Hauptbild
Gut oder nicht gut. Wer weiß es?
Gut oder nicht gut. Wer weiß es?
Hauptrubrik
Banner Full-Size

EU-Urheberrecht: Reaktionen zur Entscheidung des Parlaments

Autor
Publikationsdatum
Body

Eine heftige Debatte hat zunächst ein Mal einen Abschluss bekommen. Die EU-Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt ist (fast) beschlossene Sache. Wir haben ein paar Pressemitteilungen eingesammelt: GEMA, BVMI, VUT, Deutscher Musikrat, Zentrum für europäische Politik, Sven Giegold (MdEP – Die Grünen), VG Bild-Kunst, Julia Reda (MdEP - Die Piratinnen), GVL, DOV, Bitkom. Die Reihenfolge der Reaktionen drückt keinen Kommentar aus.

GEMA (Harald Heker)

„Das Europäische Parlament hat sich heute für die Stärkung der Kultur- und Kreativwirtschaft ausgesprochen. Die Abgeordneten haben damit den Grundstein für ein zeitgemäßes Urheberrecht gelegt. Von der Entscheidung geht das wichtige Signal aus, dass Europa in der Lage ist, faire Regeln für die digitale Welt zu schaffen. Die neue Richtlinie stärkt und schützt die Kreativschaffenden in vielen Bereichen. Artikel 17 (ehem. Art. 13) zielt in erster Linie darauf ab, dass urheberrechtlich geschützte Inhalte auf Online-Plattformen zugänglich gemacht werden können. Kreativschaffende sollen im Gegenzug eine angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Werke erhalten.

Wir bedanken uns bei allen Europaabgeordneten, die sich in den letzten Jahren für die Richtlinie eingesetzt haben. Als nächstes muss sie von den nationalen Gesetzgebern umgesetzt werden: Wir hoffen sehr, dass dies in einem konstruktiven Umfeld stattfindet. Kritische Stimmen dürfen nicht ausgeblendet werden. Ebenso müssen die positiven Elemente und Verbesserungen der Richtlinie klarer als es bisher der Fall war kommuniziert werden. Diesen wichtigen Dialog möchten wir konstruktiv und sachlich begleiten.“

Deutscher Musikrat

Deutscher Musikrat freut sich über Zustimmung des EU-Parlamentes

Am heutigen Dienstagmittag hat das Europäische Parlament mehrheitlich für die EU-Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt abgestimmt. 348 Abgeordnete stimmten dafür, 274 dagegen, 38 enthielten sich.

Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Heute ist ein guter Tag für die Kreativen! Jetzt geht es darum, ein wirklich freies Internet anzustreben – dieses Ziel eint uns mit den Kritikern der Reform. Die Marktmacht der Internetgiganten ist nach wie vor ungebrochen, aber die neue Richtlinie zwingt sie dazu, ihrer Verantwortung gegenüber Urheberinnen und Urhebern in stärkerem Maße nachzukommen. Die faire Vergütung Kreativschaffender ist die Voraussetzung für Freiheit und Vielfalt im Netz und lässt sich nur mit den Kreativen, nicht ohne sie, erreichen.“

Der heutigen Abstimmung waren mehrjährige Verhandlungen der beteiligten Akteure vorausgegangen. Ziel der neuen Richtlinie ist es, die illegale Nutzung kreativer Werke wirksam einzudämmen und die faire Vergütung ihrer Urheberrinnen und Urheber damit zu gewährleisten. Vor allem die Regelungen von Artikel 13 sind umstritten. Hiermit sollen Plattformen dazu verpflichtet werden zu prüfen, ob das Hochladen der jeweiligen Inhalte gegen Urheberrechte verstößt. Final ist die neue EU-Richtlinie erst dann beschlossen, wenn auch der Europäische Rat zugestimmt hat - dies gilt jedoch als Formsache. Die Abstimmung der EU-Mitgliedsstaaten wird möglicherweise am 09. April stattfinden.

