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Fragen des Deutschen Kulturrates an die im Deutschen Bundestag

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Fragen des Deutschen Kulturrates an die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien zur Bundestagswahl 2002



Kulturpolitische Positionen des Deutschen Kulturrates


Kulturpolitik auf bundespolitischer Ebene konzentriert sich auf die Schaffung rechtlicher insbesondere gesetzlicher Rahmenbedingungen zur Entfaltung des künstlerischen Schaffens, der Verwertung von Kunst, der kulturellen Vermittlungsarbeit und der Rezeption von Kunst und Kultur. Diese Rahmenbedingungen unterliegen - bedingt durch den europäischen Integrationsprozess - verstärkt auch der europäischen Rechtsetzung. Internationale Abkommen, wie z.B. das GATS-Abkommen, haben eine kulturelle Dimension. Sie setzen wesentliche Rahmenbedingungen für das kulturelle Leben.

Kulturpolitik findet weder im luftleeren Raum noch im Elfenbeinturm statt. Kulturpolitik ist eingebettet in die allgemeine gesellschaftliche, soziale, technische und ökonomische Entwicklung und steht in vielfältiger Wechselbeziehung mit ihr.

Kulturpolitik darf sich nicht nur auf den bisherigen kooperativen Kulturföderalismus (Bund, Länder, Kommunen) beziehen. Sie muß den europäischen Integrationsprozess ebenso produktiv integrieren wie die Tendenz zum weltweiten Austausch und der Vernetzung. Das kulturelle Leben wird durch eine Vielfalt der Kulturen geprägt. Der Austausch mit anderen Kulturen findet nicht nur in der Auswärtigen Kulturpolitik statt, sondern ist ein Bestandteil des kulturellen Lebens in Deutschland.

Kulturpolitik in der Bürgergesellschaft lebt vom Zusammenwirken von öffentlich geförderten Kulturinstitutionen und privatem Engagement. Die öffentliche Kulturfinanzierung sichert den Grundbestand der Kultureinrichtungen. Das vielfältige kulturelle Leben in der Bundesrepublik Deutschland kann sich erst vor dem Hintergrund der Trägervielfalt, der unzähligen ehrenamtlich arbeitenden Vereine und Organisationen, der arbeitsteiligen Kulturwirtschaft, der kunstfördernden Unternehmen und Einzelpersonen entfalten. Keine der unterschiedlichen Säulen des kulturellen Lebens kann und darf durch eine andere ersetzt werden, denn erst das Zusammenspiel sichert die Fortentwicklung der kulturellen Vielfalt.

Kulturpolitik setzt die Freiheit der Kunst voraus und ist verpflichtet, für angemessene Arbeitsbedingungen sowie Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten von Künstlerinnen und Künstlern, Kulturvermittlern und -verwertern Sorge zu tragen.

Kulturpolitik ist auch Wirtschafts- und Ordnungspolitik. Die in den letzten Jahren entstandene Kulturwirtschaft hat inzwischen an ökonomischer Stärke traditionelle Wirtschaftsbereiche übertroffen. Am Beispiel der Kulturwirtschaft ist der Strukturwandel von der Industrie- über die Dienstleistungs- zur Wissensgesellschaft anschaulich nachzuvollziehen.

Kulturpolitik steht in Wechselwirkung mit der Bildungspolitik. Schlüsselqualifikationen wie Sprachkompetenz, Kreativität, Innovationskraft, Teamfähigkeit und vernetztes Denken werden durch den Umgang mit Kunst und Kultur vermittelt. Kunst und Kultur leisten einen erheblichen Beitrag zur Entwicklung der Demokratiefähigkeit. Gerade der Umgang mit dem mitunter Widerständigen, nicht gleich Eingängigen weckt die Sensibilität zum Umgang mit Fremdem.

Der Deutsche Kulturrat als Dachverband von rd. 200 Bundesverbänden des Kultur- und Medienbereiches steht für die skizzierte Kulturpolitik ein. Seine Lobbyarbeit auf bundes- und europapolitischer Ebene ist diesen Grundsätzen verpflichtet.

Eine zukunftsweisende Kulturpolitik für das 21. Jahrhundert verbindet nach Auffassung des Deutschen Kulturrates die traditionelle Vernetzung der Kulturpolitik mit anderen Politikfeldern und mit den künftigen gesellschaftlichen Herausforderungen.

Die Kulturpolitischen Positionen des Deutschen Kulturrates wurden mit den Wahlprüfsteinen zur Bundestagswahl 2002 erarbeitet und vom Sprecherrat verabschiedet.


1. Verankerung der Kulturpolitik auf bundespolitischer Ebene und Kulturförderung des Bundes


1.1 Welche weitergehenden Maßnahmen planen Sie, um die Kulturförderung des Bundes hinsichtlich der Förderung gesamtstaatlicher Interessen weiterzuentwickeln? Welche kulturpolitischen Schwerpunkte wollen Sie auf der Bundesebene setzen? Welchen Stellenwert hat Kulturpolitik in Ihrer Partei im Verhältnis zu anderen Politikbereichen? Wie verdeutlichen Sie diesen Stellenwert? Werden Sie sich für eine weitere Aufwertung des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestags einsetzen?


