Frankfurt/Main - Im Streit zwischen Autoren und dem Internetunternehmen Google können die deutschen Verlage mit dem überarbeiteten Google Book Settlement nach Ansicht des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels nur «teilweise» zufrieden sein. «Der bei weitem größte Teil der urheberrechtlich geschützten deutschen Bücher wird zwar durch das neue Settlement nicht mehr erfasst, aber es sind bei weitem nicht alle Probleme gelöst», sagte der Justiziar des Börsenvereins, Christian Sprang, nach Angaben der Frankfurter Buchmesse.
So sei es für deutsche Verlage fast unmöglich festzustellen, welche ihrer vor 1978 erschienenen Bücher sie in den USA beim Copyright-Register eintragen ließen. Diese Titel seien aber als sogenannte United States Copyright Works vom neuen Settlement betroffen. Die Registrierungsunterlagen seien oft nicht aufbewahrt worden oder verloren gegangen. «In der ganzen nicht-angloamerikanischen Welt weiß eigentlich kaum ein Autor und kaum ein Verlag, ob ihn das überarbeitete Settlement denn nun betrifft oder nicht», sagte Sprang.
Ohne Zustimmung der Rechteinhaber hatte Google seit 2004 Bücher aus US-Bibliotheken, darunter auch von deutschen Autoren, eingescannt. US-Autoren und Verlage klagten wegen Verletzung der Urheberrechte. Seit Mitte November liegt das modifizierte Google Book Settlement vor. Dieses sieht im Kern vor, dass künftig nur noch Bücher unter den Vergleich fallen, die in den USA, Großbritannien, Australien oder Kanada verlegt oder im US-Copyrightregister eingetragen wurden. Bei einer letzten Anhörung vor Gericht am 18. Februar 2010 soll die endgültige Entscheidung fallen.