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Tschechisches Bistum verbietet Mahlerkonzerte

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Wie codexflores.ch berichtet hat das tschechische Bistum Brünn die Aufführung von Werken Mahlers in der Kirche der mährischen Stadt Iglau verboten. Grund für das Verbot sei ein Vatikanerlass aus dem Jahr 1987.


In dem Erlass werde von Rom verfügt, dass nur «Gott lobende» Musik in Kirchen gespielt werden dürfe. Der Entscheid stößt bei Experten für Kirchenmusik auf Unverständnis. So erklärt laut dem Nachrichtensender n-tv etwa Frantisek Kunetek von der Universität Olmütz, bei der Musik Mahlers stelle sich «durchaus jenes transzendente Gefühl ein, das auch für liturgische Melodien typisch» sei.

Die Mahler-Konzerte in Iglau sind nicht zuletzt in der Biografie des Komponisten begründet: Gustav Mahler verbrachte Kindheit und Jugend in Iglau.

Das tschechische Verbot kann als allgemeiner Ausdruck gestiegener Empfindlichkeiten konservativer Kirchenkreise verstanden werden. Ähnliche Verengungen in der musikalischen Toleranz bewegten vor Monaten auch die Gemüter im bayerischen Augsburg, veranlasst durch den Beschluss der Diözese, das multireligiöse Musikfestival "Musica Sacra International" zu zensieren.

Quelle: codexflores.ch

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