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Steigerlied soll bundesweit immaterielles Kulturerbe werden. Foto: Lieberwirth
Steigerlied soll bundesweit immaterielles Kulturerbe werden. Foto: Lieberwirth
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Steigerlied soll bundesweit immaterielles Kulturerbe werden

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Freiberg - Das «Steigerlied» - heimliche Hymne des Erzgebirges - soll bundesweit immaterielles Kulturerbe werden. Bisher gehört das Lied, das auch in anderen Bergbauregionen zur festen Tradition gehört, lediglich zum entsprechenden Landesinventar von Nordrhein-Westfalen.

Mit dem neuen Vorstoß soll ihm nun diese Ehre bundesweit zuteil werden, teilte der Sächsische Landesverband der Bergmanns-, Hütten- und Knappenvereine am Dienstag in Freiberg mit. Dazu sei ein früherer Antrag aus Nordrhein-Westfalen von Verbänden bundesweit ausgebaut, ergänzt und der Landesregierung in Düsseldorf erneut vorgelegt worden.

Auf diese Weise sei die nationale Bedeutung des Antrages untermauert worden, sagte der 2. Vorsitzende des Verbandes, Heino Neuber. Mit einer Entscheidung der Expertenkommission über die Aufnahme sei frühestens ab Sommer 2022 zu rechnen, hieß es. Den Experten zufolge stammt der älteste schriftliche Nachweis des Liedes aus Sachsen. Zwei Strophen davon seien in einem 1531 in Zwickau gedruckten Liederbuch verzeichnet - zunächst als Bestandteil eines anderen Liedes, erklärte Neuber. Später habe sich das Lied mit der Eingangszeile «Glück auf, Glück auf! Der Steiger kommt» verselbstständigt.

 

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