Julia Reda (MdEP – Die Piratinnen)

Die allerletzte Chance, #Uploadfilter & #Artikel13 zu stoppen: Wenn die Bundesregierung ihre Zustimmung im Rat zurückzieht, kann die Reform nicht in Kraft treten (Abstimmung im @EUCouncil vorauss. 9. April). Wir müssen nochmal alles tun, sie dazu aufzurufen! #SaveYourInternet

VG Bild-Kunst

Selten hat es eine europäische Richtlinie zum Urheberrecht in die Schlagzeilen oder die Abendnachrichten gebracht – dem Richtlinienentwurf zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt ist dies gelungen. Grund dafür war die massive Mobilisierung der Gegner der Regelungen zur sogen. Plattformhaftung, die in Art. 13 eine Zensurmaschine sehen und das Ende des freien Internets befürchteten. Bereits im Herbst letzten Jahres hatte YouTube seinen Nutzern gedroht, seinen Dienst mehr oder weniger einzustellen. Am Wochenende sind Tausende dem Aufruf zu Protest-Märschen in 29 Europäischen Städten gefolgt.

Die Stimmen der Kreativen konnten sich in dieser erhitzten öffentlichen Debatte erst sehr spät Gehör verschaffen – erst in der letzten Woche vor der Abstimmung wurde auch die Berichterstattung in den Medien differenzierter. Angesichts der Komplexität des Themas verwundert das nicht – auch viele Journalisten haben einige Zeit benötigt, um zu verstehen, dass die Schlagworte des Protestes doch stark verkürzt waren.

Heute nun hat das europäische Parlament das dritte Mal über den Entwurf abgestimmt und ihn mit klarer Mehrheit angenommen.

Dass das Europäische Parlament Art. 13 gebilligt hat, nachdem die Vorschrift im Trilog zwischen Kommission, Rat und Parlament noch ganz wesentlich geändert wurde, um den wichtigsten Bedenken der Gegner Rechnung zu tragen, zeigt, wie wichtig die umfangreiche Argumentation der Kreativen, ihrer Verbände und Verwertungsgesellschaften war. Bis zum letzten Tag haben sie sich der Diskussion gestellt und für die Richtlinie gekämpft.

Jetzt sind die Verwertungsgesellschaften aufgerufen, durch Lizenzvereinbarungen mit den Plattformen über das von den Nutzern verwendete Material den Nutzern Rechtssicherheit zu geben und Upload-Filter überflüssig zu machen. Dazu möchten wir zunächst den Wahrnehmungsvertrag erweitern, um im Sinne unserer Mitglieder der BG II, Fotografen, Illustratoren, Designer und alle anderen Bildautoren mit den Plattformen verhandeln zu können. Wie und zu welchen Konditionen eine Lizenzierung erfolgen soll, wird dann detailliert mit den Mitgliedern diskutiert werden.

Insbesondere die Nutzer der Plattformen werden von der nun beschlossenen Regelung profitieren, denn mit einer Lizenz der Verwertungsgesellschaft haften sie nicht länger persönlich für die von ihnen hochgeladenen (fremden) Inhalte.

Doch der Richtlinienentwurf regelt nicht nur die Plattformhaftung. Weitere wichtige Themen sind:

• Text and Data Mining

• E-learning

• der Digitale Zugang zu vergriffenen Werken in den Sammlungen von Museen, Archiven und anderen Einrichtungen des kulturellen Erbes

• das umstrittene Verleger-Leistungsschutzrecht

• die Möglichkeit, künftig Verlage wieder an den Erlösen der Verwertungsgesellschaften in Deutschland zu beteiligen.

Bis aus dem Richtlinienentwurf verbindliches Recht wird, wird noch etwas Wasser den Rhein herunter fließen, bevor tatsächlich Geld von Plattformen an die Kreativen gezahlt wird: Nach der Abstimmung im Parlament muss eine offizielle Verabschiedung der Richtlinie in Rat und Kommission erfolgen. In den folgenden zwei Jahren müssen dann die Mitgliedsstaaten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen.

