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Alle Artikel kategorisiert unter »Berechtigungsvertrag«
GEMA unterliegt letztinstanzlich im Rechtsstreit mit einer Werbeagentur
03.12.09 (Martin Hufner) -
Die GEMA hat im Rechtsstreit mit einer Werbeagentur eine herbe Niederlage erlitten. Die GEMA wollte Vergütungen für in Werbespot verwendete Musik erstreiten und bekam in zwei Instanzen zunächst Recht. Der Bundesgerichtshof, der den Rechtsstreit zur endgültigen Entscheidung zu bearbeiten hatte, entschied nun gegen die GEMA. Im Urteil, das seit heute vorliegt, aber schon am 10. Juni ergangen ist, heißt es: "Die Beklagte [GEMA] ist aufgrund der mit den Berechtigten geschlossenen Berechtigungsverträge nicht berechtigt, deren urheberrechtliche Nutzungsrechte hinsichtlich der Verwendung von Musikwerken zu Werbezwecken wahrzunehmen." (Quelle: BGH: PDF der Urteilsbegründung.)
Entscheidung zum Lizenzierungsverfahren bei Klingeltönen
18.12.08 (Martin Hufner) -
Heute hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass es gewöhnlich genügt, Klingeltöne über die GEMA zu lizenzieren, wenn der Komponist entsprechende Berechtigungsverträge abgeschlossen hat, die sich auch auf Klingeltöne ausdehnen. Die Entscheidung des BGH im Wortlaut mit einer aktuellen Stellungnahme des Deutschen Musikverlegerverbandes. - Anmelden um Kommentare zu schreiben
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