Der Deutsche Bühnenverein (DBV) hat die Beendigung des Orchesterstreiks gemeldet. Ihm liege ein entsprechendes Schreiben der Deutschen Orchestervereinigung (DOV) vor. Der DBV wertet das Schreiben als "Unterwerfung" unter seine im einstweiligen Verfügungsverfahren gestellten Anträge.
Die Mitteilung des Deutschen Bühnenvereins im Wortlaut:
Musikerstreiks eingestellt! Wie die Musikergewerkschaft DOV in einem dem Bühnenverein vorliegenden Schreiben soeben mitteilt, sind die Streiks der Musiker mit sofortiger Wirkung eingestellt. Gleichzeitig hat die DOV erklärt, sie werde wegen der Gehaltsanpassungsklausel in § 55 TVK nicht zu weiteren Streiks aufrufen. Die DOV hat sich also in vollem Umfang unseren Anträgen, die wir im einstweiligen Verfügungsverfahren gestellt haben, unterworfen. Sie hat damit praktisch eingeräumt, dass die bisherigen Streiks rechtswidrig waren. Die DOV hat uns außerdem zu Verhandlungen in den ersten beiden Januarwochen aufgefordert. Die von der DOV verbreitete Pressemeldung, es handele sich um eine Einstellung der Streiks wegen Weihnachten, entspricht also erneut nicht den Tatsachen. Das Arbeitsgericht Berlin hat in dem Verfahren wegen einstweiliger Verfügung nun einen Termin zur mündlichen Verhandlung für Dienstag, den 23. Dezember 2008, um 11.00 Uhr anberaumt. Der Gerichtstermin wird aus unserer Sicht zur Klärung der Rechtslage auf jeden Fall stattfinden müssen. Über das Ergebnis der Verhandlung werden wir die Öffentlichkeit unverzüglich unterrichten.
[Update:]
Zur Verhandlung vor dem Arbeitsgericht äußerte sich der "Deutsche Bühnenverein" wir folgt:
Musikerstreiks in den nächsten Wochen ausgeschlossen
Am heutigen Tage hat die mündliche Verhandlung in dem einstweiligen Verfügungsverfahren, das der Bühnenverein gegen die Musikergewerkschaft DOV angestrengt hat, vor dem Arbeitsgericht Berlin stattgefunden. Gestern hatte die DOV in einem Schreiben (vgl. U 160/2008 vom 22. Dezember 2008) mitgeteilt, die Streiks der Musiker mit sofortiger Wirkung einzustellen. Gleichzeitig hatte die DOV erklärt, sie werde wegen der Gehaltsanpassungsklausel in § 55 TVK nicht zu weiteren Streiks aufrufen. Dies hat die DOV in dem heutigen Termin vor Gericht noch einmal ausdrücklich wiederholt. Daraufhin haben beide Parteien das einstweilige Verfügungsverfahren für erledigt erklärt. Der Bühnenverein hat sich damit in der Sache vollständig durchgesetzt. Dementsprechend sind Streiks der Musiker in den nächsten Wochen unzulässig und können nicht mehr stattfinden.
[/Update 23.12.2008 :: 17:25]