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Zukunftsperspektiven oder Kennzahlen?

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Kurz vor zwölf: Im Dezember legt die ARD ihr Klangkörper-Konzept den Ländern vor
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Dem Ende vergangenen Jahres, vor allem aber in Potsdam, mit Ach und Krach von allen Ländern ratifizierten Reformstaatsvertrag, mit dem der Öffentlich-rechtliche Rundfunk schlanker, digitaler, zukunftssicher und beitragsstabil gestaltet werden soll, beigefügt war und ist eine Protokollnotiz, die auf dessen Klangkörper abzielt: die Orches­ter, Chöre und Big Bands von ARD und Deutschlandradio (nmz 12/1-2025/26).

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Diese Protokollnotiz, welche die Länder Niedersachsen und Hamburg wohlgemerkt nicht mit unterzeichnet haben, verpflichtet die Sender dazu, bis zum 31. Dezember diesen Jahres der Rundfunkkommission der Länder „eine kritische Analyse zum Status Quo und zu den Zukunftsperspektiven“ ihrer Ensembles vorzulegen, sowie ein gemeinsames senderübergreifendes Konzept. Dieses liegt nun vor, aber nur den Intendanten, zur Endredaktion gewissermaßen. Allein daher wären die Länder klug beraten, wenn sie wie beim Reformstaatsvertrag selber das Konzept zur öffentlichen Diskussion zur Verfügung stellten. Erarbeitet hat es auf Weisung der Intendanten die AG Klangkörper aus weisungsgebundenen Verantwortlichen, Abteilungsleitern und Managern der einzelnen Ensembles von ARD und Deutschlandradio. Top down und bottom up zugleich also. Nur waren an diesem Prozess weder Vertreter der rund 1.400 in diesem Bereich Beschäftigten beteiligt, was die Musikergewerkschaft UNISONO mit einigem Recht beklagt, noch die sendereigenen Fachredaktionen, geschweige denn nennenswert Kompetenz von Außen, allenfalls bis auf die übliche interessierte Kundschaft von Konzerthäusern und Agenturen.

Weit mehr als eine „kritische Selbstbefragung“, so ein Teilnehmer, wird die AG aber vor allem Kennzahlen für Reichweiten und Auslastung, Möglichkeiten für Synergien, Kooperationen und dergleichen zu liefern gehabt haben, um ihren notorisch sachfremden und -feindlichen Geschäftsführungen leicht fassliche Vergleichswerte vorzulegen, für solcherweise schlicht Unvergleichbares. Kann man denn so ein WDR Funkhausorchester, das auf der games com cologne auftritt, vergleichen mit dem BR Symphonieorchester, welches ganz woanders aufspielt? Eine der Tücken des „einen Konzepts für alle“, welches von der ARD eingefordert ist. Andere Herausforderungen birgt die regionale Vielfalt: siehe das orchesterdichte NRW einerseits, andererseits das vergleichsweise spärlich ausgestattete Niedersachsen. Wohl nicht ohne Grund trug man in Hannover die Protokollnotiz nicht mit, ist doch die NDR Radiophilharmonie das einzige Konzertorchester im Land. Auch nicht unterschrieben hat Hamburg, wo die NDR Elbphilharmonie Residenzorchester und Hauptmieter dieser kostenintensiven Kulturimmobilie ist.

Vor bald drei Jahren empfahl der in Rundfunkdingen wenig zimperliche Zukunftsrat des ÖRR den Sendern mit Bezug auf deren Klangkörper, „frühzeitig eine Strategie zu entwickeln, um dieses einzigartige Kulturgut nachhaltig zu sichern.“ Ob das Konzept, das nun vorliegt und wiederum auch nicht, dieses zu leis­ten vermag? Zweifel sind angebracht. Der AG jedenfalls, welche das Konzept erarbeitet hat, saß Sonja von Struve vor, Programmdirektorin (bottom up?) des Saarländischen Rundfunks, also derjenigen Anstalt, welche die Deutsche Radio Philharmonie Saarbrücken Kaiserslautern mitträgt und die derzeit am meisten gefährdet ist unter den Klangkörpern der ARD. Unter dem Spar- und Verkleinerungsdiktat des Intendanten Gniffke vom mittragenden SWR ist, laut UNISONO, die Unsicherheit immens, und neuen Mitgliedern böte die DRP nur befristete Verträge an. Im SR Fernsehen Anfang Juli zur Zukunft ihres Orchesters befragt, die sie vorsichtig optimistisch sah, stellte indes Sonja von Struve besonders lobend heraus, dass die DRP zahlreiche Konzerte in der Region gebe, auch für Demenzkranke. Selbstverständlich, die und alle anderen auch! Wenn das aber die einzigen Kennzeichen sind, die ARD-Führungspersonal zu einem einzigartigen Kulturgut einfallen, das es mit Kennzahlen zu fassen und reformieren sucht, dann sind Zweifel auch notwendig.

Sollte, über Kennzahlen, Einspar-, Synergieeffekte und dergleichen hinausgehend, das Konzept keine konkrete Selbstbestimmung enthalten, eine inhaltlich profilierte Bestimmung dessen, was die gebührenfinanzierte Konzerttätigkeit zu leisten in der Lage ist, wesentlich in Differenz und komplementär zu den steuerfinanzierten Orchestern der Städte und Länder sowie über wohlfeile Bekenntnisse zur Neuen Musik, Vermittlung und so fort hinausgehend, dann muss dieser Prozess in einer öffentlichen Diskussion nachgeholt werden, gemeinsam mit Betroffenen, Interessierten, der Fachöffentlichkeit, dem Publikum.

Dann sollte die Rundfunkkommission der Länder auch die Weisheit und den Mut haben, vor allem nach den Landtagswahlen in Berlin und Sachsen-Anhalt, Anfang kommenden Jahres das Konzept zur Zukunft der ARD-Klangkörper dafür zur Verfügung zu stellen. Ansonsten kann es leicht sein, dass es für diese bereits nach Zwölf ist.

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