1.2 Wie stehen Sie zu der Idee des "kooperativen Kulturföderalismus" und welche Verantwortung trägt Ihrer Meinung nach der Bund, um diese Idee mit Leben zu erfüllen? Sehen Sie eine Zuständigkeit des Bundes für national bedeutsame Angelegenheiten im Kulturbereich? Planen Sie eine Ausdehnung der Kompetenzen des Staatsministers für Kultur und Medien? Sollen die kulturpolitischen Materien innerhalb der Bundesregierung noch weiter gebündelt werden?


1.3 Sehen Sie eine Notwendigkeit und insbesondere Ansätze für eine Reform des Kulturföderalismus im Hinblick auf die effektivere Vertretung von Länder- und Bundesinteressen auf EU-Ebene? Wie wollen Sie die Belange der Kultur in internationalen Verhandlungen zu Gehör bringen, bei denen die EU-Kommission die Federführung innehat wie beispielsweise bei den derzeitigen GATS-Verhandlungen?


1.4 Teilen Sie unsere Auffassung, dass sich die in Selbstverwaltung der Künstlerinnen und Künstler befindlichen Kulturförderfonds bewährt haben? Teilen Sie unsere Auffassung, dass diese Fonds ihre Eigenständigkeit behalten müssen? Planen Sie die Aufstockung der Mittel für diese Fonds? Planen Sie, diese Fonds in die Zuständigkeit der Kulturstiftung des Bundes zu überführen?


1.5 Welchen Stellenwert hat die Förderung von Übersetzern in Ihren Überlegungen zur Kulturförderung durch den Bund? Welche Perspektiven sehen Sie für den Deutschen Übersetzerfonds?


1.6 Derzeit wird in Ländern geprüft, ob das Abkommen zur Finanzierung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz von den Ländern gekündigt wird. Wird Ihre Partei für eine Übernahme der Investitions- und Betriebskosten der Stiftung Preußischer Kulturbesitz durch den Bund eintreten, wenn sich die Länder aus der Finanzierung zurückziehen? Soll der Bund diese Mittel zusätzlich aufwenden oder im Gegenzug Mittel bei anderen Zuwendungsempfängern im Kulturbereich kürzen?


1.7 Ungeachtet der grundsätzlichen Kulturhoheit der Länder gibt es in Deutschland Kulturinstitutionen aller Sparten, deren Bedeutung über das jeweilige Land hinausgeht und von nationaler bzw. internationaler Tragweite ist. Welche Maßnahmen sind bundespolitisch geplant, um diese Institutionen dauerhaft und langfristig abzusichern?


1.8 Die Kulturstiftung des Bundes sieht auch eigene Initiativen bezüglich der Kulturförderung vor. Welche Schwerpunkte sollte Ihrer Auffassung nach die Kulturstiftung des Bundes setzen? Inwieweit sollten nach Ihrer Ansicht Expertinnen und Experten aus den Bundeskulturverbänden in die Gremien der Kulturstiftung des Bundes eingebunden werden?


1.9 Hinsichtlich der so genannten Beutekunst stocken die Verhandlungen mit Russland und anderen osteuropäischen Staaten zur Zeit. Wie sieht Ihr künftiges Konzept aus?


1.10 Sehen Sie die Möglichkeit einer besseren Förderung des kompositorischen Schaffens bzw. von Aufführungen zeitgenössischer Musik?


1.11 In Frankreich wurden in den 1990er Jahren so genannte Quotenregelungen im Hörfunk zu Gunsten einheimischer Musikproduktionen eingeführt. Dies führte zu einer Steigerung des Absatzes der heimischen Musikproduktion und damit zu steigenden Einkommen der Komponisten und Interpreten. Werden Sie sich für ein ähnliches Modell bei den Hörfunksendern in Deutschland einsetzen?


1.12 In der zu Ende gehenden Legislaturperiode kam es im Deutschen Bundestag zu einer Großen Anfrage zum Thema "Rock- und Popmusik". Welche Konsequenzen ziehen Sie aus dem Ergebnis? Wie sollen die Ergebnisse umgesetzt werden?


1.13 Bundespräsident Rau rief im Jahr 2000 zu einem "Bündnis für das Theater" auf. Hintergrund ist die äußerst angespannte Haushaltssituation von Ländern und Kommunen, die bereits dazu geführt hat, dass Theater geschlossen und Orchester aufgelöst oder Betriebe fusioniert wurden. Zahlreiche Mitarbeiter haben zur Rettung ihrer Betrieb bereits - vor allem in den neuen Bundesländern - Lohnabschläge in Kauf genommen. Was plant Ihre Partei, um die Theater- und Orchesterlandschaft Deutschlands in ihrer Einmaligkeit und weltweiten Vorbildfunktion zu erhalten? Was beabsichtigt Ihre Partei zu tun, um die Kommunen durch die Reform der Gemeindefinanzierung in eine Haushaltslage zu versetzen, die es erlaubt, Theater und Orchester ausreichend zu finanzieren?


