München - Die Veröffentlichung des GEMA-Aufsichtsratsbeschlusses v. 15.10.2009 hat in einigen Medien zu der Fehlinterpretation geführt, der Aufsichtsrat der GEMA hätte endgültig entschieden, die Bezirksdirektionen München und Nürnberg in Nürnberg, Augsburg und Stuttgart in Stuttgart sowie Hannover und Hamburg in Hamburg zusammenzulegen. Dies ist falsch. Der Aufsichtsrat stellt den Sachverhalt wie folgt klar:
Besonders in wirtschaftlich angespannten Zeiten ist die GEMA als Treuhänderin ihrer Mitglieder verpflichtet, Möglichkeiten der Kosteneinsparung in allen Geschäftsbereichen zu prüfen. Angesichts der Möglichkeiten moderner Kommunikations- und Administrationstechnik gehört dazu unter anderem auch die Prüfung der Auswirkungen von Zusammenlegungen von Bezirksdirektionen. Dass dabei nicht nur die Ertragssituation für die GEMA-Mitglieder sondern auch die Sozialverträglichkeit solcher Maßnahmen für die GEMA-Mitarbeiter berücksichtigt werden, ist selbstverständlich. Bei derartigen ergebnisoffenen Überlegungen ist darum auch besonders auf das betriebsverfassungsrechtlich zwingend vorgeschriebene Procedere der sogenannten Prüfungs- und Planungsphasen zu achten. Der GEMA-Aufsichtsrat ist sich seiner besonderen Verantwortung bewusst und wird seine endgültige Entscheidung erst nach Abwägung aller Kriterien treffen, voraussichtlich im Dezember dieses Jahres.
Im Namen des Aufsichtsrats der GEMA
Jörg Evers
Aufsichtsratsvorsitzender