Auch auf europäischer Ebene sind weitere Korrekturen nötig, denn zu den Fragen der rechtlichen Zulässigkeit von Links und Frame-Links gibt es eine inzwischen verfestigte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof, die bei normalen Verlinkungen eine unangemessene Haftung des Linksetzers vorsieht, während sie das Framing zulässig erklärt. Abhilfe kann dazu wohl nur in Form einer Klarstellung der InfoSoc Richtlinie aus dem Jahr 2001 erfolgen – wir werden auf Lösung dieser Probleme drängen, sobald nach der Europawahl die neue Kommission ihre Arbeit aufgenommen hat.

Sven Giegold (MeEP – die Grünen)

Ein richtiges Ziel erreicht man nicht auf dem Holzweg

Das EU-Parlament hat der EU-Urheberrechtsreform heute zugestimmt. Die Fraktionen der Christdemokraten, Liberale und Sozialdemokraten beschlossen mehrheitlich das Verhandlungsergebnis von Berichterstatter Axel Voss (CDU). Dazu sagt der Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Europäischen Parlament, Sven Giegold:

“Ein richtigen Ziels erreicht man nicht auf dem Holzweg. Dieses Gesetz wird das Internet zum Schlechten verändern. Urheberschutz war das Ziel, Freiheitseinschränkung ist das Ergebnis. Uploadfilter sind mit diesem Gesetz ausweichlich. Das Bittere ist, dass es bessere Alternativen zu Uploadfiltern gibt. Es wäre viel sinnvoller, das analog erprobte und bewährte Lizenzsystem in den digitalen Raum zu übertragen.

Statt Klarheit zu schaffen, bringt das Gesetz viel Unsicherheit für Nutzer und kleinere Anbieter von Inhalten. Zum Zeitpunkt der Abstimmung waren die vollständigen Auswirkungen auf die Internetnutzung immer noch unklar. Fraglich bleibt zum Beispiel, inwiefern es legal sein wird, einen Screenshot von einem Text ins Netz zu stellen. Wenn ein Gesetz erst durch Gerichtsurteile Klarheit bekommt, ist es ein schlechtes Gesetz.

In der Debatte vor der Abstimmung wurden die Grenzen des fairen, demokratischen Umgangs miteinander überschritten. Drohungen gegenüber Politikern passen genauso wie zu unserer politischen Kultur wie Diffamierungen von Demonstranten. Die Diskreditierung von jungen Demonstranten schürt Politikfrust. Alle Menschen, die von dem Abstimmungsergebnis enttäuscht, rufe ich auf, am 26. Mai bei den Europawahlen wählen zu gehen.”

cep – Zentrum für europäische Politik

Der Untergang des freien Internets? – Zweifelhaft!

Zur Annahme der Urheberrechts-Richtlinie durch das Europäische Parlament, erklärt Muhammed Elemenler, Binnenmarktexperte am cep:

Die Annahme der Richtlinie durch das Parlament ist richtig. Die Kritik der Netzaktivisten ist verfehlt. Durch die vorgesehene Haftung von Internetplattformen geht das freie Internet nicht unter.

Die Kritiker übersehen, dass die Richtlinie Rechte stärkt. Das „freie“ Internet bedeutet nicht, dass Rechte „frei“ verletzt werden dürfen. Sie übersehen ferner, dass Internetplattformen umfassende Lizenzvereinbarungen abschließen können. Tun sie dies, müssen sie für die Veröffentlichung vieler Inhalte nicht haften. Damit wird auch die – erst auf einer nachgelagerten Stufe vorgesehene – Sperrung von Inhalten durch einen Uploadfilter weniger wahrscheinlich bzw. überflüssig. Das Argument, Internetplattformen werden aus Kostengründen keine umfassenden Lizenzen abschließen, überzeugt nicht, da sie ein Interesse an einem möglichst breiten Angebot haben. Es ist daher davon auszugehen, dass Internetplattformen umfassende Lizenzen abschließen werden.

Wenn aus der Menge der nicht-lizensierten, aber geschützten Inhalte das Hochladen eines Inhalts durch einen Uploadfilter blockiert werden sollte, besteht für den betroffenen Nutzer die Möglichkeit einer Beschwerde, die zügig entschieden werden soll.