1.14 Werden Sie sich in der nächsten Legislaturperiode für eine Aufstockung der Mittel für die Denkmalpflege einsetzen, um den Erhalt des Kulturerbes zu sichern? Werden Sie spezielle Mittel für die Denkmalpflege in den neuen Ländern bereitstellen?


1.15 Welche Schlüsse ziehen Sie aus der "Initiative Architektur und Baukultur"? Wie wollen Sie den Stellenwert der Baukultur stärken? Wie sehen Sie die geplante "Stiftung Baukultur"? Treten Sie für Maßnahmen der öffentlichen Hand zur Exportförderung deutscher Architektur ein? Werden Sie sich für eine Förderung der Architekturqualität durch Architekturwettbewerbe einsetzen?


1.16 Im staatlichen Bauplanungs- und Verwaltungsbereich sind zunehmende Privatisierungstendenzen zu verzeichnen. Dies ist grundsätzlich zu begrüßen, wenn und soweit damit eine Effizienzsteigerung der Verwaltung erreicht werden soll. Zahlreiche Beispiele belegen jedoch: die privatisierten Einheiten erweitern sukzessive ihre erwerbswirtschaftliche Tätigkeit und nehmen zu Erwerbszwecken am Wettbewerb teil. Diese Einheiten sind mit öffentlichen Mitteln finanziert, werden oftmals quersubventioniert und mit faktischen Auftragsgarantien ausgestattet - eine Wettbewerbsverzerrung, die für den Berufsstand der Architekten, Ingenieure und Stadtplaner existenzbedrohend ist. Mit welchen Maßnahmen wollen Sie dieser Tendenz entgegenwirken?


1.17 Wie bewerten Sie den Stand der gleichberechtigten Partizipation von Frauen am Kultur- und Medienbetrieb? Sehen Sie hier noch Handlungs- und Innovationsbedarf? Welche Vorstellungen hat Ihre Partei, die Chancen von Frauen im Kultur- und Medienbetrieb zu verbessern?



2. Auswärtige Kulturpolitik und Kulturpolitik im Rahmen der Europäischen Union



2.1 Welche Bedeutung messen Sie der auswärtigen Kulturpolitik zu? Inwieweit sehen Sie die Auswärtige Kulturpolitik hinsichtlich der Sicherung der Weltfriedens gefordert? Muss Ihrer Ansicht nach die Auswärtige Kulturpolitik an Bedeutung gewinnen, um ihren Beitrag zum friedlichen Zusammenleben der Kulturen zu leisten?


2.2 Welche Maßnahmen wollen Sie ergreifen, um die europäische Zusammenarbeit auch im kulturellen Bereich zu stärken? Welche Vorstellungen haben Sie zur künftigen Ausrichtung der EU-Kulturprogramme nach dem Auslaufen des Rahmenprogramms KULTUR 2000? Wie wollen Sie künftig die regelmäßige Information und Beratung über die EU-Kulturprogramme leisten? Werden Sie sich um eine Aufstockung des Budgets für die Europäische Kulturförderung bemühen?


2.3 Werden Sie sich bei den Verhandlungen für eine Europäische Verfassung für die Verankerung von Kultur als Grundrecht einsetzen? Wie wollen Sie die im Vertrag von Amsterdam festgelegte Prüfung der EU-Politiken auf Kulturverträglichkeit überprüfen?


2.4 Welche Konzepte haben Sie für eine Auswärtige Kulturpolitik, die im Rahmen der Europäischen Union zunehmend zu einer EU-Innenpolitik wird? Werden Sie die vorhandenen Mittlerorganisationen, wie z.B. Goethe-Institut Inter Nationes, Institut für Auslandsbeziehungen, Verbindungsstelle des Deutschen Musikrates darin unterstützen, mit vergleichbaren Organisationen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten zusammenzuarbeiten?


2.5 Wird Ihre Partei dafür eintreten, dass innerhalb der EU die Möglichkeiten für eine Buchpreisbindung generell und insbesondere sprachraumbezogen beibehalten bzw. gefördert werden?


2.6 Beabsichtigen Sie - gerade unter dem Aspekt des kulturellen Austauschs und der Völkerverständigung - die Mittel für die Übersetzungsförderung aufzustocken?



3. Sozial- und Arbeitsmarktpolitik im Kulturbereich


3.1 Sind sie bereit, der sozial- und kulturpolitischen Verantwortung des Staates für die soziale Sicherung der Künstler und Autoren durch Beibehaltung bzw. Erhöhung des Bundeszuschusses zur Künstlersozialversicherung Rechnung zu tragen?


