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Rote Nasen werden bewilligt!

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Förderung für freiberufliche Musikpädagogen geht in das zweite Jahr
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Der kleinen Anna geht es heute nicht gut. Reglos liegt sie in ihrem Bettchen und hält ihren Teddybär ganz fest im Arm. In ihrem Arm steckt eine Infusionsnadel, über die ihr ein starkes Medikament verabreicht wird. Plötzlich geht die Tür auf und die Musik-Clownin PaparinA, alias Johanna Müller, tritt ein.

Mit ihrer roten Nase stimmt sie ein fröhliches Lied auf der Geige an, und schon huscht ein Lächeln über das Gesicht von Anna. Johanna Müller und Elisabeth Kombrink, genannt Clownin Frieda Fröschli, haben an diesem Tag ihre Clown-Visite um zehn Uhr in der Kinderklinik begonnen. Rote Nasen zieren das Gesicht, sie sind geschminkt und tragen Kostüme. Die Ärzte und Schwestern sind nach anfänglicher Skepsis begeistert von den Klinik-Clowns. Was hier leicht und locker aussieht, ist das Ergebnis jahrelanger Arbeit. Johanna Müller studierte Klavier und Violine an den Musikhochschulen Würzburg und Hamburg sowie am Richard-Strauss-Konservatorium in München. Intensiv setzte sie sich mit verschiedenen Körperarbeit-Methoden auseinander, absolvierte die Clowns-Intensiv-Ausbildung an der Clownschule Cassani und belegte Kurse als Klinik-Clownin. Die Künstlerin bringt Lachen, Mut und Freude an der Musik in den Klinik-Alltag und ist eine von insgesamt 25 Mitgliedern, die im Tonkünstlerverband Bayern 2014 einen Antrag auf Projektförderung für freiberufliche Musikpädagogen gestellt haben. Die hochqualifizierte Leistung des Mitglieds ging sofort in die Bewilligung, so wie weitere 19 Projekte. Die Förderung für freiberufliche Musikpädagogen läuft nun im zweiten Jahr und es zeigen sich unter den Anträgen viele neue Ideen und hervorragende Konzepte. Einmal ist es der Unterricht für Kinder mit Autismus oder sonstigen Beeinträchtigungen, der gefördert werden kann. Ein anderes Mal das Geragogikprojekt für Demenzkranke, das eine Zusage erhält. Über die Hälfte der Maßnahmen finden sich in den Förderungsrichtlinien unter dem Punkt „kein Zugang zum Musikschulunterricht im betreffenden Fach“ und treffen damit den Kern der Förderung, eine flächendeckende Abdeckung des Musikunterrichts zu erreichen.

Immer wieder werden wir gefragt, was wird gefördert und wie stelle ich den Antrag? Die Basis der Projektförderung ist das mit dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst abgestimmte Qualitätszertifikat, das Mitgliedern des Tonkünstlerverbandes Bayern in enger Abstimmung mit dem Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen erteilt wird. Wenn der Antrag bewil-ligt wird, beträgt die Förderung maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Richtlinien zur Projektförderung und alle Informationen sind auf der Website des TKVB eingestellt. Der Termin zur Einreichung der Anträge im nächsten Jahr ist auf den 15.02.2015 festgelegt. Die Geschäftsstelle berät gerne nach persönlicher Vereinbarung.

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