Verwertungsgesellschaft der Veranstalter zugelassen
Sie wird zukünftig für ihre Mitglieder Ansprüche stets dann geltend machen, wenn Konzertaufzeichnungen zum Beispiel durch Ton- oder Bildtonträger, durch Rundfunk oder Fernsehen oder zB auf youtube oder Spotify ausgewertet werden. Die GWVR ist eine 100% Tochter des Bundesverbands der Veranstaltungswirtschaft (bdv), dem Wirtschaftsverband der deutschen Konzertveranstalter, Künstlermanager und Konzertagenturen.
„Damit gibt es erstmalig in Deutschland eine Verwertungsgesellschaft, die die in § 81 UrhG gesetzlich vorgesehene Beteiligung der Veranstalter an der kommerziellen Auswertung von Live-Mitschnitten inkassiert und an die Berechtigten ausschüttet“, berichtet GWVR-Geschäftsführer Dr. Johannes Ulbricht. „Allerdings geht unsere Arbeit erst jetzt richtig los, denn nun werden wir in Abstimmung mit dem DPMA Tarife und Verteilungspläne aufstellen müssen. Mit dem Inkasso der Beteiligungen soll, so Ulbricht, voraussichtlich die GEMA beauftragt werden.
Mitglied der GWVR können alle Veranstalter mit Sitz in der Europäischen Union werden. Inländische Veranstalter können über die GWVR nicht nur ihre inländischen, sondern auch ihre ausländischen Veranstaltungen auswerten lassen. „Mit der GWVR wurde nach einem langwierigen und schwierigen Zulassungsverfahren erstmals die Voraussetzung dafür geschaffen, dass Veranstalter nicht lediglich auf den flüchtigen Erfolg ihrer Konzerte angewiesen sind sondern langfristig an den Früchten ihrer Arbeit beteiligt werden“, freut sich Prof. Jens Michow, geschäftsführender Präsident des Bundesverbands der Veranstaltungswirtschaft.
Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft eV
Vertreten durch den Präsidenten, Prof. Jens Michow
Lenhartzstr. 15
20249 Hamburg
Mail: info@bdv-online.com
Web : www.veranstaltungswrtschaft.de
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