3.2 In der 14. Legislaturperiode wurde das Künstlersozialversicherungsgesetz novelliert. Nach wie vor stellt aber die Alterssicherung der in der Künstlersozialkasse versicherten Künstlerinnen und Künstler ein großes Problem dar. Viele der in der Künstlersozialkasse versicherten Künstlerinnen und Künstler erhalten so niedrige Renten, dass sie zusätzlich auf Sozialhilfe und andere Unterstützungsmaßnahmen angewiesen sind. Wird sich Ihre Partei dem Problem der Alterssicherung von Künstlerinnen und Künstlern in der nächsten Legislaturperiode annehmen? Welche Maßnahmen wollen Sie ergreifen, um die Alterabsicherung für Künstlerinnen und Künstler zu verbessern?


3.3 Wollen Sie die soziale Lage von Kultur- und Medienschaffenden - 27 Jahre nach Erscheinen der Künstler-Enquete und der vorangegangenen Autoren-Enquete - in der nächsten Legislaturperiode wissenschaftlich untersuchen lassen? Werden Sie bei der Vorbereitung einer solchen Untersuchung den Sachverstand aus den Bundeskulturverbänden einbinden?


3.4 Wie steht Ihre Partei zur Beschäftigung ausländischer Künstlerinnen und Künstler in Theatern und Orchestern? Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die häufig praktizierte Arbeitsmarktprüfung, die die Beschäftigung ausländischer Künstler erschwert, wieder abgeschafft wird?



4. Steuerpolitik für Kunst und Kultur



4.1 Planen Sie, sich für die Einführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Hörbücher, E-Books, künstlerischen Siebdruck, Video, Tonträger, angewandte Kunst einzusetzen? Werden Sie sich dafür stark machen, dass künstlerische Fotografie gemäß der EU-Richtlinie vom 14.02.1994 behandelt wird? Will Ihre Partei den ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Solisten, den ermäßigten Umsatzsteuersatz für einzelne darstellende Künstler und den ermäßigten Umsatzsteuersatz für Autoren, die aus ihren eigenen Werken lesen, einführen?


4.2 Sind Sie bereit, sich für die Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf der Ebene der EU beim Verkauf von Kunstwerken einzusetzen und auf diese Weise ein wichtiges Instrument der Künstlerförderung und des Kunsterwerbs aufrechtzuerhalten? Wie stehen Sie zu der Forderung, selbständig tätige darstellende Künstlerinnen und Künstler von der Umsatzsteuer zu befreien oder zumindest mit dem ermäßigten Mehrsteuersatz von 7% zu veranschlagen?


4.3 Werden Sie die Umsatzsteuerfreiheit für Kunstgegenstände, die unmittelbar nach ihrer Entnahme in eine nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KöStG von der Körperschaftsteuer befreiten Körperschaft, Personen, Vereinigung oder Vermögensmasse oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des § 10b Abs. 1 Satz 1 EStG unentgeltlich überlassen werden, einführen?


4.4 Plant Ihre Partei eine Vereinheitlichung der Verwaltungspraxis bei der Anerkennung von Abschreibungsmöglichkeiten für Kunstgegenstände?


4.5 Wird Ihre Partei die Steuerbefreiung für Kunstgegenstände, Kunstsammlungen, wissenschaftliche Sammlungen, Bibliotheken und Archive, die für mindestens 10 Jahre Zwecken der Forschung oder Volksbildung nutzbar gemacht sind oder werden, erweitern?


4.6 Künstlerinnen und Künstler brauchen bis zur Durchsetzung am Markt mehrere Jahre. In dieser Phase erwirtschaften sie oftmals keine oder nur so geringe Gewinne, dass ihre Tätigkeit von den Finanzbehörden als "Liebhaberei" klassifiziert wird und sie steuerlich nicht mehr als Unternehmer behandelt werden. Wollen Sie dafür Sorge tragen, dass die Klassifizierung bei mangelndem Gewinn aus künstlerischer Tätigkeit als "Liebhaberei" den Besonderheiten des künstlerischen Bereiches angemessen angewandt wird?


4.7 Beabsichtigen Sie, für selbständige und unselbständige ausländische Künstlerinnen und Künstler, die vorübergehend in Deutschland tätig sind, wieder einen einheitlichen Steuersatz einzuführen? Wollen Sie die jetzt in § 50 a Abs. 4 Einkommenssteuergesetz vorgesehenen Frei- und Steuerentlastungsgrenzen in echte Frei- bzw. Steuerentlastungsbeträge umgewandelt werden, so dass die jeweiligen Frei- und Steuerentlastungsbeträge auch für Gagen zur Anwendung gelangen, die 1.000 € übersteigen? Werden Sie die zum 1. Januar 2003 beschlossene Absenkung des Pauschalsteuersatzes auf 20% auch auf die vorübergehend in Deutschland tätigen Künstler ausdehnen, die auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags beschäftigt werden?


4.8 Werden Sie die zeitliche Grenze für die aus beruflichem Anlass begründete doppelte Haushaltsführung wieder abschaffen und damit den Besonderheiten von Kulturberufen mit befristetem Engagement Rechnung tragen?


