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Schmid: Opernhaus-Sanierung muss Arbeitsbedingungen verbessern. Foto: Oper Stuttgart
SWR-Dokumentation über Staatstheater Stuttgart in der Pandemie. Foto: Staatsoper Stuttgart
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Opernsanierung: «Aufbruch Stuttgart» soll an Bürgerforum teilnehmen

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Stuttgart - Die für die Bürgerbeteiligung zuständige Staatsrätin Gisela Erler (Grüne) hat die Bürgerinitiative «Aufbruch Stuttgart» aufgefordert, an dem Bürgerforum zur Sanierung der Stuttgarter Staatsoper teilzunehmen.

Sollte es bei dem Nein bleiben sei eine Vorstellung der «Aufbruch-Perspektive» durch eine neutrale Stelle geplant, teilte Erler am Montag in Stuttgart mit. Die Bürgerbeteiligung startet am Freitag. «Wir machen das Verfahren transparent.»

Man sichere den über 40 nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Bürgern zu, dass sie sich umfassend und in Ruhe eine Meinung bilden könnten. «Deshalb werden auch Kritiker zu Wort kommen.» Die Bürgerinitiative «Aufbruch Stuttgart» um den TV-Moderator Wieland Backes hatte sich kürzlich aus dem geplanten Bürgerforum zurückgezogen. Das Verfahren erfülle die Mindestanforderungen an heutige Standards bürgerschaftlicher Mitwirkung nicht, hieß es. Sie hatte bereits den ersten Anlauf zum Bürgerforum im Frühjahr abgelehnt.

In den vergangenen Monaten hatte die Corona-Krise die Debatte zur milliardenschweren Opernsanierung deutlich verzögert. Unter anderem war das Bürgerforum ebenso verschoben worden wie die mit Spannung erwartete Entscheidung des Stuttgarter Gemeinderats. Der Grund: die Kommunalpolitiker wollen die Ergebnisse eines Preisgerichts für den Wettbewerb zur Bundesstraße 14 in der Innenstadt und des Bürgerforums in die Grundsatzentscheidung einfließen lassen.

Diskutiert wird derzeit neben der Sanierung der betagten Oper auch der Bau eines Übergangsgebäudes. Die Bauarbeiten sollen fünf bis sieben Jahre dauern und nicht vor 2025 beginnen. Der Zeitplan dürfte sich aber durch die Corona-Pandemie noch verzögern. Stadt und Land als Träger der Staatstheater übernehmen die Kosten zu gleichen Teilen. Damit ist zusätzlich auch die Entscheidung des Stuttgarter Gemeinderats und des Landtags notwendig.

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