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 Kolumne

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Überwältigende Zustimmung zur Petition des Deutschen Tonkünstlerverbandes über die KSK
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Die Künstlersozialkasse (KSK) ist eine europaweit einzigartige Einrichtung, um selbstständige Künstler und Publizisten in die gesetzliche Sozialversicherung einzubeziehen.

Die Künstlersozialkasse (KSK) ist eine europaweit einzigartige Einrichtung, um selbstständige Künstler und Publizisten in die gesetzliche Sozialversicherung einzubeziehen. Über die KSK sind Komponisten, Interpreten, freie Musikpädagogen und andere bei Unfall, Krankheit, im Alter und im Pflegefall versichert. Grundpfeiler der Finanzierung der KSK ist neben dem Anteil des Versicherten (entsprechend dem Arbeitnehmeranteil) und dem Zuschuss des Bundes die Künstlersozialabgabe, mit der die Verwerter künstlerischer Leistungen mit einem Prozentsatz der gezahlten Honorare zu den Kosten herangezogen werden. Die Akzeptanz der Künstlersozialabgabe und damit der KSK überhaupt ist davon abhängig, dass möglichst alle abgabepflichtigen Unternehmen erfasst werden, die Abgabepflicht gerecht und gleichmäßig verteilt und dadurch der Satz der Künstlersozialabgabe möglichst niedrig gehalten wird. Diesem Ziel dient die Petition des Deutschen Tonkünstlerverbandes, mit der der Bundestag die Deutsche Rentenversicherung gesetzlich verpflichten soll, die Unternehmen alle vier Jahre auf ihre Abgabepflicht zur KSK zu überprüfen. Die überwältigende Zustimmung zu dieser Petition, deren Quorum von 50.000 weit überschritten wurde, bildet eine wichtige Grundlage, um nach der Bundestagswahl gemeinsam mit dem Deutschen Kulturrat, dem Deutschen Musikrat und anderen betroffenen Verbänden bei den Parteien und beim Bundestag auf geeignete rechtliche Schritte zur dauerhaften Sicherung der KSK zu drängen. In der neuen Saison, im neuen Studien- und Schuljahr warten auf den DTKV, die Landes-, Regional- und Ortsverbände zahlreiche Aufgaben. Bei deren Bewältigung  wünsche ich allen Verantwortungsträgern und allen unseren Mitgliedern Freude und Erfolg.

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