4.9 Werden Sie sich für eine Neuregelung der Befreiungsmöglichkeiten von der beschränkten Steuerpflicht ausländischer Künstler, die vorübergehend in Deutschland auftreten, nach dem so genannten Kulturorchestererlass, einsetzen? Planen Sie eine Neuregelung der Zuständigkeit für die Befreiung nach dem so genannten Kulturorchestererlass? Werden Sie sich dafür einsetzen, dass in der Definition des Begriffes "Kulturvereinigung" im Erlass zur steuerlichen Behandlung ausländischer Kulturvereinigungen der Zusatz gestrichen wird, dass es sich nicht um Solisten handeln dürfe?


4.10 Setzt sich Ihre Partei dafür ein, dass Absatz 7 § 68 AO geändert und mit einer Verwaltungsvorschrift klargestellt werden, dass Einrichtungen, die im kulturellen Bereich oder in der Jugendarbeit tätig sind, darunter fallen?


4.11 Plant Ihre Partei im Sinne der Stärkung des Bürgerschaftlichen Engagement, für einen Ansprechpartner für gemeinnützigkeitsrechtliche Fragen bei den Finanzbehörden einzutreten? Wird sich Ihre Partei für die Einführung eines statusbegründender Grundlagenbescheid für gemeinnützige Körperschaften einsetzen?


4.12 Das derzeit unangemessen überzogene Haftungsrisiko von Vorständen gemeinnütziger Vereine ohne Entlastungsmöglichkeit wirkt kontraproduktiv zu dem Bestreben, mehr Bürger zu ehrenamtlichem Engagement in spendensammelnden Organisationen zu bewegen. Werden Sie die Haftung des Vorstands bei Verstößen gegen das Gemeinnützigkeitsrecht auf Vorsatz begrenzen?


4.13 Werden Sie für eine Erhöhung des Freibetrags für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe in gemeinnützigen Vereinen von EUR 30.677,-- auf EUR 61.355,-- eintreten?


4.14 Wie steht Ihre Partei im Sinne der Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements zu einer generellen Freistellung von Idealkörperschaften im Sinne von § 14 Satz 1 AO von der Körperschaftssteuer, der Gewerbesteuer und der Grundsteuer? Wie stehen Sie zu der Forderung, dass eine unter § 5 Abs 1 Nr. 9 KStG fallende Körperschaft (§ 63 Abs 3 AO) von der Pflicht zur Abgabe einer Körperschaftserklärung befreit wird, wenn nach summarischer Prüfung zweifelsfrei festgestellt wird, dass das Einkommen der Körperschaft den ihr zustehenden Freibetrag nach § 24 nicht erreicht?


4.15 Werden Sie sich für eine allgemeine steuerfreie Aufwandspauschale für die Personen einsetzen, die eine ehrenamtliche Tätigkeit im Dienste einer gemeinnützigen Körperschaft oder einer inländischen Person des öffentlichen Rechts wahrnehmen? Planen Sie eine Neuregelung des sogenannten Spendenabzug von Mitgliedsbeiträgen? Planen Sie, dass künftig jeder, der für eine gemeinnützigen Vereine im Rahmen des Zweckbetriebs tätig ist und nicht mehr als 1.800 EUR pro Jahr erhält, von den Steuern und Sozialabgaben freigestellt wird?


4.16 Planen Sie eine Harmonisierung der Höchstbeiträge für alle gemeinnützigen Zwecke, um den Verwaltungsaufwand gemeinnütziger Körperschaften zu verringern? Wollen Sie die derzeitige Unterscheidung und Schlechterbehandlung etwa des gemeinnützigen Zweckes "Bildung" aufheben und eine Angleichung der Höchstbeträge auf 10 Prozent Abzugsgrenze einführen? Planen Sie eine Anhebung dieser Höchstbeträge auf mehr als 10 Prozent? Siehe Ihre Partei die Aufnahme des Zweckes "Förderung bürgerschaftlichen Engagements" in die Liste der gemeinnützigen Zwecke gemäß AO vor?


4.17 Welche steuerpolitischen Maßnahmen zur Sicherung von Kunst und Kultur wollen Sie ergreifen? Auf welche Weise wollen Sie auf europäischer Ebene für die steuerlichen Besonderheiten für die deutsche Kulturwirtschaft und die gemeinnützigen Kulturorganisationen in Hinblick auf die Harmonisierungsbestrebungen auf EU-Ebene einsetzen? Setzen Sie sich für den Abschluss von Abkommen zur Verhinderung von Doppelbesteuerungen bzw. zur bilateralen Steuerbefreiung mit den EU-Ländern sowie mit den Nicht-EU-Ländern ein, um die Abwicklung grenzüberschreitender Aktivitäten im gemeinnützigen Bereich zu erleichtern?


4.18 Sieht Ihre Partei weitere steuerliche Verbesserungen vor, um die Errichtung gemeinnütziger Stiftungen zu erleichtern? Wollen Sie den Abzugsbetrag bei Stiftungserrichtungen auf Zustiftungen ausweiten? Wird der Betrag bei der Einkommensteuer, der Gewerbesteuer und der Körperschaftssteuer gelten, so dass er auch für die Errichtung einer Stiftung durch eine Körperschaft Anwendung findet?


