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Initiative g9-jetzt-nrw.de wehrt sich gegen Vorwürfe

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Marcus Hohenstein zu Gast bei der Landesdelegiertenversammlung
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Als Referent zur diesjährigen LDV war der Initiator des Volksbegehrens „Abitur nach 13 Jahren – Mehr Zeit für gute Bildung“, Herr Marcus Hohenstein, eingeladen. Er beschäftigt sich seit vielen Jahren mit der Problematik des G8 und streitet unermüdlich für die Wiedereinführung des neunjährigen gymnasialen Bildungsganges (siehe auch vergangene Ausgaben der nmz).

Vor zahlreichen Interessierten stellte Marcus Hohenstein die Entwicklung in der Schulpolitik Nordrhein-Westfalens und anderer Bundesländer ausführlich dar. Schwerpunkte der sehr anregenden Diskussion im Anschluss waren neben den Erfahrungen der Mitglieder die Thematik der Öffentlichkeitsarbeit, um das Volksbegehren möglichst bald zu einem Erfolg werden zu lassen. Neben der Information von Eltern, Lehrern, Bekannten etcetera und Auslegen von Unterschriftenlisten an geeigneten Stellen (Musikschulen, Musikalienhandel, Buchhandlungen etc.) wird es in den kommenden Wochen und Monaten notwendig sein, zum Beispiel mit Informationsständen in die Öffentlichkeit zu gehen, dabei aber auch auf die derzeit laufenden Möglichkeiten der Amtseintragung hinzuweisen. Da noch nicht alle 396 Kommunen vor Ort oder im Internet deutlich sichtbar auf die jeweiligen Räume und Zeiten der Amtseintragung verweisen, gibt es nun eine Übersicht über alle öffentlichen Eintragungsorte und -zeiten auf www.g9-jetzt-nrw.de.
Seit Beginn der öffentlichen Listenauslegung haben verschiedene Gesamtschulvereinigungen eine Gegenkampagne gestartet, die mit Falschaussagen arbeitet, um Schulpflegschaften, Eltern, Schüler und Bürger zu verunsichern. Dagegen verwahrt sich der DTKV NRW nachdrücklich und veröffentlicht an dieser Stelle die Richtigstellungen der Initiative „G9 jetzt! in NRW“ im Wortlaut:

Initiative g9-jetzt-nrw.de wehrt sich gegen falsche Vorwürfe

Aktuell werden gegen das Volksbegehren für das neunjährige Gymnasium von verschiedenen Seiten falsche Behauptungen zu den Auswirkungen der Gesetzesvorlage in Umlauf gebracht. Folgendes zur Klarstellung.

1. Falsche Behauptung: Die Wiedereinführung von G9 an Gymnasien gehe auf Kosten anderer Schulformen.

Richtig ist, dass die Kostenschätzung lautet: „Dieses Gesetz verursacht keine Kosten – im Gegenteil, durch den Wegfall der höheren Stundenzahlen entstehen Einsparungseffekte.“ Dieser Satz bezieht sich ausschließlich auf die Gymnasien. In den Übergangsjahren entstehen deutliche Einsparungseffekte im Personalbereich durch die Absenkung auf 30 Wochenstunden an den Gymnasien. Keine Kosten – keine Gegenfinanzierung

2. Falsche Behauptung: Durch die angestrebte Senkung der Pflichtstundenzahl von 188 auf 180 Unterrichtsstunden entstünden Schulen mit gebundenem Ganztag Nachteile.

Richtig ist: Gebundene Ganztagsschulen haben einen Ganztagsbetrieb mit mindestens sieben Zeitstunden an mindestens drei Unterrichtstagen. Das soll in der Regel von 8 bis 15 Uhr der Fall sein und enthält die allgemeine Unterrichtszeit von durchschnittlich sechs Unterrichtsstunden. Eine gebundene Ganztagsschule kann über die sieben Zeitstunden verteilt zum Beispiel sechs Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten anbieten, dazu eine Mittagspause, eine Klassenleiterstunde, eine Hausaufgabenzeit, eine AG, eine Förderstunde... Dies wird im Ganztagserlass des Schulministeriums geregelt und ist nicht Gegenstand des Volksbegehrens.
Vor der Einführung von G8 im Schuljahr 2005/06 führte jede gebundene Ganztagsschule ihren Ganztagsbetrieb mit einem Pflichtunterrichtsstundenvolumen von 179 Jahreswochenstunden (JWS) durch. Derzeit sind es 188 JWS. Bei erfolgreichem Volksbegehren werden es höchstens 180 JWS sein. Der Ganztagserlass sichert die personelle Ausstattung für den Ganztagsbetrieb und nicht die Pflichtstundenzahl. Das Schulministerium muss diesen Erlass so gestalten, dass die neben dem Pflichtunterricht nötigen Stunden für den Ganztagsbetrieb personell abgesichert sind. Mit der Senkung der Pflichtstunden ginge ein prozentual höherer Anteil zum Beispiel an individuellen Förderstunden einher. Bei kostenneutraler Umsetzung durch die Landesregierung entfallen an gebundenen Ganztagsschulen keine Lehrerstellen.

3. Falsche Behauptung: Die Vertreter des Volksbegehrens lehnen generell den Ganztag ab.

Richtig ist: Diese Aussage entbehrt jeder Grundlage. Gebundene Ganztagsschulen, auch -gymnasien, bleiben vom Volksbegehren unberührt. Den anderen Gymnasien eröffnet das Volksbegehren G9 die Möglichkeit zum Halbtagsunterricht mit offenen Ganztagsangeboten. Dies ist der ausdrückliche Wunsch der Mehrheit der Eltern. (Umfrage der Landeselternschaft durch Prof. Rainer Dollase 2016, Teilnehmer brutto 54. 644)

Der DTKV NRW informiert alle Mitglieder regelmäßig über den Fortgang des Volksbegehrens und aktualisiert alle relevanten Informationen auf www.dtkv-nrw.de.
Rückfragen und Anregungen zur aktiven Beteiligung werden über georg.kugler [at] freenet.de (georg[dot]kugler[at]freenet[dot]de) gerne entgegengenommen.

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