NRW: Soforthilfen vom Land für freischaffende Künstler +++ Niedersachsen: Musiker sollen Einnahme-Einbußen nennen +++ Sachsen-Anhalt: Land legt Sofortprogramm für Solo-Selbstständige auf +++ Sachsen: Linke mit Forderungskatalog für Künstler in Zeiten der Pandemie
NRW: Soforthilfen vom Land für freischaffende Künstler
Düsseldorf (dpa/lnw) - Angesichts geschlossener Theater und Konzerthäuser in der Corona-Krise hilft das Land freischaffenden Künstlern mit einem Überbrückungsgeld. Künstler könnten unbürokratisch eine Einmalzahlung in Höhe von 2000 Euro beantragen, sagte NRW-Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen (parteilos) am Freitag in Düsseldorf. Der Betrag müsse nicht zurückgezahlt werden. Das Ministerium habe dafür einen Fonds von fünf Millionen Euro aufgelegt. «Wir werden nicht zulassen, dass die Corona-Pandemie zu einer Krise der Kultur in unserem Land wird», sagte Pfeiffer-Poensgen.
«Ziel ist es, den zahlreichen Freiberuflern, Initiativen und Einrichtungen in der Kultur einen Finanzpuffer zu verschaffen», sagte die Ministerin. Die akuten, durch die Krise verursachten Ausfälle sollten überbrückt oder zumindest abgefedert werden, bis das Geld aus dem Milliarden-Paket der Landesregierung und dem Milliarden-Fonds des Bundes für Solo-Selbstständige fließe. Freischaffende Künstler haben oft nur geringe Rücklagen. Sie könnten «in kürzester Zeit in existenzbedrohende Situationen rutschen», wenn Aufführungen und Veranstaltungen wegfallen.
Die Ministerin betonte, dass bereits bewilligte oder noch in Prüfung befindliche Förderungen in Höhe von mehr als 120 Millionen Euro ausgezahlt würden. Dies gelte auch, wenn die Projekte wegen Corona abgesagt oder verschoben werden müssten. Wegen der vielen Erkrankungen sind bis zum Ende der Osterferien öffentliche und private Einrichtungen geschlossen und Veranstaltungen abgesagt.
Auch die Einrichtungen der Weiterbildung und politischen Bildung in Nordrhein-Westfalen sollen bereits bewilligte Fördergelder erhalten, obgleich die Veranstaltungen derzeit ausfallen. Fördermittel in Höhe von ebenfalls rund 120 Millionen Euro würden ausgezahlt, sagte Kulturstaatssekretär Klaus Kaiser (CDU). In NRW gibt es rund 460 Weiterbildungseinrichtungen mit 5800 fest angestellten Mitarbeitern sowie 73 500 Dozenten im Neben- oder Hauptberuf. Jährlich werden etwa 250 000 Veranstaltungen angeboten.
Niedersachsen: Musiker sollen Einnahme-Einbußen nennen
Hannover (dpa/lni) - Das Musikland Niedersachsen will die von der Corona-Krise stark betroffene Musikbranche mit Hilfsangeboten unterstützen. Die Absagen von allen Konzerten, Festivals, Auftritten sowie des Musikunterrichts stelle diese Branche vor zukunftsbedrohende Unsicherheiten, teilte die Gesellschaft des Landesmusikrates Niedersachsen am Freitag mit. Die Selbstständigen und Kleinunternehmer hätten häufig kaum finanzielle Rücklagen. Neben einer ständig aktualisierten Informationssammlung im Internet werde eine tägliche Telefon-Sprechstunde eingerichtet.
Darüber hinaus wurde eine Online-Umfrage gestartet, um die Ausfälle und Einnahmeeinbußen der Musikschaffenden genau zu erfassen. Diese Informationen sollen in die Verhandlungen des Landesmusikrates mit dem Kulturministerium über Staatshilfen einfließen. Nordrhein-Westfalen zum Beispiel hat schon einen Hilfsfonds für Kulturschaffende eingerichtet. Ihnen soll auch ein Überbrückungsgeld gezahlt werden.
«In dieser außergewöhnlichen Situation ist das Gehörtwerden von individuellen Ängsten, Sorgen und Problemen wichtig», sagte die Leiterin von Musikland Niedersachsen, Friederike Ankele. «Wir wollen uns aber auch bemühen, für die Betroffenen den Weg zu bereits vorhandenen Hilfen zu erleichtern und in der unübersichtlichen Lage präzise zu informieren.»
Eine genaue Anzahl der Betroffenen für Niedersachsen liegt laut einem Musikland-Sprecher nicht vor. Angesprochen seien alle Musikschaffenden vom Alleinunterhalter bis zum Kirchenmusiker, von Honorarkräften in Musikschulen bis zu selbstständigen Konzertveranstaltern. Allein in der Künstlersozialkasse waren 2019 landesweit 3691 freischaffende Musiker und Musiklehrer versichert.
