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Roth: Kultureinrichtungen bei steigenden Energiekosten helfen - Veranstaltungswirtschaft fordert Beteiligung

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Berlin - Mit dem Entlastungspaket der Regierung will Kulturstaatsministerin Claudia Roth auch die Kulturszene stützen. «Dies ist eine Koalition für die Kultur», sagte die Grünen-Politikerin am Montag in Berlin in einer Mitteilung.

Der russische Krieg gegen die Ukraine sei auch ein Angriff auf die europäische Kultur. «Umso mehr wollen und müssen wir zusammenstehen und das heißt auch, die Kultur und ganz besonders die kulturellen Orte und Institutionen schützen, die unter der Energiekrise besonders leiden.»

Dies habe der Koalitionsausschuss von SPD, Grünen und FDP beschlossen. «Wir wollen die nichtgebundenen Restmittel des Sonderfonds zielgerichtet nutzen, um den öffentlichen und privaten Kultureinrichtungen bei der Bewältigung der rapide steigenden Energiekosten zu helfen», sagte Roth. Dazu würden bereits Gespräche geführt mit dem Bundesfinanzministerium sowie zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Die Zeit dränge. Roth zeigte sich aber «optimistisch, dass wir hier sehr rasch zu einer Verständigung kommen».

Die Bundesregierung will die Finanzmittel zur Abfederung steigender Lebenshaltungskosten erheblich aufstocken. Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP hat sich dafür auf ein drittes Entlastungspaket im Umfang von etwa 65 Milliarden Euro geeinigt. Es ist damit mehr als doppelt so groß wie die ersten beiden Pakete mit ihren zusammen rund 30 Milliarden Euro.

 

Ergänzend dazu die Pressemeldung des Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft:
 

BDKV fordert Vergabe der Restmittel aus Sonderfonds für Kultur­veranstaltungen im Sinne der Veranstal­tungs­wirtschaft

Dem am 4. September veröffentlichten 3. Entlastungspaket der Bundesregierung ist zu entnehmen, dass die im Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen vorhandenen Restmittel genutzt werden sollen, um gezielte „Hilfen für Kultureinrichtungen“ zur Verfügung zu stellen. „Sollte diese Formulierung dahingehend zu verstehen sein, dass die bisher nicht verbrauchten Mittel des Sonderfonds nun ausschließlich von festen Häusern und damit zum Beispiel lediglich von Theatern und Musikclubs in Anspruch genommen werden können und damit der Veranstaltungswirtschaft nicht mehr zur Verfügung stehen, wäre dies ein Skandal“, sagt Prof. Jens Michow, Präsident des Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft. Der Verband vertritt die wirtschaftlichen Interessen von rund 500 Unternehmen des Wirtschaftsbereichs.

„Die Mittel in Höhe von ursprünglich 2,5 Milliarden Euro wurden 2020 zur Verfügung gestellt, um Veranstaltungsunternehmen gegen wirtschaftliche Nachteile abzusichern, die ihnen durch pandemiebedingte Kapazitätsreduktion und Veranstaltungsausfälle entstehen. Da 2021 aufgrund der Verordnungslage nur wenige Veranstaltungen stattfanden und seit Anfang des Jahres die Eindämmungsmaßnahmen aufgehoben wurden, wurden die Mittel für die vorgesehenen Zwecke nicht vollständig verbraucht. Nach internen Informationen gibt es derzeit noch Restmittel nicht etwa nur von 1 Milliarde sondern von rund 1,5 - 1,8 Milliarden Euro.

„Da das Programm Ende dieses Jahres ausläuft, fordern wir seit langem, dass diese Mittel weiterhin für alle Antragsberechtigten erhalten bleiben und nicht etwa in den Bundeshaushalt zurückfließen. Bisher wurde das kategorisch abgelehnt. Daher sind wir grundsätzlich sehr erfreut darüber, dass die Mittel nun jedenfalls dem Kulturbereich vorbehalten bleiben“, stellt der Verbandspräsident fest. „Antragsberechtigt müssen allerdings alle bleiben, die im Kulturbereich von pandemiebedingten Einschränkungen betroffen werden. Dass sind an allererster Stelle die Veranstalter. Die Branche ist nach wie vor noch weit von einer wirtschaftlichen Erholung entfernt. Aufgrund der besorgniserregenden Warnungen des Bundesministers für Gesundheit schauen wir mit großer Sorge in die Zukunft. Neue Kapazitätsbeschränkungen würde unsere Branche wirtschaftlich nicht mehr verkraften.“

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