4.19 Planen Sie in § 58 Nr. 5 AO eine Ausweitung der Möglichkeit, bis zu einem Drittel des Stiftungseinkommens als Stifterrente auszuschütten von bisher "dem Stifter und seinen nächsten Angehörigen" auf "vom Stifter namentlich benannte Personen"?


4.20 Plant Ihre Partei die Aufhebung des Endowment-Verbotes, so dass sich Stiftungen ohne Kollision mit dem Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung als Zustifter an andere Stiftungen beteiligen und für besondere satzungskonforme Zielsetzungen zum Aufbau neuen Stiftungskapitals (Endowment) beitragen können, etwa zur Errichtung von Stiftungslehrstühlen, zur Unterhaltung von Kulturgütern oder zur Gründung von Bildungseinrichtungen?


4.21 Sehen Sie eine Freistellung aller Übertragungs-, Einbringungs- und Umwandlungsvorgänge von Immobilien von der Grunderwerbssteuer vor, wenn die Grundstücke in gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Stiftungen eingebracht werden?



5. Weiterentwicklung des Urheberrechts



5.1 Planen Sie entsprechende Anhebungen (insbes. die im 1. Vergütungsbericht empfohlene Verdoppelung der Vergütung für die Betreibervergütung gem. II.2. der Anlage zu § 54d UrhG von DM 0,02 auf DM 0,04)? Oder planen Sie - entsprechend dem Vorschlag im 2. Vergütungsbericht - eine Änderung von § 54d Abs. 1 UrhG dahingehend, dass die Höhe der Vergütung zukünftig durch Rechtsverordnung festgelegt wird?


5.2 Planen Sie - wiederum entsprechend den Empfehlungen des 2. Vergütungsberichts - im Hinblick auf den dort vorkommenden erheblichen Umfang von Vervielfältigungen urheberrechtlich geschützten Materials die Betreibervergütung gem. § 54a Abs.2 UrhG auf die gewerbliche Wirtschaft und die Behörden auszudehnen?


5.3 Planen Sie - wie im Diskussionsentwurf für den 5. Urheberrechtsänderungsgesetz vom Juli 1998 vorgeschlagen - im Hinblick auf die berechtigten Interessen von Journalisten und Nutzern eine Klarstellung in § 49 UrhG, wonach auch elektronische Pressespiegel unter die Privilegierung von §49 UrhG fallen?


5.4 Teilen Sie die von Künstlerorganisationen erhobene Forderung nach der Einführung einer Ausstellungsvergütung im Urheberrecht?


5.5 Welche gesetzgeberischen Initiativen in Fragen des Urheberrechts beabsichtigen Sie zu ergreifen? Welche Maßnahmen planen Sie auf europäischer und internationaler Ebene in Fragen des Urheberrechts im Hinblick auf die sich entwickelnde Informationsgesellschaft und auf den Abbau von Wettbewerbsnachteilen deutscher Kulturschaffender in Europa?


5.6 Wollen Sie Maßnahmen aus europäischer Ebene und im Rahmen der WIPO ergreifen, um eine dem § 91 Urheberrechtsgesetz (Schutz des Veranstalters) entsprechende Regelung auf internationaler Ebene durchzusetzen?



6. Kulturpolitik in der Bürgergesellschaft



6.1 Welche Schlussfolgerungen zieht Ihre Partei aus dem Internationalen Jahr der Freiwilligen sowie der Arbeit der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags "Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagement"? Planen Sie die Einsetzung eines Ansprechpartners für Fragen des Bürgerschaftlichen Engagement in Parlament und Regierung? Werden Sie die Vernetzung der Verbände und Organisationen des Bürgerschaftlichen Engagements unterstützen?


6.2 Wie unterstützen Sie die reguläre Einführung eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) im Kulturellen Bereich nach der Gesetzesnovellierung bzw. nach Ablauf der derzeitigen Modellversuchsphase im Bereich der kulturellen Jugendbildung sowie im Denkmalschutz? Wie wollen Sie die Einführung des FSJ im kulturellen Bereich, der anders als die traditionellen Einsatzfelder des FSJ über keine Refinanzierungsmöglichkeiten verfügt, sichern? Planen Sie ein über die FSJ-Regelförderung hinausgehendes Engagement des Bundes?


6.3 Wie steht Ihre Partei zum "public-private-partnership"?


6.4 Werden Sie die Spielräume von Vereinen und Verbänden, die öffentliche Mittel erhalten, vergrößern, eigene Mittel zu erwirtschaften und diese zuwendungsneutral dem Haushalt zuführen zu können? Wie stehen Sie zu einer Aufhebung des Verbots der Übertragung nicht verbrauchter Haushaltsmittel in das nächste Haushaltsjahr bei institutionell geförderten Zuwendungsempfängern? Werden Sie sich für eine Abschaffung des Besserstellungsverbots bei öffentlich geförderten Institutionen des Dritten Sektors einsetzen?