Sachsen-Anhalt: Land legt Sofortprogramm für Solo-Selbstständige auf
Magdeburg (dpa/sa) - Sachsen-Anhalts Finanzminister Michael Richter (CDU) hat angesichts der Corona-Krise Soforthilfen des Landes für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmer zugesagt. Für die Betroffenen bedeute die Coronakrise in der Regel einen kompletten Einnahmeverlust. «Für diese Menschen bieten wir unbürokratisch und unkompliziert eine erste Soforthilfe an». Musiker, Schauspieler, bildende Künstler und Schriftsteller können demnach eine Soforthilfe von 400 Euro pro Person und Monat beantragen. Außerdem stellte das Ministerium flexible Hilfen für geförderte Projekte in Aussicht, die wegen der Pandemie abgesagt wurden oder werden. Betroffene sollen sich frühzeitig beim Landesverwaltungsamt melden.
Zudem werde das Land die Hilfen flankieren, die der Bund am kommenden Mittwoch verabschieden will, heißt es in seiner zu Protokoll gegebenen Rede zur Verabschiedung des Haushalts am Freitag. Darüber hinaus könne mit Bürgschaften in Höhe von bis zu 1,9 Milliarden Euro geholfen werden. «Und natürlich wird das Land gesetzlich geschuldete Entschädigungsleistungen auszahlen.»
Sachsen-Anhalt hat seit Mittwoch die Schließung der Sport-, Freizeit- und Kultureinrichtungen, Clubs, Bars und vieler Geschäfte angeordnet. Zudem dürfen Hotels, Pensionen und Campingplätze keine Touristen mehr beherbergen. Damit soll die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus verlangsamt werden, um das Gesundheitssystem nicht zu überlasten.
Der Finanzminister warb dafür, die Mittel des Landes zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus mit Bedacht einzusetzen. «Nicht alle Ideen zur Krisenbekämpfung sind ökonomisch sinnvoll und finanziell zu meistern», sagte er laut Manuskript. «Es hilft Menschen wie Wirtschaft nicht, wenn wir Geld nutzlos versenken.»
Zugleich warnte er vor einem Konjunktureinbruch. Es brauche keinen Sachverständigen, um infolge der Pandemie Gewitterwolken für die Konjunktur zu sehen. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie könnten so drastisch sein, dass von einer Notlage auszugehen sei.
Damit bereitete Richter indirekt darauf vor, dass das Land mit Blick auf sinkende Steuereinnahmen und zusätzliche Hilfspakete neue Schulden aufnehmen muss. Das ist laut frisch verabschiedeter Schuldenbremse nur dann erlaubt, wenn Naturkatastrophen oder Notlagen eintreten. Die geringeren Steuereinnahmen täten Sachsen-Anhalt auch deshalb weh, weil es für den Doppelhaushalt 2020/2021 bereits einen Großteil der Rücklagen für schlechte Zeiten eingeplant habe. Der gut 24 Milliarden Euro schwere Etat wurde am Freitag im Schnellverfahren und mit erhöhtem Sicherheitsabstand im Parlament verabschiedet.
Sachsen: Linke mit Forderungskatalog für Künstler in Zeiten der Pandemie
Dresden (dpa/sn) - Die Linken im Sächsischen Landtag haben einen Forderungskatalog für Künstler in Zeiten der Corona-Krise aufgemacht. Im Kern geht es um unbürokratische Finanzhilfen und soziale Leistungen zur Überbrückung der Lage. Es sei vernünftig, wegen der Pandemie auf Kulturveranstaltungen zu verzichten und Einrichtungen zu schließen, erklärte der Landtagsabgeordnete Franz Sodann am Freitag in Dresden. Kulturministerin Barbara Klepsch (CDU) müsse alles in ihrer Macht stehende tun, um Kulturschaffenden zu helfen - zumal gerade Freischaffende in aller Regel keine Rücklagen hätten und nicht absehbar sei, wann das öffentliche Leben wieder beginne.
Konkret verlangen die Linken einen Verzicht auf die Rückforderung von Fördermitteln, die für ausgefallene Projekte schon ausgezahlt wurden. Bewilligte Fördermittel müssten ausgereicht werden. Eine Förderung für Gastspiele sollte es auch für Kulturangebote im Netz geben. Weiter fordern die Linken einen Nothilfefonds des Freistaates als Ergänzung zu Maßnahmen des Bundes und ein Überbrückungsgeld bis zur Höhe des Durchschnittseinkommens des vergangenen Jahres als Ersatz für Verdienstausfälle. Steuervorauszahlungen gelte es zu stunden oder zu verschieben. Der neue Doppelhaushalt dürfe keine Kürzungen für die Kultur vorsehen. Weitere Punkte betreffen unter anderem die Übernahme von Beiträgen zur Sozialversicherung und Hilfe bei Betriebskosten.