Schließlich profitieren auch nicht-kommerzielle Plattformnutzer von der Richtlinie, die eigene Inhalte auf einer Plattform hochladen, da sie von den Lizenzvereinbarungen der Internetplattformen ebenfalls erfasst wären. Die Lizenzen gelten nämlich auch für ihre Uploads und geben ihnen Rechtssicherheit.

Leider gingen in der Diskussion andere Regelungen der Richtlinie unter: So fanden die sinnvollen Regelungen zu Text- und Datamining oder die Lizensierung von vergriffenen Werken kaum Beachtung.

Florian Drücke, Vorstandsvorsitzender des BVMI

„Die Verabschiedung der Urheberrechtsrichtlinie ist ein großer Schritt für die europäische Kultur- und Kreativwirtschaft – insbesondere auch für unsere Branche nach einer jahrelangen Diskussion über mehr Verantwortung der User-Upload-Content-Plattformen wie YouTube. Der europäische Gesetzgeber hat diesbezüglich ein klares Signal in die Welt gesendet. Allen Beteiligten an diesem komplexen politischen Prozess gilt großer Dank!

Gerade vor dem Hintergrund der aufgeregten Debatte, die wir in den vergangenen Wochen vor allem in Deutschland erlebt haben und die nicht immer auf Basis von rechtlichen Fakten stattgefunden hat, ist nun für die Phase der Umsetzung zu wünschen, dass wir möglichst bald zu einem sachlichen Austausch zurückfinden. Hier ist es auch Aufgabe der Bundesregierung, diesen Prozess in den entsprechenden Formaten so anzugehen, dass die verschiedenen Berechtigten mit ihren Interessen Gehör finden.“

VUT – Verband unabhängiger Musikunternehmen

Starker Tag für Kreative: Das Europäische Parlament hat im Sinne der Kultur- und Kreativschaffenden Europas abgestimmt. Mit 348 zu 247 Stimmen wurde die "Richtlinie über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt" heute Mittag in Straßburg verabschiedet. Der VUT befürwortet dieses Ergebnis. Geschäftsführer Jörg Heidemann: "Großartig! Wir danken den Europaparlamentarier_innen für dieses klare Signal. Die Richtlinie schafft endlich ein angemessenes Gleichgewicht zwischen Plattformen, Nutzer_innen und Kreativen: Mehr Verantwortung für die Plattformen, Rechtssicherheit für private User_innen und vor allem eine gestärkte Stellung der Künstler_innen."

Die Richtlinie wurde zuvor in einem mehrjährigen Prozess und unter Anhörung verschiedener Interessengruppen ausgearbeitet, von zahlreichen europäischen Instanzen befürwortet und nun final dem Europaparlament zur Abstimmung vorgelegt. Damit einher ging eine heftige Debatte vor allem in der deutschen Öffentlichkeit. Nun haben alle EU-Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationale Gesetze umzusetzen. "Wir werden die Umsetzung in nationales Recht eng begleiten. Essentiell ist nun, dass es keine nationalen Alleingänge gibt, sondern die deutsche Gesetzgebung der Intention der Vereinheitlichung auf europäischer Ebene gerecht wird“, erläutert Heidemann.

Die Regelungen gelten ab Frühjahr 2021 mit Erlass der nationalen Gesetze verbindlich. Unter bestimmten Umständen gelten sie auch ohne oder vor der Umsetzung durch die Nationalstaaten, beispielsweise dürfen Gerichte die Regelungen in bestimmten Fällen schon ab Geltung der Richtlinie ergänzend zur Entscheidung von Gerichtsverfahren heranziehen.

GVL

Das EU-Parlament hat am 26. März 2019 für die EU-Urheberrechtsreform gestimmt und damit den Weg für ein modernes Urheberrecht gelegt, in dem sowohl Nutzer als auch Kreativschaffende von fairen Regeln profitieren. Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) begrüßt diese Entscheidung.