6.5 Werden Sie sich für die Aufnahme der Beratungspflicht von Zuwendungsbehörden in Fragen des Haushaltsrechts analog dem Sozialgesetzbuch I, §13-15 einsetzen? Werden Sie dafür eintreten, dass Institutionen, die eine öffentliche Förderung beantragen, ehrenamtliche Arbeit als Eigenanteil ansetzen können, wie es in einigen Bundesländern bereits umgesetzt ist? Wie stehen Sie zu der Einführung der Festbetragsfinanzierung als Regelfall bei der Projektförderung?


6.6 Welchen gesellschaftlichen Stellenwert messen Sie der kulturellen Arbeit der Laienvereine z.B. der vokalen und instrumentalen Musik, der Amateurtheater bei? Welche Förderung wollen Sie dem Amateurschaffen zukommen lassen?


6.7 Die Stärkung des Ehrenamtes im Sinn einer aktiven Bürgergesellschaft wird häufig als politisches Ziel definiert. Welche konkreten Maßnahmen sollen auf den Weg gebracht werden, um das kulturelle Leben in Deutschland zu fördern und zu stabilisieren?


6.8 Wie wollen Sie die ehrenamtliche Arbeit in den Theaterbesucherorganisationen und Fördervereinen von Theatern insbesondere durch Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen fördern?


6.9 Sehen Sie die Notwendigkeit für eine weitere Fortentwicklung des Stiftungszivilrechts in der nächsten Legislaturperiode? Welche konkreten Vorstellungen hat Ihre Partei hierzu? Beabsichtigen Sie die Einführung eines Stiftungsregisters, dass nach einheitlichen Vorgaben bei den Landesbehörden zu führen ist?


6.10 Welche konkreten Maßnahmen planen Sie zum Schutz des Namens "Bürgerstiftung", damit der Missbrauch und die Benutzung des Namens durch Unternehmen und Geldinstitute gestoppt wird? Sieht Ihre Parteien für Bürgerstiftungen eine weite und offene Zwecksetzung auch dann vor, wenn sie Bürgerstiftung direkt nach der Errichtung mangels finanzieller Kraft noch nicht in allen diesen Bereichen tätig sein kann?



7. Kulturelle Bildung in der Wissensgesellschaft



7.1 Welche Schlussfolgerungen zieht Ihre Partei aus der im Dezember 2001 vorgelegten internationalen PISA-Studie? Wie wollen Sie die Schlussfolgerungen des Forum Bildung umsetzen? Planen Sie eine Fortsetzung des Schwerpunktes "Kulturelle Bildung im Medienzeitalter" der Bund-Länder-Kommission für Forschungsförderung und Bildungsplanung?


7.2 Welchen Stellenwert messen Sie der Förderung der schulischen und außerschulischen Kinder- und Jugendkulturarbeit bei? Wie gedenken Sie, die kulturellen Interessen junger Menschen zwischen Kunst und Alltagskultur zu fördern und die kulturelle Bildung als gesellschaftlich unverzichtbare Basis für ein reichhaltiges kulturelles Leben und eine nachhaltige Entwicklung zu sichern?


7.3 Wie wollen Sie dafür Sorge tragen, dass die künstlerischen Schulfächer gegenüber anderen Fächern nicht vernachlässigt werden? Halten Sie es für sinnvoll, weitere künstlerische Ausdrucksformen wie darstellendes Spiel, Baukultur, Film und Medien als zusätzliche künstlerische Fächer zu erproben?


7.4 Welche Bedeutung messen Sie der kulturellen Aus- und Weiterbildung in der sich entwickelnden Wissensgesellschaft zu? Wie wollen Sie in Zukunft die Qualifizierung von Kulturschaffenden sichern? Welche Maßnahmen wollen Sie ergreifen, um die kulturelle Weiterbildung zu stärken?


7.5 Welche Förderung werden Sie den wissenschaftlichen und öffentlichen Bibliotheken von Bundesseite zukommen lassen? Sehen Sie Förderprogramme für die Ausstattung von wissenschaftlichen und öffentlichen Bibliotheken mit modernster Informationstechnologie, Leseförderungsprogramme in Kinder-, Jugend- und Schulbibliotheken sowie Projekte zur Unterstützung lebenslangen Lernens und demokratischer Medienkompetenz in Bibliotheken vor?


7.6 Welche Leistungen erwarten Sie von den wissenschaftlichen und öffentlichen Bibliotheken im 21. Jahrhundert? Durch welche Programme wollen Sie diese Leistungen ermöglichen? Wie sehen Sie hierbei die Kooperation mit Ländern und Kommunen?


7.7 Welchen gesetzlichen Regelungsbedarf sehen Sie, damit der Informationsauftrag durch der Öffentlichkeit zugängliche Einrichtungen, wie Bibliotheken und andere Informationseinrichtungen, auch im digitalen Umfeld gewährleistet werden kann?


7.8 Sehen Sie Möglichkeiten von Seiten des Staates, den Bezug von elektronischen Zeitschriften und anderen Datenbanken mittels einer bundesweiten Lizenz für das gesamte Bibliothekswesen zu realisieren?


