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Klage der Konzertdirektionen gegen Berliner Philharmoniker abgewiesen

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München/Berlin (ddp-bln). Der Verband der Deutschen Konzertdirektionen (VDKD) ist mit seiner Klage gegen das Land Berlin sowie die Stiftung Berliner Philharmoniker vorerst gescheitert. Das Landgericht Berlin wies am Dienstag in erster Instanz die Klage als nicht begründet ab, sagte eine Gerichtssprecherin.

Ein Verstoß gegen das Wettbewerbsgesetz liege nach Auffassung der Richter nicht vor. Der Verband wirft der Stiftung Berliner Philharmoniker Wettbewerbsverzerrung vor. Die vom Land Berlin subventionierte Stiftung versuche, mit der Ausrichtung von Konzertreihen mit Künstlern wie den Wiener Philharmonikern zu «Dumping-Eintrittspreisen» die privaten Konzertveranstalter vom Markt zu drängen. Die Preise seien nicht kostendeckend, dies werde durch Mittel der öffentlichen Hand ausgeglichen. Der Verband kündigte an, er werde die schriftliche Urteilsbegründung «sorgsam analysieren» und über weitere Maßnahmen einschließlich einer Berufung entscheiden. Verbandspräsident Michael Russ betonte: «Trotz der Entscheidung der ersten Instanz werden wir daran festhalten, die Konzerttätigkeit der öffentlichen Hand zu problematisieren.» Der 1946 gegründete VDKD vertritt nach eigenen Angaben 250 Agenturen, Veranstalter und Stiftungen der klassischen und der Unterhaltungsmusik. In der Saison 2001/02 wurden 22 Millionen Euro im Bereich U- und vier Millionen Euro im Bereich E-Musik umgesetzt. Zu den durch den Verband vertretenen rund 1800 Künstlern gehören die Dirigenten Daniel Barenboim und Zubin Mehta, die Popgruppen A-ha und No Angels und der Zauberkünstler David Copperfield.
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