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+++ Buchheim Museum erwartet einmillionsten Besucher +++ Streit um angeblich falsches Immendorff-Bild vertagt +++ Verband verlangt von UNICEF Transparenz im Erbfall Rau +++
Bernried (ddp). Rund sieben Jahre nach seiner Eröffnung erwartet das Buchheim Museum in Bernried am Starnberger See am Donnerstag (31. Juli) seinen einmillionsten Besucher. Wie das Museum am Mittwoch mitteilte, werden Bayerns ehemaliger Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) und die Witwe des Museumsgründers Lothar-Günther Buchheim, Diethild Buchheim, dem Jubiläumsgast gratulieren. Ihm zu Ehren sollen elf Böllerschützen Salut schießen. Zudem werde für alle Museumsgäste Freibier ausgeschenkt.Das «Museum der Phantasie» war am 23. Mai 2001 am Westufer des Starnberger Sees eröffnet worden. Es beherbergt die Sammlung des im Februar vergangenen Jahres verstorbenen Romanautors, Künstlers und Verlegers Lothar-Günther Buchheim. Kern des Museumsbestands sind Werke von Expressionisten wie Ernst Ludwig Kirchner, Max Pechstein, Emil Nolde und Otto Mueller, die zur Künstlergemeinschaft «Brücke» gehörten.
http://www.buchheimmuseum.de
Entscheidung im Streit um angeblich falsches Immendorff-Bild vertagt
Düsseldorf (ddp). Im Rechtsstreit um ein angeblich gefälschtes Werk des verstorbenen Düsseldorfer Künstlers Jörg Immendorff ist am Mittwoch vor dem Düsseldorfer Landgericht eine Entscheidung vertagt worden. Die Witwe des Malers, Oda Jaune, will erreichen, dass das Bild mit Namen «Ready-made de l\'histoire dans Café de Flore» vernichtet wird. Ihren Angaben zufolge handelt es sich nur um eine Kopie. Das Original befindet sich laut Immendorff-Witwe in Neuseeland und hat einen Wert von 150 000 Euro.
Die beiden Besitzer der angeblichen Kopie beharren indes auf der Echtheit des Gemäldes. Die Galeristen wollen das Bild von einem Mitarbeiter von Immendorff für umgerechnet rund 15 000 Euro erworben haben.
Eine Gerichtssprecherin sagte, die zuständige Zivilkammer werde nun in einem sogenannten Hauptsacheverfahren über den weiteren Ablauf entscheiden. Bis dahin soll das Bild weiter eingelagert bleiben. Es darf auch nicht weiterverkauft werden.
Das Hauptsacheverfahren soll innerhalb der nächsten zwei Monate beginnen. Dabei soll ein Sachverständiger das Gemälde untersuchen und auf seine Echtheit überprüfen. Der Anwalt der beiden Galeristen sagte, Immendorff habe die Echtheit des Bildes persönlich bestätigt.
Es sei allerdings auch möglich, dass Immendorff das Bild nicht selbst gemalt, sondern nur den Auftrag dazu erteilt habe. Dann würde ein Betrug vorliegen und man könne seine Witwe auf Schadensersatz verklagen.
Verband verlangt von UNICEF Transparenz im Erbfall Rau
Frankfurt/Main (ddp). Der Deutsche Fundraising-Verband rät dem Kinderhilfswerk UNICEF, seine Rolle im Kampf um das Millionenerbe des Kunstsammlers Gustav Rau transparenter zu machen. «Unicef müsste deutlicher erklären, wie es zu dem Erbstreit gekommen ist», sagte Sylvia Starz, Geschäftsführerin des Deutschen Fundraising-Verbands, der «Frankfurter Rundschau» (Mittwochausgabe). Das Kinderhilfswerk «muss transparenter machen, was der Wille des Erblassers war und Einsicht in Dokumente geben», sagte die Geschäftsführerin der Dachorganisation der professionellen Spendenwerber in Deutschland.
Seit Jahren kämpft UNICEF um das Erbe des Multimillionärs und Kunstsammlers Gustav Rau. Ob UNICEF das Erbe bekommt, ist aber rechtlich noch nicht entschieden.
In Fachkreisen ruft UNICEFS Kampf um das Erbe Verwunderung hervor.
«Wir führen fast nie Prozesse um Erbschaften», sagte Melanie Stöhr, die bei Greenpeace für das Einwerben von Testamenten zuständig ist.
«Ein jahrelanger Rechtsstreit ist nicht im Sinne des Verstorbenen und verbraucht nur das Vermögen.» Oberster Grundsatz beim Einwerben von Testamenten sei die Freiwilligkeit, sagte Fundraiserin Viva Volkmann, die Richtlinien für das Erbschaftsmarketing erarbeitet hat. «Man darf dem Geld nicht nachlaufen, sonst wird man als Erbschleicher wahrgenommen.» Man kämpfe «nie um Erbschaften», sagte auch Wolfgang Kernvom Berliner Johannisstift der Diakonie. «Wir glauben, dass Wahrhaftigkeit und fairer Umgang weiter führt.»
Bei UNICEF sieht man ethische Grenzen im Fall Rau nicht überschritten. In einigen Fällen seien rechtliche Auseinandersetzungen unvermeidlich, teilte das Kinderhilfswerk auf Anfrage mit.