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Neue Hilfen für Mittelstand und Kultur - Ermittlungen wegen Betrugs

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Berlin - Der Berliner Senat will den Mittelstand und die Kultur in der Corona-Krise mit zwei neuen Hilfsprogrammen unterstützen. Insgesamt sind dafür 105 Millionen Euro vorgesehen, wie Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) und Kultursenator Klaus Lederer (Linke) am Donnerstag nach der Senatssitzung mitteilten.

Nach den Worten Pops können nun auch Unternehmen mit 11 bis 100 Mitarbeitern, denen Bund und Land bislang Kredite anboten, Zuschüsse bekommen, die sie nicht zurückzahlen müssen. Diese sollen im Durchschnitt 25 000 Euro betragen, können aber je nach Unternehmen höher oder niedriger ausfallen.

Denkbar sei auch die Gewährung von Tilgungszuschüssen für Kredite, erläuterte Pop. Für das Programm stehen 75 Millionen Euro bereit, es dürfte für bis zu 15 000 Unternehmen in Frage kommen.

An Kultureinrichtungen sollen Lederer zufolge 30 Millionen Euro fließen, zumeist in Form von Zuschüssen. Unterstützt werden sollen solche Kulturbetriebe, die von bisherigen Hilfen nicht oder nicht ausreichend erfasst sind. Dies soll vor allem solche mit mehr als zehn Mitarbeitern und bis zu zehn Millionen Euro Jahresumsatz betreffen.

Wie Lederer erläuterte, soll jeder Fall einzeln geprüft werden, um «Mitnahmeeffekte» und «Überkompensationen» zu verhindern. Gleichzeitig warb er um Geduld. «Es wird noch ein paar Tage dauern, bis wir das Programm ans Netz bringen.» Es müsse seriös vorbereitet werden.

Pop und Lederer betonten ebenso wie Regierungschef Michael Müller (SPD), dass es dem Senat sehr wichtig sei, sowohl dem Mittelstand als auch Kulturbetrieben als tragende Säulen für Berlin in der Krise beizustehen. Allerdings müsse auch der Bund mehr tun, bemerkte Pop. Was bisher vom Bund komme, sei «ein bisschen dünne», ergänzte Lederer.

Die Zuschüsse von Bund und Land für Kleinstfirmen bis zu zehn Beschäftigten waren auf riesiges Interesse gestoßen. Seit Ende März flossen an mehr als 191 000 Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen in der Hauptstadt Zuschüsse von zusammen 1,6 Milliarden Euro. Jeder Antragsteller erhielt je nach Betriebsgröße bis zu 15 000 Euro.

Die Wirtschaft, allen voran die Industrie- und Handelskammer, dringt indes schon seit längerem auch auf Zuschüsse für größere Unternehmen des Mittelstands. Der bilde das Herz der Berliner Wirtschaft und sei nun vielfach in seiner Existenz bedroht. Die neuen Programme seien «ein halber Schritt in die richtige Richtung», meinte IHK-Präsidentin Beatrice Kramm. Das Ziel - schnelle und unbürokratische Soforthilfe für den Mittelstand - sei aber noch nicht erreicht. Die Vereinigung der Unternehmensverbände forderte höhere Zuschüsse als nun geplant.

Unterdessen ermittelt das Berliner Landeskriminalamt in mehreren Fällen wegen Subventionsbetrugs bei Soforthilfen, wie ein Polizeisprecher auf dpa-Anfrage sagte. Es handele sich um eine «höhere einstellige Zahl» von Verfahren.

Lederer nannte es «asozial», Hilfen zu Unrecht einzustreichen und sie damit anderen vorzuenthalten, die sie vielleicht dringend für das wirtschaftliche Überleben brauchten. «Es wird Stichproben geben, und wer dabei erwischt wird, hat betrogen.» Pop teilte mit, dass «einige Tausend Dubletten abgefangen» worden seien. Hier hätten also Menschen versucht, mehrmals Geld zu beantragen und mehrmals ihr Konto angegeben. «Man sollte nicht glauben, dass das unentdeckt bleibt.»

Angesichts eines Ansturms auf die Hilfen, die online beantragt werden müssen, prüfte die Investitionsbank Berlin (IBB) Anträge nur stichprobenartig. So wollte sie sicherstellen, dass Firmen schnell geholfen wird, von denen sich viele etwa wegen Zwangsschließung oder wegbrechender Aufträge in ihrer Existenz bedroht sehen.

Zur Frage, wie viele Antragsteller zu Unrecht Zuschüsse erhielten, sind laut IBB noch keine verbindlichen Angaben möglich. «Wir sehen bislang und gehen weiterhin davon aus, dass Mitnahmeeffekte in einer vernachlässigbaren Größe im Verhältnis zu der Gesamtzahl der bewilligten Anträge vorkommen werden», sagte IBB-Sprecher Jens Holtkamp der Deutschen Presse-Agentur.

Holtkamp zufolge erhalten alle Hilfsempfänger bald eine Benachrichtigung per E-Mail, die einerseits als Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt verwendet werden kann und andererseits allen die Möglichkeit gibt, ihre Angaben noch einmal zu überprüfen. Geplant seien Nachprüfungen durch das Land, zum Beispiel Finanzämter, sowie die Rechnungshöfe von Bund und Land.

Bei falschen Angaben im Antragsformular kommen neben einer falschen Versicherung an Eides statt je nach Organisation und Tätigkeit des Antragstellers Betrug oder Subventionsbetrug in Betracht. Darauf stehen bis zu fünf Jahre Haft oder Geldstrafen.

 

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