kommission angehört. Der Deutsche Kulturrat wurde u.a. zusammen mit dem Deutschen Sportbund und dem Bundesverband Deutscher Stiftungen unter den Fachorganisationen befragt. Ein wichtiges Ergebnis dieser Anhörung ist, dass die verschiedenen Bereiche des Bürgerschaftlichen Engagements sehr unterschiedlich sind. Von den befragten Verbänden fassten lediglich der Deutsche Kulturrat und der Bundesverband Deutscher Stiftungen sowohl die Spende von Geld als auch die Spende von Zeit unter den Begriff "Bürgerschaftliches Engagement". Die anderen befragten Organisationen konzentrierten sich in ihrer Darstellung auf das klassische ehrenamtliche (Zeit-)Engagements. Der Deutsche Kulturrat wurde bei dieser Anhörung durch Gabriele Schulz, Persönliche Referentin des Geschäftsführers vertreten.

Die F.D.P.-Bundestagsfraktion führte am 28.11.2000 ein urheberrechtliches Colloquium durch. Im Mittelpunkt des Colloquiums standen die Reform des Urhebervertragsrecht sowie die Vergütungsfragen gemäß § 54ff Urhebergesetz. Zu den von der F.D.P.-Bundestagsfraktion in dieser Legislaturperiode in den Deutschen Bundestag eingebrachten Anfragen und Anträge. Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, trug die verabschiedeten Positionen zur Vergütungsabgabe vor. Zum Urhebervertragsrecht wurde keine Position bezogen.

Der Unterausschuss Neue Medien des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestags veranstaltete am 30.11.2000 ein Arbeitsgespräch zum Zweiten Vergütungsbericht der Bundesregierung. Die vom Deutschen Kulturrat verabschiedeten Positionen wurden vom Geschäftsführer vorgetragen.

Am 12.12.2000 informierte sich die PDS-Bundestagsfraktion in einer eintägigen Arbeitssitzung umfassend über die soziale Lage der Künstlerinnen und Künstler. Zu den Themen Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes und Urhebervertragsrecht wurden Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Bundeskulturverbände gehört. Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, stellte die Stellungnahmen des Deutschen Kulturrates zur Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes vor.

Der für die Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes federführende Ausschuss des Deutschen Bundestags der Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung führte am 07.02.2001 zusammen mit dem Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestags eine Anhörung zum „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes und anderer Gesetze“ durch. Verschiedene Mitgliedsverbände von Sektionen des Deutschen Kulturrates wurden bei dieser Anhörung befragt. Der Deutsche Kulturrat wurde durch den Geschäftsführer, Olaf Zimmermann, vertreten. Von den anwesenden Verbandsvertreter wurde vielfach auf die Stellungnahmen des Deutschen Kulturrates zur Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes verwiesen.


4.4 Kontinuierliche Gesprächskontakte

Mit einigen Verbänden und Organisationen führt der Deutsche Kulturrat kontinuierliche Gespräche. Diese Gespräche dienen der Intensivierung der Zusammenarbeit und der Abstimmung im kulturpolitischen Vorgehen. Manche kulturpolitischen Vorhaben lassen sich durch diesen kontinuierlichen Austausch besser nach vorne bringen. Daneben nützen diese Gespräche auch der kulturpolitischen Themen. Die Mehrzahl dieser Gespräche finden auf der Arbeitsebene statt.

Ein regelmäßiger Austausch wird zwischen dem Bundesverband Deutscher Stiftungen, dem Kulturkreis der deutschen Wirtschaft im Bundesverband der Deutschen Industrie und dem Deutschen Kulturrat gepflegt. Debattiert werden vor allem Fragen der privaten Kulturförderung und hier speziell die Reform des Stiftungsrechts.

Der Deutsche Kulturrat nimmt regelmäßig an den Gesprächen der Bertelsmann Stiftung und des Maecenata-Institut für Dritte Sektor Forschung zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechts und der Stiftungszivilrechtsreform teil. Anlässlich dieser Gespräch referieren Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis zu Fragen der Gemeinnützigkeit und des Stiftungsrechts. Anschließend finden jeweils Diskussionen statt.

Zusammen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen, dem Deutschen Bundesjugendring, dem Deutschen Feuerwehrverband und dem Deutschen Sportbund tauscht sich der Deutsche Kulturrat im Rahmen des „Verbändeforum Ehrenamt“ zu Fragen der Ehrenamtspolitik aus. Im Mittelpunkt steht hierbei der Meinungsaustausch unter den Organisationen.