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Tonkünstlerverband: Koalitionsverhandlungen zur Sicherung der KSK nutzen

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Der Deutsche Tonkünstlerverband e.V. appelliert an die an den Koalitionsverhandlungen teilnehmenden Parteien CDU/CSU und SPD, die soziale Sicherung von Künstlern in die Koalitionsverhandlungen einzubringen. In verschiedenen Anschreiben an Vertreter der Koalitionsparteien verdeutlicht der DTKV, wie wichtig die europaweit einmalige Einrichtung der Künstlersozialkasse als Teil der gesetzlichen Sozialversicherung für Künstler und Publizisten ist.

Die vertane Chance im Rahmen der Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen (BUK-NOG), die regelmäßige, alle vier Jahre stattfindende Überprüfung aller Unternehmen auf Künstlersozialabgabe (KSA) im Rahmen der Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) sicherzustellen, muss wieder aufgegriffen werden.

Der Deutsche Tonkünstlerverband e.V., der rund 8.000 freiberufliche Musiker und Musikpädagogen vertritt, darunter sowohl Versicherte als auch Verwerter, hat daher – unterstützt von zahlreichen Versichertenverbänden der anderen künstlerischen Sparten – bereits im Juli d. J. die Petition 43188 auf den Weg gebracht, mit dem Ziel, dass die regelmäßige Überprüfung aller Betriebe wieder in das Gesetz aufgenommen wird. Die Petition hat mit über 70.000 Stimmen das Quorum weit übertroffen.

Die unmittelbaren Folgen einer nur eingeschränkt erfolgenden Prüftätigkeit zeigen sich bereits im Künstlersozialabgabesatz, der 2014 von 4,1% auf 5,2% Prozent steigen wird und von den Unternehmen getragen werden muss, die – im Gegensatz zu anderen – ordnungsgemäß Künstlersozialabgabe entrichten.

Abgesehen davon ist die finanzielle Situation der freiberuflichen Künstler und Publizisten oftmals bedrängt bis prekär. Die Versicherung über die Künstlersozialkasse (KSK) ermöglicht vielen überhaupt erst, im künstlerischen oder publizistischen Sektor freiberuflich ihren Lebensunterhalt zu erwirtschaften. Dennoch liegt der durchschnittliche Jahresgewinn der Versicherten laut Künstlersozialkasse bei derzeit 14.500€/Jahr. Eine auskömmliche Altersversorgung der gesetzlich Versicherten ist daher oft nicht gewährleistet, eine zusätzliche private Altersvorsorge – etwa durch Riester oder Rürup-Rente – in vielen Fällen nicht möglich oder aufgrund des marginalen finanziellen Spielraums ebenfalls nicht ausreichend.

In seinem Schreiben appelliert der DTKV an die an den Koalitionsverhandlungen teilnehmenden Parteien, den langfristigen Erhalt der Künstlersozialversicherung im bevorstehenden Koalitionsvertrag festzuschreiben. Als erste Maßnahme zur finanziellen Sicherung sind kontinuierliche Prüfungen auf Künstlersozialabgabe aller Betriebe durch die Deutsche Rentenversicherung unbedingt erforderlich. Weitere Maßnahmen, u. a. die Reduzierung des Prüf- und Bearbeitungsaufwandes, müssen folgen. Außerdem ergeht an die Künstlersozialkasse die Aufforderung, geeignete Maßnahmen zu einer Verbesserung der Altersvorsorge zu ergreifen.

 

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