„Die GVL begrüßt die Entscheidung der Europaabgeordneten zur nachhaltigen Stärkung der Rechte aller Kreativschaffenden in Europa. Mit der gestrigen Abstimmung für eine Reform des EU-Urheberrechts wurde eine zukunftsfähige Grundlage für Kreativleistungen im digitalen Kontext gelegt“, so Dr. Tilo Gerlach, Geschäftsführer der GVL. „Für uns hat eine faire Vergütung für alle kreativen Leistungen auf Basis einer verlässlichen rechtlichen Grundlage absolute Priorität. Die heutige Entscheidung ist ein wichtiger Meilenstein für eine gerechte Regelung.“

„Wir freuen uns, dass hier eine gemeinsame Position gefunden wurde, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, die Reform in den kommenden Monaten in Landesrecht umzusetzen. Die neue Richtlinie schafft für alle Beteiligten verbindliche und faire Rahmenbedingungen im World Wide Web. Gleichzeitig stärkt sie die Leistungsschutzrechte von Künstlern und Produzenten. Dabei geht es nicht darum, Inhalte zu filtern, sondern künstlerische Leistungen adäquat zu vergüten und damit der kreativen Kulturwirtschaft angemessen Geltung zu verschaffen“, erklärt Guido Evers, Geschäftsführer der GVL.

Die GVL erwartet nun, dass auch der Rat der Richtlinie zustimmt und diese dann zügig in nationales Recht umgesetzt werden kann. Dabei sollten die Belange der Kreativen und ihrer Partner ausreichend Berücksichtigung finden.

Deutsche Orchestervereinigung (DOV)

Qualitätsarbeit muss fair entlohnt werden – DOV begrüßt den Beschluss

Das Europäische Parlament hat am 26. März seine Zustimmung zur Urheberrechtsrichtlinie gegeben. Die Entscheidung wurde mit Spannung erwartet, weil es im Vorfeld einen intensiven Schlagabtausch zwischen Befürwortern und Kritikern gegeben hatte. „Nun ist der Weg frei, dass Künstlerinnen und Künstler endlich eine angemessene Vergütung für die Verwertung ihrer Werke im Internet erhalten“, sagt Gerald Mertens, Geschäftsführer der Deutschen Orchestervereinigung. Bislang nutzen einige Online-Plattformen ihre marktbeherrschende Stellung aus; sie zahlen an die Berechtigten gar nichts oder viel zu wenig.

„Mit der Richtlinie wird die Position der Rechteinhaber gestärkt. Durch den Abschluss von Lizenzvereinbarungen können sie künftig ihre Ansprüche besser durchsetzen“, sagt Mertens. Musikerinnen und Musiker in Berufsorchestern oder Rundfunkchören sowie Freischaffende beauftragen zur Wahrnehmung ihrer Rechte in der Regel die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL). Sie vertritt rund 150.000 ausübende Künstler und Tonträgerhersteller im In- und Ausland. Die DOV gehört zu den Gründungsgesellschaftern.

Bitkom – Bundesverband Informationswirtschaft,Telekommunikation und neue Medien e.V.

„Mit der heutigen Entscheidung verliert die EU ihren Status als Vorreiterin der Meinungsfreiheit. Wer im eigenen Land jeden Inhalt vor dem Hochladen ins Internet prüfen und im Zweifelsfall blockieren lässt, der macht sich im weltweiten Kampf für die Freiheit der Meinung und auch der Kunst unglaubwürdig. Die in scharfem Ton geführten Diskussionen rund um Upload-Filter haben eine gesellschaftliche Spaltung zwischen vornehmlich jüngeren und internetaffinen Menschen und großen Teilen des politischen Establishments offenbart. Diese Risse können sich dann schließen, wenn sich die politisch engagierten jüngeren Menschen aus den sozialen Netzwerken in die politischen Parteien und Institutionen bewegen. Zunächst einmal werden wir uns von der bekannten Freiheit im Internet ein stückweit verabschieden müssen. Gleichzeitig erschwert es die Richtlinie jungen europäischen Unternehmen, zu großen Plattformen zu wachsen. Nun gilt es in Deutschland Wort zu halten und Upload-Filter zumindest bei uns tatsächlich auszuschließen. Positiv an der Reform ist allein, dass ein Text-und-Data-Mining nun auch für die Wirtschaft möglich ist. Damit ergeben sich neue Wege für Innovationen der Künstlichen Intelligenz.“ ((Bernhard Rohleder)

Autor