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Landespolizeiorchester: Weniger Einnahmen bei gleichen Kosten

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Potsdam - Brandenburgs Rechnungshof hat der Landesregierung heftig den Marsch geblasen, weil sie sich das deutschlandweit teuerste Landespolizeiorchester leiste. Daraufhin änderte Innenminister Schröter die Regeln - mit magerem Ergebnis.

Nach harscher Kritik des Landesrechnungshofs an den Kosten für das Brandenburger Landespolizeiorchester wurden die Regeln für dessen Auftritte geändert - dennoch gab es trotz gleich hoher Kosten 2016 sogar weniger Einnahmen. Nach Inkrafttreten der neuen Regeln zum 1. Januar habe das Orchester mit 243 deutlich mehr Auftritte absolviert als in den Vorjahren, teilte das Potsdamer Innenministerium auf Anfrage mit. Die Einnahmen lagen mit gut 32 000 Euro leicht unter dem Durchschnitt der Vorjahre, die Ausgaben dagegen auf dem gleichen Niveau.

Der Landesrechnungshof hatte in seinem Jahresbericht 2015 kritisiert, dass Brandenburg sich das teuerste Landespolizeiorchester Deutschlands leiste. In den Jahren 2010 bis 2013 es mit seinen 54 Musikern mehr als 10 Millionen Euro gekostet, aber nur gut 128 000 Euro eingespielt. Bei einer Neufassung der Regeln wurde daraufhin unter anderem der Preis für einen Auftritt des Orchesters bei privaten Veranstaltern wie Firmen oder Messen um das Dreifache auf 4500 Euro erhöht.

Als Konsequenz zogen sich zahlreiche Veranstalter zurück. So fiel das traditionelle Pfingstkonzert an der Historischen Mühle am Schlosspark Sanssouci im vergangenen Jahr aus, weil dem Veranstalter die Kosten zu hoch waren. Während es im Jahr 2015 noch 32 bezahlte Konzerte gab, wurden im vergangenen Jahr mit 7 kommerziellen Veranstaltern Verträge gegen Entgelt abgeschlossen.

Dafür sei die Zahl der Konzerte im Rahmen der vorbeugenden Polizeiarbeit mit Kindern, in Schulen und mit Senioren mit mehr als 100 fast verdoppelt worden, erklärte eine Ministeriumssprecherin. Dabei wird etwa über Verhalten im Verkehr, Drogen oder über Enkeltrick-Betrüger aufgeklärt.

Doch für solche Auftritte gibt es ebenso keine Einnahmen wie für die 51 Konzerte im Auftrag der Landesregierung oder von Landesbehörden sowie für 30 Auftritte der uniformierten Musiker in Kommunen oder bei gemeinnützigen Vereinen.

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