7.9 Wie kann die Qualität der wissenschaftlichen Infrastruktur (Medien- und Informationsversorgung durch wissenschaftliche Bibliotheken) auf breiter Basis, d.h. an allen Universitäten im Bundesgebiet in den nächsten Jahren angesichts der Notwendigkeit

Print- und elektronische Medien parallel anzubieten, sichergestellt werden?


7.10 Wie soll die Informations- und Medienversorgung des Bürgers gem. den "Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates" (Art. 28 GG) gesichert werde? Können Sie sich der Forderung nach Schaffung/Ergänzung/Anpassung eines adäquaten gesetzlichen Rahmens für öffentliche und wissenschaftliche Bibliotheken als Garanten eines gleichberechtigten Zugangs zur Information, basierend auf den Richtlinien des Europarats zur Bibliotheksgesetzgebung, anschließen? Sehen Sie einen gesetzlichen Rahmen als notwendig an, um neben den Bibliotheken auch die anderen an den Wissensindustrien beteiligten Akteure vor dem Verlust der Voraussetzungen zu schützen, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig sind?


7.11 Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Deutsche Forschungsgemeinschaft die Druckkostenzuschüsse wieder als eigenes Förderinstrument einführt? Werden Sie sich für die gleichberechtigte Förderung der Geistes- und Sozialwissenschaften einsetzen? Mit welchen Instrumenten wollen Sie künftig die Geistes- und Sozialwissenschaften fördern?



8. Film- und Medienpolitik



8.1 Das Filmförderungsgesetz muss im Jahr 2003 novelliert werden. Derzeit erfolgt die Filmförderung auf Bundesebene im wesentlichen durch Abgaben der Kino- und Videowirtschaft selbst (Kino- und Videoabgabe in 2000 an die FFA: 4, 7 Mio. DM). Der Beitrag des öffentlich-rechtlichen Fernsehens und der privaten Fernsehveranstalter in die FFA wird derzeit als freiwillige Leistung erbracht (Fernsehabgabe in 2000: 22 Mio. DM). Angesichts der hohen "Nutzungsintensität" von Kinofilme im Fernsehen ist dieser Beitrag unangemessen gering. So gehrt statistisch gesehen jeder Bundesbürger im Jahr 2 mal ins Kino, entleiht 2-5 Kinokassetten, und sieht 60 Kinospielfilme im Fernsehen. Setzen Sie sich dafür ein, dass der Beitrag des Fernsehens an die FFA erhöht und gesetzlich verankert wird? Welche weiteren Änderungen halten Sie bei der Novellierung des FFG für erforderlich?



8.2 Die Medienwirtschaft in Deutschland unterliegt bereits seit einiger Zeit Konzentrationsprozessen. Dazu entsteht eine Nachfragesituation, in der kein Wettbewerb um neue Produkte (deutsche und internationale Filme) mehr stattfindet. Diese Machtkonzentration sorgt dafür, dass schon lange keine fairen terms of trade zwischen TV-, Film- und Kinofilmproduzenten und deutschen Filmverwertern auf der einen Seite und TV-Sendern auf der anderen Seite mehr bestehen. Welche Maßnahmen planen Sie zur Stärkung der unabhängigen Produzenten in Deutschland?


8.3 Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode ein filmpolitisches Konzept vorgelegt. Teilen Sie die Ansätze dieses Konzeptes? Beabsichtigen Sie ein eigenes filmpolitisches Konzept vorzulegen? Ziehen Sie eine Aufstockung der Mittel der sog. kulturellen Filmförderung beim BKM in Betracht?


8.4 Der deutsche Film hat es im Ausland nicht leicht. Wichtiges Ziel ist es, seine Exportchancen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Dazu müssen die Marketing- und Werbemaßnahmen für den deutschen Film im Ausland intensiviert und verstärkt werden. Welche Möglichkeiten sehen Sie, dem deutschen Film international zu einem größeren Renommee zu verhelfen? Würden Sie sich dafür einsetzen, die Export-Union des deutschen Films mit wesentlich höheren Mitteln auszustatten?


8.5 Halten Sie angesichts der Konvergenz der Medien eine neue, umfassende Gesetzgebung für das Medien- und Telekommunikationsrecht für notwendig? Sind in diesem Zusammenhang spezielle Maßnahmen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erforderlich?


8.6 Die Vorgänge im Zusammenhang mit der Intendantenwahl bei Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) haben das Probleme der Staatsferne und des Parteieneinflusses auf den Rundfunk erneut deutlich gemacht. Welche Maßnahmen halten sie für erforderlich, um der vom Bundesverfassungsgericht wiederholt postulieren Staatsferne Rechnung zu tragen?


8.7 Wie wollen Sie die Medienkompetenz der Bürgerinnen und Bürger stärken? Welche Bedeutung messen Sie in diesem Zusammenhang dem nicht-kommerziellen Rundfunk zu?


8.8 Beabsichtigen Sie, die mit dem Forum Informationsgesellschaft beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie geschaffene Arbeitsstruktur in der nächsten Legislaturperiode fortzuführen? Wenn ja, worin bestehen Ihrer Ansicht die Aufgaben dieses Arbeitszusammenhangs?