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Kolumne

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Mindestlohn für freie Musiker?
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Die Problematik um die zum Teil verheerenden Vertragsbedingungen für Instrumentalist/-innen und Sänger/-innen, die sich auf dem freien Markt befinden, ist lange bekannt (mindestens seit 300 Jahren), hat sich aber bisher nur wenig verändert.

Immerhin haben die Politiker inzwischen erkannt, dass Künstler aller Sparten, die sich schlecht und recht mit verschiedenen Aufträgen durchs Leben schlagen, spätestens im Alter auf staatliche Hilfe angewiesen sind und damit zu einer gesellschaftlichen Belastung werden.

Nun erreicht uns die frohe Botschaft, dass als erstes deutsches Parlament der Landtag Potsdam Ende 2018 beschlossen hat, für das Land Brandenburg Mindeststandards für Musiker und Vokalsolisten verbindlich einzuführen, damit die Leistungen adäquat entlohnt werden.

Klingt erst mal gut, sagt aber zunächst nichts Konkretes aus… es werden keine Zahlen genannt. Somit kann der Beschluss für die Vertragslage der freien Musiker auch ebenso nach hinten losgehen: Waren etliche Veranstalter bisher durchaus bereit, der Leistung entsprechend angepasste Honorare zu zahlen, können sie nun mit dem Mindestbetrag im Vertrag auf der sicheren Seite sein. Wie in allen anderen Berufen wird ein Mindestlohn niemals ausreichen, sich privat ausreichend für die Zukunft abzusichern. In diesen Überlegungen war der Honorarfinder des Tonkünstlerverbandes (www.honorarfinder.de) – hierzu auch der Bericht in der nmz 3/19 – bereits wesentlich konkreter und auch individueller ausgestaltet (siehe hierzu auch Artikel von Ines Stricker „Auskommen mit dem Einkommen“, nmz 6/2019, S. 41).

Ein wirklicher Lösungsvorschlag scheint in weiter Ferne, ein großer Schritt voraus wäre die berufliche Anerkennung und ebenso die der Notwendigkeit dieser freien Kreativen aller künstlerischen Sparten für unsere Gesellschaft. Mit anderen Worten: In Ministerien – und nicht nur in Brandenburg –, in Konzertagenturen und -häusern, in freien Ensembles und unabhängigen Orchestervereinigungen, bei freien Kirchenmusikern und vor allem bei privaten Veranstaltern, die sich oft selbst am Rande der Insolvenz befinden, wird dieses Thema noch weiter diskutiert werden müssen. Wir, das Präsidium des DTKV, bleiben dran.

Es grüßt Sie herzlich Ihre Dr. Adelheid Krause-Pichler, Vizepräsidentin DTKV

 

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