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Martin Hufner.

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Bayern singt wieder

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So will es das Gesetz. Mindestens die Bayernhymne soll nach dem Willen der bayerischen Landesregierung die Abschlussfeierlichkeiten begleiten. Mindes­tens eine weitere Hymne gehört zum künftigen Pflichtprogramm: entweder die Deutsche Nationalhymne oder die Europäische Internationale. Dabei sei freigestellt, ob man dabei mitsingen, -summen oder -brummeln will. Für das Bayerische Kultusministerium ist das eine Frage der Wertebildung: „Gemeinsam unsere Hymnen zu spielen und zu singen, fördert die Identität und den Zusammenhalt in unserem Land.“ Da reicht es allerdings dann auch aus, dies nur beim Schulabschluss zum Ausdruck zu bringen; Schulabbrecher haben dagegen Freigang. Doch Vorsicht: 

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Das Kultusministerium weist bei der Gelegenheit darauf hin, dass bei der Darbietung Paragraph 90a des Strafgesetzbuchs (Verunglimpfung des Staates) zu beachten ist. Es droht sonst eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Das gehört eben auch zur Wertebildung: Bitte nicht Falschsingen, das ist schlimmer noch als Falschparken. Zur Wertebildung gehört auch, dass man das Ganze frei von Kosten stellt, egal, ob die tatsächlich entstehen würden, denn ab „dem Schuljahr 2026/2027 stehen lizenzfreie Audiodateien zu den drei Hymnen zum Download bereit“. Um diese ganzen Hindernisse aus dem Weg zu räumen, hat man aber bereits eine andere Idee: Der Musikunterricht an allgemeinbildenden Schulen wird ausgebaut. Mindestens vier Wochenstunden sollen Pflicht werden. Durchgehend von der ers­ten Klasse bis zum Schulabschluss. Der Musikunterricht bleibt übrigens – dem Vernehmen nach – straffrei, selbst wenn man einen einschlägig bekannten Kanon aus der Feder von Mozart singt.

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