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GEMA München © Juan Martin Koch
GEMA vs. Open AI: 1:0
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Erstes KI-Grundsatzurteil in Europa: GEMA setzt sich gegen OpenAI durch

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Im weltweit beachteten Verfahren der GEMA gegen den US-amerikanischen KI-Anbieter OpenAI hat das Landgericht München heute ein sehr klares Urteil gesprochen: OpenAI verletzt mit dem Training und dem Betrieb von ChatGPT geltendes Urheberrecht. Erstmals wurde in Europa die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke durch generative KI-Systeme rechtlich bewertet und zugunsten der Kreativen entschieden.

Das Landgericht München stellt in seinem Urteil unmissverständlich fest, dass OpenAI für das Training und den Betrieb von ChatGPT die Rechte an den eingeklagten Songtexten deutscher Urheberinnen und Urheber aus dem GEMA Repertoire hätte erwerben müssen. In den Systemen seien Kopien der Originalwerke enthalten, die auf einfache Prompts der Nutzerinnen und Nutzer ausgegeben würden. Dies seien vergütungspflichtige Eingriffe in das Urheberrecht, für die OpenAI eine Lizenz erwerben muss, mit der die Urheberinnen und Urheber angemessen vergütet werden.

Dr. Tobias Holzmüller, CEO der GEMA, sagt: „Das Internet ist kein Selbstbedienungsladen und menschliche Kreativleistungen sind keine Gratisvorlage. Wir haben heute einen Präzedenzfall geschaffen, der die Rechte der Urheberinnen und Urheber schützt und klärt: Auch Betreiber von KI- Tools wie ChatGPT müssen sich an das Urheberrecht halten. Wir konnten heute die Lebensgrundlage Musikschaffender erfolgreich verteidigen.“

„Mit dem heutigen Urteil wurden zentrale Rechtsfragen für das Zusammenspiel einer neuen Technologie mit dem europäischen Urheberrecht erstmals geklärt. Es ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer fairen Vergütung für Urheberinnen und Urheber in ganz Europa“, so Dr. Kai Welp, General Counsel der GEMA. „Auch Tech-Giganten müssen für die Nutzung geistigen Eigentums Lizenzen erwerben und können sich nicht ihren Pflichten entziehen.“

OpenAI zählt zu den weltweiten Marktführern bei generativer KI und erwirtschaftet bereits jährliche Umsätze im zweistelligen Milliardenbereich, die Unternehmensbewertung wird auf rund eine halbe Billion Dollar geschätzt. Dennoch partizipieren die Musikschaffenden bisher nicht an der kommerziellen Nutzung ihrer Werke durch KI.

Das Gericht machte deutlich: OpenAI ist keine privilegierte Forschungsorganisation und die gesetzliche Erlaubnis für das sogenannte Text- und Data Mining rechtfertigt keinesfalls die Speicherung und Ausgabe geschützter Liedtexte. Die GEMA zeigte, dass ChatGPT mit einfachen Prompts urheberrechtlich geschützte Songtexte namhafter Autorinnen und Autoren generiert. Das Gericht hat bestätigt, dass hierdurch eine Lizenzpflicht entstanden ist. OpenAI wurde damit wegen Urheberrechtsverletzung verurteilt.

„Die Entscheidung des Landgerichts zeigt, dass durch den Betrieb der KI-Systeme die Rechte der Urheberinnen und Urheber systematisch verletzt werden. Hier besteht akuter Handlungsbedarf. Das Lizenzmodell der GEMA bietet eine Lösung, aber auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen zugunsten der Kreativen so verbessert werden, dass der Lizenzerwerb durch die Unternehmen zur Normalität wird. Hierfür werden wir uns weiter einsetzen”, stellt Dr. Kai Welp in Aussicht.

GEMA Lizenzmodell als Lösung für die Branche

Bereits seit September 2024 bietet die GEMA ein speziell für KI-Anbieter entwickeltes Lizenzmo- dell: Damit ist die Nutzung von Musik für den Betrieb und die Weiterentwicklung von KI rechtssi- cher möglich, Musikschaffende werden fair beteiligt und Innovationen bleiben gefördert. OpenAI war bislang generell nicht zur Lizenzierung seines Modells bereit.

Weiteres Verfahren gegen Suno Inc. anhängig

Vor dem Landgericht München ist ein weiteres Verfahren der GEMA gegen Suno Inc., eine ameri- kanische Anbieterin von KI-generierten Audioinhalten, anhängig. Die GEMA konnte nachweisen, dass Suno’s KI-Tool mit Originalaufnahmen von Werken aus dem GEMA Repertoire trainiert wurde und zum Verwechseln ähnliche Versionen wiedergibt. Die Verhandlung wird voraussichtlich am 26. Januar 2026 stattfinden.

Über die GEMA

  • Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von über 100.000 Mitgliedern (Komponistinnen und Komponisten, Textdichterinnen und Textdichter, Musikverlage) sowie von über zwei Millionen Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.
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