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(ddp-bay). Die Veranstalter eines Bon-Jovi-Konzertes in Nürnberg müssen wegen des Hörschadens einer Besucherin Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden.
Ein Arzt hatte bei der Frau nach dem Open-Air-Konzert der Gruppe am 8.September 2000 ein akutes Lärmtrauma und eine Innenohrschädigung mit Tinnitus festgestellt.Nach Meinung des Gerichts haben die Beklagten die so genannte Verkehrssicherungspflicht zum Schutz der Konzertbesucher vor Lärmbelästigung schuldhaft verletzt, weil sie keinen Einfluss auf die Tontechniker der Band genommen hatten, den Lärmpegel zu reduzieren. Das Gericht verurteilte den lokalen als auch den überörtlichen Veranstalter zur Zahlung eines Schmerzensgelds in Höhe von 4000 Euro. Außerdem müssen die entstandenen Arztkosten ersetzt werden.
Die Klägerin stand während des Konzerts drei bis fünf Meter vor einer Lautsprecherbox. Ein Mitverschulden der Frau schloss das Gericht aber aus. Den Angaben zufolge durfte sich die Frau darauf verlassen, dass der Veranstalter alle Maßnahmen ergreift, um die Besucher vor körperlichen Schäden zu schützen.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Es wird erwartet, dass die Anwälte der Veranstalter in Berufung gehen. Dann muss das Oberlandesgericht Nürnberg über den Fall entscheiden. (Aktenzeichen 6 O 4537/04)