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Die Freiwilligen Leistungsprüfungen – ein Beitrag des VBSM zur optimalen Förderung von Musikschülerinnen und -schülern. Foto: VBSM
Die Freiwilligen Leistungsprüfungen – ein Beitrag des VBSM zur optimalen Förderung von Musikschülerinnen und -schülern. Foto: VBSM
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Bayernweite Beratung

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Der Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen e. V. (VBSM) stellt sich vor
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Der VBSM ist der Fachverband der gemeinnützigen Träger von Sing- und Musikschulen in Bayern. Er ist bayerischer Landesverband im Verband deutscher Musikschulen und vertritt die fachpolitischen Interessen der öffentlichen Musikschulen Bayerns. Seine Mitglieder sind zugleich Mitglieder im Verband deutscher Musikschulen e.V.

Im Auftrag des Freistaates unterhält er die zentrale Beratungsstelle für das Sing- und Musikschulwesen in Bayern. Der VBSM besitzt den Status eines Beliehenen des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst und ist somit in die mittelbare Staatsverwaltung einbezogen. Er berechnet und bewilligt im Auftrag des Staatsministeriums die staatlichen Fördermittel nach Maßgabe der Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen für Sing- und Musikschulen und reicht sie an die Träger der förderfähigen Sing- und Musikschulen weiter.

Durch die Zusammenarbeit mit weiteren Akteuren des Musiklebens trägt der Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen e.V. wesentlich zur Förderung des instrumentalen und vokalen Musizierens und der Musikerziehung in Bayern bei. Der VBSM ist aktiver Fachverband mit vielfältigen Aufgabenstellungen und einem umfassenden Leistungsangebot. Resultate aus zahlreichen Arbeitsgebieten bilden die Basis für Empfehlungen an die VBSM-Mitgliedsschulen. Die inhaltliche und qualitative Weiterentwicklung der musikpädagogischen Arbeit in den Musikschulen, die Weiterqualifizierung von Mitarbeitern und Führungskräften, die Erarbeitung und Betreuung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung sowie die Durchführung von verbandsübergreifenden Kooperationen, zentralen Veranstaltungen und Fachtagungen sind wichtige Felder, in denen der VBSM die bayerischen Musikschulen unterstützt und deren Weiterentwicklung vorantreibt.

Auch als Träger des Landes-Jugendjazzorchesters Bayern und des Landeswettbewerbs „Jugend jazzt“ Bayern erfüllt der VBSM zentrale Aufgaben in der musikalischen Förderung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Auf Wunsch des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst übernahm der VBSM 2013 zudem die Trägerschaft des Bayerischen Jazzinstituts. Mit dieser wichtigen Dokumentations-, Kommunikations- und Beratungsstelle mit Sitz in Regensburg erweiterte er so seine Kompetenzen. Des Weiteren präsentiert der VBSM zentrale Anliegen der Musikschulen in der Öffentlichkeit und bietet umfassende Beratung der Musikschulträger und ihrer Einrichtungen in den Städten, Landkreisen und Gemeinden. Zur Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben arbeitet der Musikschulverband intensiv mit dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst sowie dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration zusammen. Darüber hinaus steht er in engem fachlichen Austausch mit dem Staatsinstitut für Frühpädagogik München (IFP), dem Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) und der Bayerischen Landeskoordinierungsstelle Musik (BLKM). Partner der Zusammenarbeit sind zudem der Bayerische Musikrat mit seinen Verbänden des professionellen und des Laienmusizierens, die kommunalen Spitzenverbände, die Ausbildungsstätten für Musikberufe und viele weitere Einrichtungen und Verbände der musisch-kulturellen Bildung.

Die Geschäfts- und Beratungsstelle des VBSM hilft!

Die VBSM-Geschäftsstelle ist gleichzeitig Beratungsstelle für das bayerische Sing- und Musikschulwesen. Sie steht im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst den VBSM-Mitgliedern sowie Interessenten für Informationen und umfassende Beratung in fachlichen, organisatorischen und personellen Angelegenheiten zur Verfügung. Zudem erteilt die Beratungsstelle auf Empfehlung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integ­ration auch Auskunft über Kooperationsmöglichkeiten von Musikschulen mit Kindertageseinrichtungen. Zunehmend wird dieses Beratungs­angebot von den Musikschulen beziehungsweise ihren Trägern, aber auch von Kommunen, die sich grundsätzlich über die Bildungseinrichtung Musikschule informieren wollen, genutzt. Dabei konnten die Mitarbeiter diese zu Themen wie Musikschulneugründungen, Einrichtung von neuen Außenstellen oder zur interkommunalen Zusammenarbeit beraten und erstellten zudem kostenfrei Organisationsgutachten. Auch unterstützte die VBSM-Geschäftsstelle die Träger von Musikschulen bei der Auswahl von Leitungspersonal und klärte Fragen zur Qualifikation von Lehrkräften. Steigendes Interesse fand auch die Hilfestellung der Beratungsstelle bei musikschulinternen Umstrukturierungen und der Umsetzung von qualitätssichernden Maßnahmen.

Kontakt: Verband Bayerischer Sing- und Musik­schulen e. V. (VBSM), Pölt-nerstr. 25, 82362 Weilheim, Telefon: +49 (0)881/2058, Fax: +49 (0)881/
8924, info [at] musikschulen-bayern.de (info[at]musikschulen-bayern[dot]de)
www.musikschulen-bayern.de

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